Zivilrecht

Liebe/-r Experte/-in,
meine Mutter liegt im Streit mit dem Mobilfunkanbieter 1und1.
Sie hat sich bei Abschluss eines 2jährigen Mobilfunkvertrags samt Handy auf die Weerbung verlassen…„alles 1 Monat testen; der Testzeitraum beginnt mit Aktivierung der SIM-Karte“.

Zufällig wurde das Paket gerade noch vor einem längeren Urlaub angeliefert und sie hat es im Glauben, ja noch Zeit zu haben, erst nach dem Urlaub ausgepackt.

1und 1 stellt sich auf den Standpunkt, Lieferung sei gleich Aktivierung, weil die Simkarten schoon aktiviert verschickt werden und damit sei ihr Testzeitraum samt Kündigungsrecht vorbei, noch bevor sie das Paket geöffent hatte…

diese Mail erhielt sie:

Sehr geehrte Frau Meier,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 20.08.2012. Ihre Verärgerung über die Gebührenberechnung verstehen wir gut. Gerne erklären wir Ihnen den Zusammenhang.

Bei der Bestellung eines Mobilfunkvertrages wird die SIM-Karte nicht von Ihnen aktiviert. Die SIM-Karte ist bereits aktiviert, wenn wir sie versenden. In unserer E-Mail vom 11.07.2012 haben wir Ihnen deshalb Folgendes mitgeteilt: „Ihre 1&1 SIM-Karte ist sofort einsatzbereit.“ Ihre SIM-Karte ist seit dem 11.07.2012 aktiviert.

Das bedeutet, dass die 1-Monat-Testphase am 10.08.2012 endete. Wir haben die fälligen Gebühren somit korrekt berechnet. Wir können Ihnen deshalb keine Gebühren erstatten.

Wir hoffen, dass Sie Verständnis für unser Vorgehen haben.

Mit freundlichen Grüßen

Gero Keding
Kundenservice

so wirbtr 1und1 für das Produkt:

> "Ob DSL, Handy, Homepage oder .de-Domains - alles können Sie 1 ganzen Monat lang in Ruhe testen. Das heißt: Wenn Sie nicht zufrieden sind, kündigen Sie einfach innerhalb des 1. Monats Ihren Vertrag. Ohne Angabe von Gründen - ein kurzer Anruf unter 0 26 02 / 96 97 83, eine E-Mail oder ein Brief genügen. Hardware wie Handys oder DSL-Modems schicken Sie einfach an uns zurück, 1&1 erstattet Ihnen umgehend den Gerätepreis. Wir berechnen Ihnen lediglich eventuell angefallene Verbrauchskosten (z. B. Auslandstelefonate bei 1&1 DSL oder 1&1 Mobile) sowie tagesgenau die anteilige Grundgebühr.

Sie werben mit dem Slogan "Sie können alles in Ruhe 1 Monat ausprobieren…Der Testzeitraum beginnt mit der Aktivierung der SIM-Karte … "
Bei Lieferung heisst es dann: " Die Karte ist sofort einsatzbereit (nicht etwa: ist bereits aktiviert)…nur noch einlegen und dann kann es losgehen…

ist das nicht zumindest irreführende Werbung, gegen die man in irgendeiner Weise vorgehen kann?

Für Ihre Hilfe wäre ich sehr dankbar…

MfG

Mike

der Testzeitraum beginnt mit Aktivierung der SIM-Karte". …

Da kommt eine Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums in Frage. Wenn die Kunden, auch wegen der unklaren Werbe-Aussage, der Meinung waren, sie hätten die Aktivierung der SIM Karte selbst in der Hand- und hätten wegen des bevorstehenden Urlaubs sonst keine Vetragserklärung zu diesem Zeitpunkt abgegeben. Ich würde wegen der richtigen Formulierung der Anfechtungserklärung aber einen Anwalt konsultieren.

Danke für die rasche Antwort, das hilft mir schon mal…

Gruß Mike

hallo Mike,
gehe bitte zum Anwalt für Telekommunikation.
Da weiß ich auch nicht, wie das gehandhabt wird.
Lieb Grüße von Nonne 213 und viel Erfolg!!!