>ZIvilrecht

Liebe/-r Experte/-in, ich habe ein TIERISCHES Problem !!
( Metaphorisch gemeint)

1974 hat man bei uns ein Mammut in unserer Kieskuhle gefunden. Mein vater war selbstständig und hat Kies verkauft.
Als das mammut gefunden wurde, kamen gleich die obersten
Leute der Stadt Hildesheim, die Ausgrabungstruppe vom
Pelizäeus- Museum in Hildesheim und die Presse ( Hildesheimer Allgemeine Zeitung)
Dann wurde das mammut ausgegraben und sofort ins Museum
gebracht. Zu dem zeitpunkt war ich 12 Jahre.
Dann wurde es mit meinen Eltern sehr schwierig und ich bin mit 17 Jahren nach Hildesheim geflüchtet, weil ich dachte, schau dir mal die Leute dort an, die mein Vater beglückt hat.
Da schlug ich gleich zwei Fliegen:

  1. meine gesundheit wieder herstellen ( Misshandlung meiner Eltern)
  2. Stadt genauer unter die Lupe nehmen,
    wenn mein vater in einem unschätzbaren Wert beglückt
    hat.
    Das war eigentlich meine Intension, weshalb ich nach Hildesheim wollte.
    Nach 30 jahren,. die ich da mehr oder weniger ausgehalten habe ( solange hatte ich keinen Kontakt mehr mit mienen Eltern ) möchte ich nun unsere Aktiva
    (durch den Fund schöpft die Stadt Hildesheim Erträge,
    zwecks Ausstellungen und Ausleihen an andere Museen)
    wieder aus der Stadt ziehen, da ich der Meinung bin mein vater hat es falsch eingesetzt.
    Andere Museen hätten auch gut davon profitieren können,
    es muss doch nicht ausgerechnet Hildesheim sein.
    Mein Vater, den man auch Mammut Otto nennen kennen
    in Hildesheim alle, durch den A1 Zeitungsartikel, der
    1974 in der Hildesheimer Allgemeine Zeitung stand.
    Da mein vater zu dem damaligen Schirmherrn Dr. Ernst
    Albrecht ein gutes Verhältnis hatte, gan er es ohne einmal nachzudenken an das Pelizäeus- Museum.
    Nach 30 Jahren überleben ( ohne irgend eine Chance,
    beruflich oder exentiell auf die Beinen zukommen),
    bin ich der vollkkommenen Überzeugung, dass mein Vater einen Fehler mit der Übergabe des Mamuts gemacht hat.
    Mein Vater hat mich von 12-17 Jahren sex. wie körperlich missbraucht und spielt bei uns im Dorf nur den grossen Zampano.
    Ich habe ihn schon angezeigt, weil er mich und meine
    Cousine sex. missbraucht hat, aber trotzdem möchte ich unser Eigentum ( Mamut) wieder aus der Stadt Hildesheim holen.
    Wie schon oben angemerkt, habe ich gar kein gutes Verhältnis zu meinen Eltern, sodass ich selbst einfluss auf Ihre Fehlentscheidung nehmen könnte.

Nun meine Frage:
Gibt es noch eine Alternativ- Lösung,als mich mit meinem gewaltätigen Vater auseinander zusetzen, um den Vertrag ( Freie Verfügungstellung des Mammuts) mit der Stadt Hildesheim rückgangig zumachen?

Das Mamut im unschätzbaren Wert wieder aus dem Museeum zu holen, weil ich selbst möchte es dann nach Hannover
ins Landesmuseum geben.

Über kompetente Lösungsmöglichkeiten wäre ich dankbar.

Liebe Grüsse von saphra2

Habe ich das richtig verstanden, die Übereignung ist schon 30 Jahre her? Im Normalfall gehen solche Fundsachen von historischen Wert meistens auf den Bund oder das Land über, wird also sehr schlecht möglich sein oder gab es ein Vertrag und wenn ja mit welchem Wortlaut?

Gruß
Simon

Habe ich das richtig verstanden, die Übereignung ist schon 30
Jahre her? Im Normalfall gehen solche Fundsachen von
historischen Wert meistens auf den Bund oder das Land über,
wird also sehr schlecht möglich sein oder gab es ein Vertrag
und wenn ja mit welchem Wortlaut.

Gruß
Simon

Hallo Simon,
klasse, dass Sie so schnell reagieren!!!

Einen Vertrag haben mir meine Eltern nicht gezeigt, aber den muss es wohl geben !!! ( Übergabeprotokoll oder ähnliches)

Leider komme ich an die Unterlagen, die in unserem Büro liegen müssten nicht ran, weil ich nicht nach Hause darf. Meine Eltern haben gegen mich eine einstweilige Verfügung erwirkt, weil ich es schon
bei Ihnen thematisiert habe.

Aber die haben dann mit einer einstweiligen Verfügung gegen mich reagiert.

Als ich in Hildesheim gelebt habe, habe ich schon im Stadtarchiv den A1- Artikel von der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung gesucht, jedoch ohne Erfolg.

Den Zeitungsartikel hatte ich nach der Bergung in der Hand, der existiert auf jeden fall !!!

Mich nervt nur die Tatsache, dass die Stadt Hildesheim,
die früher noch Eigentümer des Museums war, profite damit erzielt. dass gönne ich einer anderen Stadt aber nicht Hildesheim.

Liebe Grüsse von Saphra

Da wird man nichts machen können. Da es sich um einen historischen Fund handelt geht dieser, auch wenn er auf Privatbesitz ist, in dem Eigentum des Landes oder des Bundes über.

Wenn es einen Vertrag geben würde hätte man diesen eventuell anfechten können, aber nach 30 Jahren (z. B. Irrtum nach 10 Jahren) ist Schluß. Auch ein gerichtlicher Titel hat nur eine Dauer von 30 Jahren.

Ich sehe da keine Möglichkeit.

hallo,
danke für die schnelle Antwort.
Ob es einen vertrag weiss ich nicht genau, weil ich nicht in unser Büro komme, aber ich denke doch, dass es einen gibt.
Das haben uns meine Eltern verschwiegen.
Liebe Grüsse von saphra2

hallo,
nach mittelalteren recht ist es rechtswidrig !!!

Wem gehört der Schatz?

Viele Bundesländer ziehen Schatzfunde entschädigungsfrei ein und berufen sich – verfassungswidrig ­– auf mittelalterliches Recht.
Weitaus häufiger als landläufig angenommen gibt der Boden in Deutschland Schatzfunde preis, die etwa aus Münzen, Waffen, Geräten, Gefäßen u.ä. bestehen können. Diese Fälle beschränken sich keineswegs auf staatliche Grabungen. Auch Privatleute werden zunehmend Entdecker solcher Objekte, sei es gezielt bei der Suche mittels Metalldetektoren oder zufällig bei Umbau- oder Renovierungsarbeiten. Ob mit dem Schatz allerdings auch der erhoffte Reichtum verbunden ist, hängt wesentlich davon ab, in welchem Bundesland man fündig geworden ist. So entdeckte etwa der Eigentümer eines Grundstücks in Herborn im Rahmen der Altstadtsanierung 1984 in seinem alten Gewölbekeller einen Tontopf mit dem größten nach dem Krieg in Hessen geborgenen Münzschatz und meldete dies den Behörden. Die Münzen wurden daraufhin wissenschaftlich bearbeitet und anschließend dem Finder zurückgegeben, so dass er seinen Schatz als Alleineigentümer bald gereinigt und fachmännisch bestimmt wieder in Händen hielt. Völlig entgegengesetzt verlief ein vom Sachverhalt ähnlicher Fall im benachbarten Rheinland-Pfalz. Auch dort grub im Juni 1989 ein junger Pfälzer in seinem seit Jahrhunderten der Familie gehörenden Wohnhaus in der Gemeinde Dreisen bei Umbauarbeiten einen Schatz aus: drei Steinzeuggefäße mit insgesamt 2.696 Gold- und Silbermünzen. Nachdem er seinen Fund allerdings zur Begutachtung abgeliefert hatte, teilte man dem entsetzten Entdecker mit, dass die Münzen nicht ihm zustünden, sondern Landeseigentum geworden seien. Solche krassen Unterschiede bei der Behandlung von Schatzfunden rühren von fundamental abweichenden gesetzlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern her. Im Prinzip unterscheidet man zwei Modelle: Die bereits im römischen Recht verfügte Halbierung des Schatzes zwischen Entdecker und Grundeigentümer („Hadrianische Teilung“) wurde 1900 in das Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 984) übernommen und gilt damit grundsätzlich bundesweit. Derart konnte der hessische Entdecker seinen Schatz als in einer Person vereinigter Finder und Grundherr in Alleineigentum nehmen. Die gleiche Gesetzeslage besteht in Bayern und Nordrhein-Westfalen. Im übrigen Bundesgebiet erheben die Länder den Anspruch auf das Eigentum an archäologischen Objekten, indem sie in ihren Denkmalschutzgesetzen ein so genanntes Schatzregal (lat. regalis = königlich) vorsehen. Dieses erscheint in Deutschland bereits während des 13. Jahrhunderts im Sachsenspiegel („Jeder Schatz, der tiefer in der Erde vergraben ist, als ein Pflug geht, gehört in die Verfügungsgewalt des Königs“). Die Länder berufen sich darauf, dass solche historischen Vorbilder ihnen auch heute noch immer das Recht zu entsprechender Gesetzgebung verleihen. Derart kann die Entdeckung eines Schatzes momentan, abhängig vom Bundesland, beträchtlichen Reichtum oder aber lediglich die Anerkennung durch Überreichung eines Fachbuches (Mecklenburg-Vorpommern) zur Folge haben. Diese unterschiedliche Behandlung von Funden hat zu einer anhaltenden kontroversen Diskussion geführt: In Rheinland-Pfalz fordert die F.D.P. die Abschaffung des Schatzregals, während die SPD in Bayern seit Jahren vergeblich versucht, eine solche Bestimmung einzuführen.

1974 hat man bei uns ein Mammut in unserer Kieskuhle gefunden.:smiley:ann wurde das mammut ausgegraben und sofort ins Museum gebracht.

trotzdem möchte ich unser Eigentum ( Mamut) wieder aus der Stadt Hildesheim holen.

Nun meine Frage:
Gibt es noch eine Alternativ- Lösung,als mich mit meinem gewaltätigen Vater auseinander zusetzen, um den Vertrag (:Freie Verfügungstellung des Mammuts) mit der Stadt Hildesheim:rückgangig zumachen?

M.E. Nein, denn als Kind des Finders stehen ihnen keine Recht am gefundenden Gegenstand zu.

okay,
danke, dann muss die Tochter also kräftig auf die Tränendrüse drücken, sodass ihr Vater es wieder zurückzieht.
Nein, dass tu ich bei dem Schwein nicht !!!
Aber trotzdem danke, für die promte und kompetente Antwort.
Liebe Grüsse von Saphra2

Hallo saphra 2,
hier hilft nur der Weg zu einem Anwalt. Es wäre von mir unverantwortlich, Dir hier einen Rechtsweg aufzuzeigen, der aufgrund Deiner Schilderung und der Schwere der Vorgänge immer formfehlerhaft und unvollständig sein muss.
Grüße - Ernst

Da sich Deine Frage auf deutsches Recht bezieht, ich jedoch österreichischer Jurist bin, kann ich Dir leider nicht weiter helfen.

LG

hallo,
danke trotzdem !!! Mact nichts !!!
Liebe Grüsse von saphra

Hallo saphra2
kontaktiere das Landesmuseum Hannover die haben eine Rechtsabteilung. Sollten sie Interresse daran zeigen werden sie Dir mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Liebe Zapra,
Der sexuelle Mißbrauch Deines Vaters ist schlimm! Ich verstehe deshalb Deine Verbitterung und hoffe sehr, daß Dir im Rahmen des Möglichen durch die Strafverfolgungsbehörden wenigstens noch eine gewisse Genugtuung widerfahren kann. In Sachen Mammut hast Du wohl ganz schlechte Karten. Es ist höchst fraglich, ob das Mammut Deinem Vater je gehört hat - Bodenschätze und historische Funde (um einen solchen handelt es sich nämlich) gehören grundsätzlich dem Staat. Es käme jetzt auf den genauen Vertragstext des Kauf- oder Pachtvertrages Deines Vaters an, aus dem sich - höchst unwahrscheinlich (!) - vielleicht doch ein privater Anspruch Deines Vaters ergeben könnte. Aber selbst wenn er einen eigenen Anspruch gehabt hätte, er hat ihn doch durch Übergabe des Mammuts aufgegeben, woraus könnte sich ein materielles Recht zu Deinen Gunsten ableiten lassen? Ich sehe da keinen Spielraum …
Du schreibst, daß Du Strafanzeige gegen Deinen Vater erhoben hast, bei sexuellem Mißbrauch wirst Du sicherlich als Nebenklägerin zugelassen und hast Anrecht auf einen Dich vertretenden Anwalt. Ich würde mir einen geeigneten Anwalt suchen, ihm alles einschließlich der Mammutgeschichte vortragen und ihn machen lassen. Ich weise allerdings darauf hin, daß die mäßigen bis saumäßigen Anwaälte wohl in der Überzahl sind, Du solltest einen wirklich guten Anwalt sorgfältig aussuchen. Der wird sich auch darum kümmern, daß Dich Deine Vertretung nix kostet, wenn Du nicht gerade wohlhabend sein solltest.
Ich wünsche Dir alles Gute,
Dein uli