Liebe/-r Experte/-in, ich bräuchte mal ihre hilfe!
Meine tochter hat sich vor 4 monaten von ihren freund getrennt, da er sie betrogen hat!
Er ist damals gegangen und hat seine sachen mit genommen! Die beiden haben in ihrer beziehung sich ein paar sachen zusammen angeschafft! Und nun kommt nach 4 monaten ein brief vom ex freund in dem er alle sachen zurück verlangt.
er setzt ihr eine frist in der sie sich melden soll oder die sachen raus geben soll und falls sie diese verstreichen lässt dann will er einen anwalt kontaktieren!
Als Anlagen hat er den brief die kontoauszüge beigelegt da die angeschafften sachen mit seiner EC karte bezahlt wurden! Meine Tochter hat ihn dann die hälfte in Bar gegeben aber das alles schriftlich natürlich nicht festgehalten. Wer würde das auch machen!
Es sind auch schenkungen dabei die er jetzt zurück haben möchte wie unter anderen ein handy, ist das überhaupt rechtens wenn es eine schenkung ist???
Würde er wenn er zu einen anwalt geht da überhaupt mit durch kommen und kann das zurück verlangen???
Ich kann mir das alles nicht vorstellen und würde mich freuen wenn mir von ihnen jemand etwas dazu antworten könnte.
Vielen Dank schon mal und schönen Abend
Susanne
Hallo,
so einfach kann man das gar nicht beantworten. Waren die verlobt? Wurden die Geschenke, wie Sie angeschafft wurden, für beide besorgt?
Hat Ihre Tochter Zeugen, am besten nicht verwandt, die bestätigen können, dass Sie schon die Hälfte zurückgegeben hat?
Verlobt deshalb, weil Verlobung ist ein „Eheversprechen“.
Sascha Simon
Ihre Tochter hat die Hälfte der gemeinsam angeschafften Dinge zurück bezahlt, was er jedoch bestreitet. Ich würde erst einmal abwarten, ob tatsächlich eine Reaktion seines Anwalts erfolgt, bzw. ob der tatsächlich Klage einreicht, wenn ihre Tochter ihm die Situation dann schildert. Sie könnten dann evtl. sagen, dass Sie Ihrer Tochter dieses Geld für genau diesen Zweck vorgestreckt hätten. Wenn er schon lügt, könnten Sie auch behaupten, bei der Geldübergabe dabei gewesen zu sein. Wenn er schon lügt, dürfen auch Sie lügen - der Gerechtigkeit wegen! Ich glaube nicht, das er dann klagen wird.
Hallo,
Schenkungen können nur zurück verlangt werden, wenn diese schriftlich festgehalten sind und sich der Beschenkte als UNWÜRDIG erweisst hat,
An ihrer Stelle würde ich zu einen Anwalt für Zivilrecht gehn, falls ein Anwaltschreiben von dem Exfreund kommt, ansonsten die Beine still halten und nichts machen.
Viel Erfolg von Nonne213
Wegen gemeinsam gekauften Sachen, hat der Exfreund durchaus Ansprüche; für Schenkungen theoretisch ebenfalls, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Von dieser Rechtsfrage unabhängig ist ist die Bewesfrage: Offensichtlich hat der exfreund hier die besseren Karten. Die Tochter wäre gut beraten mögliche Beweise (Zeugen, Fotos, etcetera) zusammenzusuchen. Sofern sich der exfreund einen Anwalt nimmt, sollte sie sich auch einen nehmen.
Liebe/-r Experte/-in, ich bräuchte mal ihre hilfe!
Die
beiden haben in ihrer beziehung sich ein paar sachen zusammenangeschafft! Und nun kommt nach 4 monaten ein brief vom ex:freund in dem er alle sachen zurück verlangt.
Als Anlagen hat er den brief die kontoauszüge beigelegt da die
angeschafften sachen mit seiner EC karte bezahlt wurden! Meine
Tochter hat ihn dann die hälfte in Bar gegeben aber das alles
schriftlich natürlich nicht festgehalten.
Wenn das so stimmt, macht er sich im Klagefall, falls er die Barzahlung bestreitet wegen Prozessbetruge strafbar. Ist er kriminell veranlagt?
Es sind auch schenkungen dabei die er jetzt zurück haben:möchte wie unter anderen ein handy, ist das überhaupt rechtens:wenn es eine schenkung ist???
Geschenke dürfen nur bei grobem Undank zurückgefordert werden.
Es kommt also auf seine kriminelle Energie und den Anwalt an, der ihn aufhetzen oder beruhigen kann. prozessentscheidend wird die Beweislast sein, denn das Gericht war ja bei der Barzahlung nicht dabei.
Hallo Susanne,
da es keine Ehe war, kommt hier bestenfalls der Rechtszustand der Verlobung in Frage. Und hier zeigt sich mal wieder das bei Geld die „Freundschaft“ endet.
Deine Tochter muss bei Schenkungen u.U. diese nachweisen (Anlass,wann, etc.).
Die Dinge, die der „Freund“ per EC-Karte nachweislich bezahlt hat, wobei die Betonung hier auf nachweislich liegt, sind rechtlich sein Eigentum.
Wenn dieser"Freund" z.B. behauptet, er habe Deiner Tochter das Handy nur überlassen, muss sie es zurück geben.
Ich bedauere Dir keine bessere Antwort geben zu können.
Grüße - Ernst