Liebe/-r Experte/-in,
zählt schmerzensgeld als schadenersatz z.b. für freiheitsberaubung oder gilt das als anderer anspruch als schadenersatzanspruch?
bei antwort bitte auf entsprechenden gesetzestext hinweisen!
mit freundlichem gruss
heinz mohr
Liebe/-r Experte/-in,
zählt schmerzensgeld als schadenersatz z.b. für freiheitsberaubung oder gilt das als anderer anspruch als schadenersatzanspruch?
bei antwort bitte auf entsprechenden gesetzestext hinweisen!
mit freundlichem gruss
heinz mohr
Lieber Herr Mohr,
hier werden Sie fündig
http://de.wikipedia.org/wiki/Schmerzensgeld
Wenn Sie außerdem Einkommenseinbußen wegen der Freiheitsberaubung erlitten haben so ist dieser Vermögensschaden gesondert zu ersetzen.
http://dejure.org/gesetze/BGB/249.html
Gruß aus Berlin
L.W.
Hallo Herr Mohr,
Schadensersatz ist der Oberbegriff. Darunter fällt der matereille SE und der immaterielle SE. Schmerzensgeld göhrt zum immateriellen SE-Anspruch. Die Voraussetzungen für einen begründeten Anspruch sind die selben. Jeweils muss ein Schaden eingetreten sein, der schuldhaft von einem anderen verursacht worden ist.
Gruß aus Köln
R. Geibel
Schmerzensgeld kann auch wegen Freiheitsentzung verlangt werden, siehe § 253 Abs. 2 BGB: "Ist wegen Verletzung […] der Freiheit […] Schadensersatz zu leisten […]
Grüße