Zivilrecht

Liebe/-r Experte/-in,

wir sind etwa 7 Familien, welche in einer Einfamiliehaussiedlung leben.

Seit einem Jahr hat ein netter Nachbar einen kleinen Hund; kein Problem den hier sind etliche Hunde und Katzen im Umfeld.

Nun ist es aber so, das diese netten Nachbarn ständig vor Ihrer Frühschicht diesen Hund eifnach „nur so vor die Tür lassen“ (4:50-5:10) und der dann 10min am Stück kläfft. Jeden morgen je nach Schichtwoche. Eingsclafen danach nicht mehr machbar wenn es 5:30 eh aus dem bett geht. Nur die Kinder werden eben auch wach.

Wir haben dann die nette Halterin angesprochen ob es möglich wäre, einfach mit dem Tier morgens spazieren zu gehen um diese besagte Zeit - also nicht „unbeaufsichtigter“ Auslauf. Die Reaktion war zu erwarten: Unverständnis und ein Spruch „sie habe ja ein Grundstück deswegen müsse sie nicht spazieren gehen“.

Meine Frage nun: was sagt die Rechtslage dazu? Es geht nicht um das bellen; ein Hund hat ein naturell und das verbietet eben nicht die Stimme. Nur denke ich um diese Uhrzeit sollte man Aufsichtspflicht wahrnehmen und im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme kann man das denke ich auch erwarten. Komischerweise ist es nur dieser eine Hund; alle anderen Hunde im Umkreis sind still bzw. deren Halter sorgen für entsprechende Ruhe.

Wie immer im Leben: es gibt diesen einen „Quoten-Idioten“ und nun leiden alle hier. Was kann man tun?

Vielen Dank!

Frank

Hallo Frank,

da müsstest du mal beim Ordnungsamt ( Abt.
Nachbarschaftslärm- und Ruhestürung) nachfragen, die wissen in welchem Gesetzestext das steht.
Da bin ich leider überfragt.

Gruss von Andrea

Was man da tun kann ist eine durchaus schwierige Frage. Wenn Beeinträchtigungen durch Lärm ( welcher Art auch immer ) dauerhaft bestehen, hat man als Nachbar durchaus einen rechtlichen Anspruch auf Unterlassung bzw. Abhilfe. Das bedeutet, dass theoretisch man versuchen könnte, diesen Anspruch im Zivilklageverfahren zu verfolgen. Man würde also die netten Nachbarn darauf verklagen, es zu unterlassen, ihren Hund zu dieser Tageszeit unbeaufsichtigt heraus zu schicken. Dennoch ist dies ein mehr als unangenehmer - und wegen der Einschaltung von Gericht und Anwalt zunächst auch kostenintensiver - Weg, der das - an sich wohl gute - nachbarschaftliche Verhältnis schwer beschädigen und letztlich sich zu einem klassischen Nachbarschaftsstreit ( mit zahlreichen „Kriegsschauplätzen“ ) ausweiten könnte. Auch durch ein Einschalten des Ordnungsamtes würde man wohl eine Eskalation herbeiführen, die man später vielleicht bereuht. Ich würde darüber nachdenken, einen Schlichter anzurufen. Das ist ein Schiedsmann bei der zuständigen Schlichtungsstelle ihrer Gemeinde, welcher ein vermittelndes Gespräch anberaumt, bei dem auch die Möglichkeit einer gerichtlichen Auseinandersetzung thematisiert und idealerweise das Zustandekommen einer solchen durch eine Einigung vermieden werden soll.
Vorher würde ich aber anraten nochmals das ( vernünftige ) Gepräch zu suchen - eventuell zusammen mit anderen Betroffenen.
Ich hoffe, ein wenig geholfen zu haben…

Oh je, ich hab’ ausführlich geantwortet, weiß aber nicht, ob ich beim Absenden 'was falsch gemacht habe. Wenn ja bitte ich um Nachricht, ich mach’s dann noch’mal.
Gruß
Uli

leider nichts angekommen :-S

Hallo Frank,
leider konnte ich Deine Frage erst heute lesen.
Eigentlich beantwortest Du Deine Frage schon selbst: Aufsichtspflichtverletzung und Ruhestörung liegen hier ohne jeden Zweifel vor.
Es gibt gestzliche Ruhezeiten, die kommunal unterschiedlich sind. In jedem Falle aber fällt die von Dir genannte Uhrzeit dazu.
Natürlich muss ein Hund bellen dürfen, jedoch nicht zu dieser Uhrzeit. Außerdem entnehme ich Deiner Schilderung, dass nicht nur der Hund ein Kläffer ist, sein Frauchen ebenso!
Es wird Euch nichts anderes übrig bleiben, als die sich wiederholenden Vorfälle, am besten inklusive eines kleinen Protkolles, an das örtlich zuständige Ordnungsamt zu melden. Es muss ja nicht gleich eine Anzeige sein. Zudem muss das Ordnungsamt nach einer Mahnung, dann einem Ordnungsgeld, von sich aus Anzeige ersstatten, wenn der angemahnte Zustand sich nicht ändert.
So seid Ihr hinsichtleich des nachbarschaftlichen Friedens also ein wenig „aus dem Schneider“!
Liebe Grüße - Ernst

Also, auf ein Neues:
Ihr, nicht der Hundebesitzer, seid im Recht. Ích verweise auf die höchstrichterliche Rechtsprechung (Bundesverwaltungsgericht & BGH), derzufolge z.B. dauerndes Hühnergackern oder Hähnekräh’n sogar außerhalb der Nacht in ‚Allgemeinen‘ und ‚Reinen Wohngebieten‘ unzulässig sind; das wäre nur im landwirtschaftlich zu nutzenden Außengebiet zulässig. Gegen vereinzeltes Hundebellen, durchaus auch 'mal während der Schlafenszeit - also zwischen 22.00 & 7.00 h - wäre im Einzelfall sicher zulässig, aber wenn dies mehrfach im Monat oder gar abhängig von den Arbeitschichten von Frauchen und/oder Herrchen mehr oder weniger regelmäßig zu beklagen ist, ist das absolut unzulässig; das könnt Ihr gerichtlich durchsetzen.
Ich würde dem Nachbarn einen - möglichst von allen anderen Familien mitunterschriebenen - durchaus freundlichen Brief schreiben, in dem ich auf die Rechtslage verweisen würde (kannst ja in etwa meine Argumentation verwenden), aber auch darauf, daß Ihr alle - die ganze community - größten Wert auf eine freundschaftlich miteinander verkehrende Nachbarschaft legen würdet.
Sollte der Nachbar daraufhin nicht beidrehen wollen, müßtet Ihr Euch einen qualifizierte/-n und fleißigen Rechtsanwältin/-anwalt suchen, die/der sich sowohl im Öffentlichen Recht (Planungsrecht), als auch im Nachbarrecht auskennt. Meist geben sich jüngere Anwälte mehr Mühe als arrivierte - der Streitwert wird in einem solchen Fall vermutlich mit nur 3.000 € festgesetzt werden, so daß arrivierte Anwälte vielleicht keine Lust haben diese Sache wirklich ernsthaft zu betreiben.
Nochmal - Ihr seid im Recht und, Ihr solltet es auch durchsetzen!

Hallo Frank,

leider schreiben Sie nicht, in welchem Bundesland Sie wohnen. Die Regelungen zum Nachbarrecht befinden sich in Landesgesetzen. Meist ist geregelt, dass zwischen 10.00 h abends und 6.00 h oder 7.00 Uhr kein störender Lärm gemacht werden darf. Auch das Hundekläffen muss verhindert werden, notfalls - wenns sonst keinen Ausweg gibt - muss der Hund abgeschafft werden.
Sie habne einen entsprechenden Unterlassungsanspruch gegen den Nachbarn auf Unterlassung solcher Störungen während der Nachtzeit.
Sie sollten das von dem Nachbarn schriftlich, per Einschreiben, fordern. Beim nächsten Verstoss gehen Sie zu einem guten Anwalt und setzen Ihre Ansprüche durch.
Alles klar? Auf gute Nachbarschaft!
S.

Hallo,

da kann es auch lokales Gemeinderecht geben.

Ansonsten lesen Sie mal das hier:

http://www.ra-kotz.de/hundegebell1.htm

Oder auch hier:
http://www.gartentipps.com/ruhestoerung-durch-hundeg…
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…&
http://www.yorkie-hundeforum.com/forum/hunde-gesetze…

VG
EK

Was sagt das Ortsamt, die Gemeinde, wie die Ruhezeiten sind?

LG
Anja