Zivilrecht

Liebe/-r Experte/-in,
heute hat ein Tiefbauunternehmen in unserem Wohngebiet ein Stromkabel durchtrennt. Unsere Wärmepumpe fiel aus und hat nun wahrscheinlich dadurch einen Schaden erlitten. Kann ich den Tiefbauunternehmer für den Schaden haftbar machen? Welche Nachweise muss ich erbringen?
Vielen herzlichen Dank für die Hilfe!
MfG
Leo P.

Hallo Leo,
einschlägig ist §823 BGB.
Allerdings darf m.E. eine Wärmepumpe grundsätzlich keinen Schaden durch Stromausfall erleiden (Konstruktionsfehler?). Dafür könnte das Unternehmen im Zweifel mangels Kausalität nicht haftbar gemacht werden.
Also SChaden klären, ggf. Sachverständigengutachten, aber dann mit Anwalt.
Viel Erfolg
Gruß aus Berlin
Lür

Hallo,

man müßte nachweisen, dass ein SChaden der Wärmepumpe auf den Strimausfall zurückzuführen ist. Im Falle eines verfahrens wäre da ein Sachverständiger zu hören. Sodann müßte man nachweisen, dass das Unternehmen tatsächlich die Stromleitung durchtrennt hat. Wahrscheinlich weiß da die Kommune mehr oder der Versorger.

Wenn man diese Beweise erbringen kann, steht m. E. Schadensersatz nichts im Wege.

MfG.

Volker Weidemann