Zivilrecht

Liebe/-r Experte/-in,

folgender fall:

meine Freundin hat eine Waschmaschine auf Ratenzahlung
bei einem Versandhaus bestellt.
Diese wurde gebracht und aufgestellt.
Nach dem dritten Mal waschen, war schon eine Reparatur nötig, dann nach einem Monat die zweite und nach 3 Monatzén die dritte Reparatur.
Meine Freundin hat das Gerät wieder vom Versandhaus abholen lassen und wollte Ihr Geld als Gutschrift zurückgebucht,aufs Kundenkonto bekommen.

Das Versandhaus meldetet sich 30 Tage nicht.

Dann rief sie dort an und man sagte ihr, sie solle
sich eine andere Waschmaschine aussuchen, welches sie auch tat.
( Ersatzmaschine).

Diese wurde geliefert und nun sah sie auf Ihrem Kundenkonto, dass ihr Konto zwei Gutschriften, der Waschmaschinen - Verkaufssumme aufwiesen.

Wie soll Sie jetzt damit umgehen, sie glaubt dass es sich um eine Doppelgutschrift handelt.

Wie sieht es rechtlich aus, steht Sie dann als Betrügerin, obwohl sie den Fehler nicht gemacht hat?

Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen,
um diese blöde Sache bald vom Tisch zu haben.

Liebe Grüsse von saphra

Tut mir leid - allgemeines Zivilrecht ist nicht mein Gebiet.
Persönliche Meinung: Wenn sie doppelt Geld erhalten hat, muß sie natürlich einen Betrag retournieren.

Diese wurde geliefert und nun sah sie auf Ihrem Kundenkonto,dass ihr Konto zwei Gutschriften, der Waschmaschinen -:Verkaufssumme aufwiesen.

Wie soll Sie jetzt damit umgehen, sie glaubt dass es sich um:eine Doppelgutschrift handelt.

Ist doch prima, besser als doppelte Abbuchung. Sie kann einfach das Versandhaus über den Fehler informieren, dann wird die zweite Gutschrift storniert und alle sind zufrieden. Mit Betrug hat das garnichts zu tun.

okay danke !!!

Hallo saphra,

meine Freundin hat eine Waschmaschine auf Ratenzahlung
bei einem Versandhaus bestellt.

ich kann dir leider hier nicht weiterhelfen. (Ich persönlich würde an Betrug keinen Gedanken verschwenden, sondern das Versandhaus auf den Fehler hinweisen und unabhängig davon, wie und ob das Versandhaus reagiert, die nächsten Jahre mit einer Korrektur rechnen.)

Stell doch deine Frage einfach mal in abstrahierter Form im Forum „Allgemeine Rechtsfragen“.

Viele Grüße,

Andreas

Hallo,

ich würde einfach das Versandhaus anschreiben mit der Bitte um Kontrolle es Kundenkontos mit dem Hinweis, dass Sie Ratenzahlung vereinbart haben.

Gruß
Sascha Simon

Hallo,

habe ich vergessen.
Sie stehen auf keinem Fall als Betrüger dar. Sie haben bei dreimaliger fehlleitender Reparatur das Recht entweder,

  • den Kaufvertrag zu wandeln,
  • Umtausch,
  • Minderung und
  • Schadenersatz.

Mit dem Hinweis auf einen Fehler helfen Sie dem Versandhaus ja und tun sich nicht unberechtigt bereichern.

Gruß
Sascha Simon

Da das Kundenkonto bei diesem und durch dieses Versandhaus geführt wird, würde ich garnichts machen.
Spätestens bei der nächsten Bestellung müsste dem Versand der Fehler auffallen.
Wenn nicht, dann nicht oder noch nicht.
Konnte leider erst heute antworten - Ernst

hallo ernst,
die haben den fehler jetzt selbst korrigiert.
jetzt ist wieder alles im grünen Bereich !!!
Danke für deine Antwort.
Grüsse

Diese Frage kann ich nicht verstehen!
Es gibt doch wohl nur einen Weg. Sich mit dem Versandhaus unverzüglich in Verbindung setzen, den Sachverhalt mitteilen und fragen, wohin die irrtümlich gutgeschriebenen Summen zurückübewiesen werden sollen.
Basta!

hallo, es ist alles ok!!!
Der Fehler wurde von dem Versandhaus behoben !!!
Danke für eure guten und zahlreichen Nachrichten.
Grüsse