Zivilkleider-Verbot

Hallo zusammen!
Ein Kollege von mir befindet sich gerade im Armeedienst und in diesem Zusammenhang stellt sich folgende Frage. Aus meiner Zeit hatte ich gemeint zu wissen, dass es im Militärdienst verboten ist, zivile Kleider während des Einsatzes zu tragen. Dies ist eine Vorschrift einer internationalen Vereinbarung in Kriegsfällen (evt. sogar die Genfer Konvention). Dort habe ich aber noch nichts in dieser Richtung gefunden. Weiss jemand von Euch da mehr? Ich danke für Eure Hilfe!

Haager Landkriegsordnung
Hallo,

Artikel 1 der Haager Landkriegsordnung besagt, daß Kampfteilnehmer „ein bestimmtes aus der Ferne erkennbares Abzeichen tragen“ müssen, daß sie als Kampfteilnehmer ausweist.

http://www.brandtcomputer.de/Voelkerrecht/Texte/1910…

Gruß

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Hallo,

Artikel 1 der Haager Landkriegsordnung besagt, daß
Kampfteilnehmer „ein bestimmtes aus der Ferne erkennbares
Abzeichen tragen“ müssen, daß sie als Kampfteilnehmer
ausweist.

http://www.brandtcomputer.de/Voelkerrecht/Texte/1910…

Gruß

Besten Dank! Habe jetzt auch noch einw enig weiter gesucht und u.a. im Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte den Art. 37 gefunden:

Art. 37 Verbot der Heimtücke

  1. Es ist verboten, einen Gegner unter Anwendung von Heimtücke zu töten, zu verwunden oder gefangen zu nehmen. Als Heimtücke gelten Handlungen, durch die ein Gegner in der Absicht, sein Vertrauen zu missbrauchen, verleitet wird, darauf zu vertrauen, dass er nach den Regeln des in bewaffneten Konflikten anwendbaren Völkerrechts Anspruch auf Schutz hat oder verpflichtet ist, Schutz zu gewähren. Folgende Handlungen sind Beispiele für Heimtücke:

a)
das Vortäuschen der Absicht, unter einer Parlamentärflagge zu verhandeln oder sich zu ergeben;

b)
das Vortäuschen von Kampfunfähigkeit infolge Verwundung oder Krankheit;

c)
das Vortäuschen eines zivilen oder Nichtkombattantenstatus;
.

d)
das Vortäuschen eines geschützten Status durch Benutzung von Abzeichen, Emblemen oder Uniformen der Vereinten Nationen oder neutraler oder anderer nicht am Konflikt beteiligter Staaten.

  1. Krieglisten sind nicht verboten. Kriegslisten sind Handlungen, die einen Gegner irreführen oder ihn zu unvorsichtigem Handeln veranlassen sollen, die aber keine Regel des in bewaffneten Konflikten anwendbaren Völkerrechts verletzen und nicht heimtückisch sind, weil sie den Gegner nicht verleiten sollen, auf den sich aus diesem Recht ergebenden Schutz zu vertrauen. Folgende Handlungen sind Beispiele für Kriegslisten: Tarnung, Scheinstellungen, Scheinoperationen und irreführende Informationen.