Hallo ihr liebe, ich bins mal wieder, die Nonne!!!
Wie ihr schon wisst lebe ich von Hartz4, da man eine 49 jährige Reiseverkehrskauffrau heute nicht mehr braucht !!!( Grins)
Folgendes Problem:
Die jobagnetur hat alles in der Hand, was Überweisungen an den Vermieter und den Energieversorger angeht, obwohl ich die Verträge unterschrieben habe.
Heute wurde mein Wasser abgestellt, weil die Jobagentur ein Monat kein wassergeld an die EON abgeführt hat.
was soll ich jetzt tun??? Frage ich euch.
Dürfen die das ohne Mahnung und ohne benachrichtigung ???
Als ich noch selbst alles per dauerauftrag überwiesen habe, hatte ich nie Schwierigkeiten, aber seitdem die Jobagentur
mir doofheit unterstellt, macht diese nur Scheiße mit mir.
Über Tips und Ratschläge wäre ich mal wieder sehr froh!!!
Danke im voraus.
Mit freudnlcihen Grüßen, eure Nonne213
Hallo,
meine Antwort ist ja. Weil es sind verschiedene Vertragsbeziehungen. Wie lautet den der Vertragspartner des Energieversorgers, Jobcenter oder sind Sie das? Wenn es der Jobcenter ist, dürfen Sie es. Sind sie es, dürfen sie es nicht. Ich möchte Ihnen ein ähnliches Beispiel nennen. Sie wohnen in einer Wohnung und die Miete wird pünktlich gezahlt. Jetzt werden Sie arbeitslos und das Arbeitsamt zahlt sehr spät das Insolvenzgeld. Gemäß BGB kann der Vermieter bei drei ausbleibenden Mieten die Wohnung fristlos kündigen. Wenn Sie dem Vermieter mitteilen, dass das Insolvenzgeld nicht kommt, ist die Kündigung gegenstandslos.
Deshalb mein Empfinden, sie dürfen es nicht. Ich würde den Energieversorger allerdings darüber informieren, dass das Jobcenter die Zahlungen vornimmt.
Dem Jobcenter würde ich eine Frist setzen.
Gruß Simon
Hallo Simon, meine Anwältin sagt etwas anderes.
Kronzucker: Das darf nicht so einfach passieren, hier gibt es klare Regeln. Zwischen dem
Stromversorger und dem Hauseigentümer oder dem Mieter besteht ein Kaufvertrag über den
Bezug von Strom. Zahlt der Kunde die entsprechende Rechnung nicht, kann der Stromversorger
zwar die Lieferung nach seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen, den
„Versorgungsbedingungen“, einstellen, aber nicht ohne entsprechende Vorwarnung. Der säumige
Kunde muss eine Mahnung erhalten haben, die Versorgungseinstellung muss ankündigt worden
und eine bestimmte Frist verstrichen sein. Reagiert der Kunde weder auf Mahnung noch auf
Sperrandrohungen, gilt eine gewisse Vorlaufzeit, ehe er endgültig im Dunkeln sitzt.
Tut mir leid, Simaon, dann glaube ich meiner Anwältin, sorry, aber danke für deine Antwort.
Die Frage der Schuld ist klar: Jobagnetur hat die monatliche Rate nicht an den Energieversorger abgeführt.
Trotzdem Danke, liebe Grüße von Nonne213
Hallo Simnon,
das weiß EOn schon sehr lange, daß die Jobagentur die Überweisungen vornimmt und trotzdem haben die mir das Wasser einfach abgestellt.
Ich habe heute eine Anzeige wegen Nötigung bei der Polizei gegen EON gemacht.
Liebe Grüße und Danke noch vielmals für deine schnelle Antwort.
Hallo Simaon, ich bin vertragspartner und die Jobagentur überweist es an die EON-
´Danke!!!
Also dürfen Sie es nicht !!!
Mit freundlichen Grüßen Nonne213
Hallo,
kein Problem und viel Glück mit der Anzeige, wobei ich glaube dass diese mangels öffentlichem Interesse eingestellt wird.
Gruß
Sascha Simon
Grüß Dich Nonne213,
zuerst einmal ist es formal und formalrechtlich nicht zulässig,das Wasser ohne vorherige Abmahnung abzustellen. Und schon garnicht nach einem Zahlungsrückstand von nur einem Monat. Also sofortigen Widerspruch einlegen und die sofortige Wasserzufuhr fordern.
Zudem kannst Du das Jobcenter verklagen und per einstweiliger Anordnung auffordern lassen, Deinen Dir zustehenden Regelsatz hinsichtlich der KdU umgehend auszuzahlen, bzw. an die Empfänger zu überweisen.
Faktisch hat das Jobcenter eine Unterschlagung begangen, indem es Dir Geld für die KdU in Abzug gebracht hat, ohne es an die Empfänger weiter zu überweisen.
Ein Gang zum Verwaltungsgericht lohnt sich auf jeden Fall. Gruß Ernst
Da sich Deine Frage offensichtlich auf deutsches Recht bezieht, ich jedoch österreichischer Jurist bin, kann ich Dir leider nicht helfen. Viel Glück noch!
hallo Ernst,
vorab, wie geht es dir ??? Ich hoffe gut !!!
Heute hat die Jobagentur das Wassergeld in einem vollen Betrag an die EON überwiesen.
Jedoch soll ich die Anschlußkosten + Wassergeld selbst tragen,
dazu hat die Jobagentur ein Darlehen vorgeschlagen.
Das ist doch die Höhe, die bezahlen das Wassergeld ab April 2012 nicht, welches ich auch erst gestern von der EON gesagt bekommen habe.
Also fehlten insgesamt 4 Monate und nicht ein Monat!!!
Und nun soll ich per Darlehen sämtliche Kosten ( Wassergeld + Wiederanschuß) bezahlen.
Ich habe keine Mahnung oder eine Ankündigung der Wasserabstellung bekommen, daß ist echt der Hammer, aber nun ja, die EON hat jetzt erstmal ihr zustehendes Geld und ich klage jetzt gegen die Jobagentur, da ich es nicht auf Darlehen akzeptieren werde, da ich gar keine Schuld an der Misere habe.
Das mit dem Abstellen ohne vorherige mahnung oder Ankündigung
auf Abstellung ist doch Nötigung oder?
Danke für deine kompetente und Tolle Hilfe Ernst, ich wünschee dir ein Schönes Wochenende, Gruss von Nonne213
Da sich Deine Frage offensichtlich auf deutsches Recht
bezieht, ich jedoch österreichischer Jurist bin, kann ich Dir
leider nicht helfen. Viel Glück noch!
hallo,
dankeschön, dass Sie sich trotzdem gemeldet haben.
Ein schönes Wochenende Ihnen noch, gruß von Nonne213