Zivilrecht

Guten Tag,

angenommen es kommt zu einem nicht klärbaren Nachbarschaftsstreit (feuchte Grenzmauer). Dieser wird über einen gerichtlichen Vergleich geregelt. Beide Parteien beginnen die vereinbaren Leistungen, die 100%ige Erfüllung der ersten Partei ist jedoch nach Ansicht der anderen Partei nicht machbar und stellt die Arbeiten ein.

Wie müssen Einwände angemeldet werden? Reicht ein mündlicher Hinweis beim Nachbarn und müssen Fristen eingehalten werden?

Liebe Grüße und Dank im Voraus

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Schaetze mal, das wird wieder Geld und Nerven kosten, weil ein Gutachter hinzugezogen werden muss. Mehr faellt mir dazu nicht ein.