Zivilpolizist beschuldigt Autofahrer

Hallo,

wie ist das, wenn ein Zivilpolizist vor einer Ampel seinen Dienstausweis zeigt und sagt zu dem Fahrer, er bekäme Post von der Zulassungsstelle.
Er beschuldigt den Fahrer wegen, Verfahrtmissachten und Ausbremsen.
Muss er Beweise haben, oder darf er jeden nach seiner Meinung anhalten und beschuldigen?

Gruß

Hallo,

Muss er Beweise haben, oder darf er jeden nach seiner Meinung
anhalten und beschuldigen?

Er wird den Vorfall ja gesehen haben, der Beweis ist dann seine Zeugenaussage.

Prinzipiell darf jeder Bürger, der eine OWI oder Straftat sieht, diese auch anzeigen, Beweis ist dann immer die Zeugenaussage.

Die Bußgeldstelle wird sich melden und der Beschuldigte kann sich zur Sache äußern. Wenn er dann keine Zeugen beibringen kann, die für ihn aussagen, sieht es schlecht aus.

Vor Gericht wird meist davon ausgegangen, dass ein Polizeibeamter keinen Vorteil davon hat, wenn er einen Verstoß anzeigt und wahrheitsgemäß aussagt. Wenn also Aussage gegen Aussage steht, entscheidet sich der Richter wohl eher für die Aussage des Polizisten.

Grüße

Holygrail

Hallo

In diesem Fall könnte es einem ziemlich arrogant oder überheblich vorkommen, wenn ein Polizist in zivil einem einfach auf der Straße diese Aussage an den Kopf knallt. Über die Art und Weise, wie der Beamte einem das mitteilt lässt sich sicher streiten. Fakt ist aber, er darf dies. Und nur weil er in zivil ist heißt das nicht, dass er nicht auch im Dienst ist. Und völlig aus der Luft gegriffen wird der Vorwurf wohl auch nicht sein, den so eine Anzeige ist mit einiger Arbeit für den Beamten verbunden. Also darf man davon ausgehen, dass er nicht einfach aus Spaß Leute anzeigt.

Das wollte ich nur kurz allgemein festhalten, da hier schon öffters über Polizisten in zivil geschrieben wurde.

Gruß

Hi,

Prinzipiell darf jeder Bürger, der eine OWI oder Straftat
sieht, diese auch anzeigen, Beweis ist dann immer die
Zeugenaussage.

Die Bußgeldstelle wird sich melden und der Beschuldigte kann
sich zur Sache äußern. Wenn er dann keine Zeugen beibringen
kann, die für ihn aussagen, sieht es schlecht aus.

Wieso? Steht da nicht Aussage gegen Aussage? Sonst könnte ja jeder einen Verkehrsverstoß melden und der andere sähe schlecht aus (ich denke da z.B. an den bösen Nachbarn).

Vor Gericht wird meist davon ausgegangen, dass ein
Polizeibeamter keinen Vorteil davon hat, wenn er einen Verstoß
anzeigt und wahrheitsgemäß aussagt. Wenn also Aussage gegen
Aussage steht, entscheidet sich der Richter wohl eher für die
Aussage des Polizisten.

Bei einem Polizeibeamten kann das ggf. anders aussehen, allerdings ist doch auch da (zumindest theoretisch) ein „in dubio pro reo“ gegeben oder nicht?

Gruß,
Sax

Hi,

Prinzipiell darf jeder Bürger, der eine OWI oder Straftat
sieht, diese auch anzeigen, Beweis ist dann immer die
Zeugenaussage.

Die Bußgeldstelle wird sich melden und der Beschuldigte kann
sich zur Sache äußern. Wenn er dann keine Zeugen beibringen
kann, die für ihn aussagen, sieht es schlecht aus.

Wieso? Steht da nicht Aussage gegen Aussage? Sonst könnte ja
jeder einen Verkehrsverstoß melden und der andere sähe
schlecht aus (ich denke da z.B. an den bösen Nachbarn).

Wenn es der böse Nachbar oder irgendeine andere Zivilperson ist, ist es etwas anderes als bei einem Polizisten. Meine Antwort bezog sich auf den Polizisten.
Ansonsten wägt ein Richter die Aussagen ab und entscheidet wahrscheinlich in dubio pro reo.

Vor Gericht wird meist davon ausgegangen, dass ein
Polizeibeamter keinen Vorteil davon hat, wenn er einen Verstoß
anzeigt und wahrheitsgemäß aussagt. Wenn also Aussage gegen
Aussage steht, entscheidet sich der Richter wohl eher für die
Aussage des Polizisten.

Bei einem Polizeibeamten kann das ggf. anders aussehen,
allerdings ist doch auch da (zumindest theoretisch) ein „in
dubio pro reo“ gegeben oder nicht?

Eben: in dubio pro reo. Wenn der Poliziste aber glaubhaft aussagt, was er gesehen hat wird der Richter aber wahrscheinlich nicht mehr zweifeln.

Kann natürlich auch anders ausgehen, wenn der Polizist sich z.B. doch so ausdrückt, dass der Richter daran zweifelt. Wenn er z.B. sag: „Ich glaube, dass es so war“ wird der Verteidiger sich die Hände reiben und der Beschuldigte wird wohl nicht verurteilt.

Auf hoher See und vor Gericht ist jeder in Gottes Hand:wink:

Grüße

Holygrail

Hallo!

wie ist das, wenn ein Zivilpolizist vor einer Ampel seinen
Dienstausweis zeigt und sagt zu dem Fahrer, er bekäme Post von
der Zulassungsstelle.
Er beschuldigt den Fahrer wegen, Verfahrtmissachten und
Ausbremsen.

Dann steht auf dem Dienstausweis vielleicht irgendwo ganz klein „Yps“?

Hallo!

Dann steht auf dem Dienstausweis vielleicht irgendwo ganz
klein „Yps“?

Du meinst er hätte mit einem Comic vorgetäuscht ein Beamter zu sein?
http://www.yps.de/
http://www.google.de/search?hl=de&q=Yps&btnG=Google-…

Verwirrt
Stefan

Hi,

Dann steht auf dem Dienstausweis vielleicht irgendwo ganz
klein „Yps“?

Du meinst er hätte mit einem Comic vorgetäuscht ein Beamter zu
sein?

Du kennst die Zeitschrift nicht, oder? Da war (ist - gibts die wirklich noch? das waren doch meine Kindheitszeiten) immer etwas Aufregendes zum Basteln dabei: Detektiv-, Forscher-, Agentenzubehör u.ä.

Und wenn man liest was der Polizist gesagt haben soll, kann man schon auf den Gedanken kommen…

Gruß Stefan

Und was hat eigentlich die Zulassungsstelle damit zu tun?
Oder war das einer von den trolligen Brettpolizisten?

Gruss na_nu?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wird man nicht normalerweise auch nach führerschein und fahrzeugschein gefragt? und nicht nur beschuldigt und dann wird gesagt, der rest kommt per post?

gruß

Micky Mouse !!!
Das war die wahre Zeitschrift, insb. der Spiel- und Bastelteil.

Yps war was für diese Physiktypen mit dicker Brille, Aktenkoffer und Taschenrechneruhr.

Echte Kerle habe Ihre Bastelsachen selbst ausgeschnitten und zusammen geklebt (leider gabs da aber keine Polizeiausweise :frowning: )

hallo,

  1. ein ordentlicher polizist wird in dieser sache die personalien des fahrers vor ort aufnehmen. gerade wenns sich wie beschrieben um kein kavaliersdelikt handelt.
    wie will er nun im nachhinein beweisen wer gefahren ist.
    aus dieser sache rauszukommen ist so wies dargestellt wurde ja kein problem.
    hauptmann

Du kennst die Zeitschrift nicht, oder? Da war (ist - gibts die
wirklich noch? das waren doch meine Kindheitszeiten) immer
etwas Aufregendes zum Basteln dabei: Detektiv-, Forscher-,
Agentenzubehör u.ä.

Ach ja, wir erinnern uns doch alle noch an die tollen Urzeitkrebse :smile:
Aber NEIN, die Zeitschrift gibt es nicht mehr. Die wurde vor einigen Jahren schon ausgemustert.