Liebe/-r Experte/-in,
wir sind etwa 7 Familien, welche in einer Einfamiliehaussiedlung leben.
Seit einem Jahr hat ein netter Nachbar einen kleinen Hund; kein Problem den hier sind etliche Hunde und Katzen im Umfeld.
Nun ist es aber so, das diese netten Nachbarn ständig vor Ihrer Frühschicht diesen Hund eifnach „nur so vor die Tür lassen“ (4:50-5:10) und der dann 10min am Stück kläfft. Jeden morgen je nach Schichtwoche. Eingsclafen danach nicht mehr machbar wenn es 5:30 eh aus dem bett geht. Nur die Kinder werden eben auch wach.
Wir haben dann die nette Halterin angesprochen ob es möglich wäre, einfach mit dem Tier morgens spazieren zu gehen um diese besagte Zeit - also nicht „unbeaufsichtigter“ Auslauf. Die Reaktion war zu erwarten: Unverständnis und ein Spruch „sie habe ja ein Grundstück deswegen müsse sie nicht spazieren gehen“.
Meine Frage nun: was sagt die Rechtslage dazu? Es geht nicht um das bellen; ein Hund hat ein naturell und das verbietet eben nicht die Stimme. Nur denke ich um diese Uhrzeit sollte man Aufsichtspflicht wahrnehmen und im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme kann man das denke ich auch erwarten. Komischerweise ist es nur dieser eine Hund; alle anderen Hunde im Umkreis sind still bzw. deren Halter sorgen für entsprechende Ruhe.
Wie immer im Leben: es gibt diesen einen „Quoten-Idioten“ und nun leiden alle hier. Was kann man tun?
Vielen Dank!
Frank