mein NAme ist Tobi und ich bin 27 ahre alt.Ich bin seit Jahren auf einer Internetseite wo es diverse Diskussionen gibt. Ich hatte mich in letzter Zeit verbal mit einigen angelegt,es ging um Meinungsverschiedenheiten.Die ganzen Jahre wurde anonymität genossen.Heute haben mich zwei Leute in Bottrop angesprochen ob ich MisterX80 aus dem Forum bin und mir Schläge angedroht.Der Administrator der Seite hat meine persönlichen Daten weitergegeben.Ich fühle mich bedroht und verraten.Ich strebe an die Seite zu verklagen.Ich habe den AGBs damals zugestimmt,aber von deren Seite wurden aus meiner Sicht gegen die Datenschutzbestimmungen verstoßen.
Ich bin der Meinung das in einem Forum anonymität genossen wird,es sei den man gibt freiwillig seine Anonymität auf,oder?
Bin vom Administrator enttäuscht und möchte mir das nicht gefallen lassen.
Die Weitergabe der Daten ist mit Sicherheit rechtswidrig und sollte beim Datenschutzbeauftragten angezeigt werden.
Der Administrator kann auf Unerlassung verklagt werden, dann muss aber im Streifall vor Gericht das bewiesen werden können (!) daran scheitern 90% aller Klagen.
Ansonsten das Forum verlassen und die Zeit besser ntuzen.
Lür
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in Anbetracht der immer strengeren Datenschutzlinien ist dies ein klarer Fall für den Anwalt.
Die Frage, die zu klären bleibt ist, inwiefern Sie dem Forumsbetreiber nachweisen können, dass ER die Daten weitergegeben hat.
Können Sie dies, dann haben Sie gute Chancen auf dem zivilrechtlichen Gerichtswege zu gewinnen.
Der Fall klingt eher nach konkreter Rechtsberatung und sollte daher einem Anwalt anvertraut werden.
Zu dem Möglichkeiten grob:
Wenn ein Verstoß gegen die AGBs vorliegt, sofern diese in den Vertrag wirksam einbezogen wurden --> Ansprüche aus Vertrag (u.a. Schadensersatz).
Bei diesen Foren kann u.U. noch der Gerichtsstand für die Durchsetzbarkeit (besser für die Chancen) sein. So ist bei Foren die im Ausland administriert werden oft das ein oder andere Problem mehr zu beachten.
Gegen die Leute die Dich bedrohen ist strafrechtlich vorzugehen. Eine Ermittlungsbehörde hat auch die Möglichkeit vom Provider/ Administrator etc. die Klarnamen der User zu erfahren.
Viel Erfolg
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Hallo Tobi,
vielleicht haben Sie es in der Diskussion übertrieben und die anderen beleidigt. Es gibt sog. Verbalinjurien, d.h. Schimpfwörter, die ohne weiteres als grobe Beleidigungen zu werten sind. Wenn die Betroffenen Anzeige erstatten, muss der Administrator der Staatsanwaltschaft alle Daten herausgeben. Ein Anwalt kann dann die Ermittlungsakte einsehen, sodass die Betroffenen an Ihre Adresse kommen. Das geht nur, wenn Administration in Deutschland liegt. Im Ausland kommt unsere StA nicht an die Adressen ran, weill keine Verbrechen, Steuerhinterziehung etc. vorliegt.
Also: Vorsicht in deutschen Netzen!
Viele Grfüße,
S.
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hat mit Zivilrecht wenig zu tun, ich antworte trotzdem kurz:
1.) Steht fest, dass der Administrator die Daten herausgegeben hat? Manchmal kann man ja auch die Identität erraten. Es kommt nicht ganz heraus, ob die Personen das direkt gesagt haben.
2.) Das Herausgeben gespeicherter Daten ist in der Regel nur im Rahmen der Strafverfolgung zulässig und auch dann nur gegenüber den Strafverfolgungsbehörden.
Der Verstoß dagegen verstößt gegen die Datenschutzgesetze. Sollte der Verstoß eindeutig feststehen, solltest Du Deinen Landesdatenschutzbeauftragten informieren. Es stellt wohl mindestens eine Ordnungswidrigkeit dar, so daß die Möglichkeit besteht, dass der Datenschutzbeauftragte ein Bußgeld verhängt.
3.) Über das Verklagen des Websitebetreibers kann ich leider nichts genaues sagen. Möglich erscheint mir hier ein Schadensersatz für die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, da kenne ich micht aber nicht aus.
P.S.: Nicht einschätzen kann ich, wie weit Dein „verbales Anlegen“ mit den Personen reicht. Du solltest bedenken, dass ein rechtliches Vorgehen auch nach hinten losgehen kann, wenn Deine Texte selbst in den strafrechtlichen Bereich (Beleidigung, Bedrohung) reichen.
es ist schwierig, so etwas nachzuweisen. Und ich schätze, das wird Dein Problem werden. Du musst den Verstoß und die Datenweitergabe beweisen.
Ich kenne den Sachverhalt nicht, aber er scheint heftig genug und auch speziell zu sein, so dass man den Verfasser erkennen kann. Leider ist oftmals auch google das Problem, denn durch googeln erhält man dermaße viele Infos über eine Person, dass man Sie fast allein schon daher identifizieren kann.
Viel Glück.
elvi32
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Hallo Tobi,
die Weitergabe geheimer Daten ist in der Regel nur zum Zwecke von Strafverfahren zulässig. Inwieweit ein solches wegen Ihrer Beschimpfungen eingeleitet wurde kann ich nicht beurteilen. Ob überhaupt Ihre Daten rausgegeben wurden und sich Ihre Identität nicht per Mundpropaganda verbreitet hat oder von einem anderen Teilnehmer ge-hackt worden ist steht auch als fraglich im Raum.
mfg,
was genau steht denn in den AGB und Datenschutzbestimmungen drin?
Möglicherweise sind dort Klauseln, aufgrund eines Verstoßes gegen gesetzliche Bestimmungen nicht wirksam in den Vertrag mit dem Forumsanbieter einbezogen worden.
Haben Sie außerdem bereits mit dem Administrator des Forums Kontakt aufgenommen, um zu klären, ob er Ihre Daten weitergegeben hat und sofern er dies bejaht, warum dies geschehen ist?
Grundsätzlich ist es so, dass nicht-öffentliche Stellen i.S.v. § 2 Abs. 4 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) – dies sind private natürliche oder juristische Personen – Daten nur erheben, verarbeiten oder nutzen dürfen, sofern dies durch Gesetz zulässig oder durch Sie erlaubt worden ist.
Sie haben einen Anspruch darauf, dass man Ihnen mitteilt, an wen Ihre Daten weitergegeben wurden (§34 BDSG) und dass Ihnen überhaupt mitgeteilt wird, dass ihre Daten an Dritte übermittelt werden (§ 33). Verstößt derjenige, der die Daten erhoben hat, gegen seine gesetzlichen Pflichten, so macht er sich schadensersatzpflichtig (§ 7 BDSG). Gegebenenfalls bestehen daneben auch vertragliche Schadensersatzansprüche.
Sie sollten also zunächst mit den Betreibern des Forums Kontakt aufnehmen und diese ggf. auffordern Ihnen mitzuteilen, ob sie Ihre Daten unbefugt weitergegeben haben und an wen.
Sollte sich dabei ein Verstoß der Betreiber herausstellen, sind Sie frei darin rechtliche Schritte einzuleiten.
Sollten Sie massiver bedroht werden, so würde ich Ihnen daneben raten die Polizei zu konsultieren. Diese wird im Zweifel schneller herausfinden können, ob und an wen Ihre Daten weitergegeben wurden.
Sollten Sie rechtliche Schritte einleiten, so würde ich Ihnen raten einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.
Mit freundlichen Grüßen
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angedroht.Der Administrator der Seite hat meine persönlichen
Daten weitergegeben.Ich fühle mich bedroht und verraten.Ich
strebe an die Seite zu verklagen.Ich habe den AGBs damals
zugestimmt,aber von deren Seite wurden aus meiner Sicht gegen
die Datenschutzbestimmungen verstoßen.
Ich fürchte, das fällt nicht in den Bereich „Zivilrecht“, sondern eher in den Bereich „Datenschutzrecht“. Wenn Sie vorhaben, den Betreiber der Seite zu verklagen, sollten Sie die AGB und Datenschutzbestimmungen ausdrucken und ggf. das Geld für eine Erstberatung bei einem Anwalt investieren, der im Bereich „Datenschutzrecht“ oder „Internetrecht“ tätig ist.
Ich würde mich im Forum mal öffentlich entschuldigen für Ausfälligkeiten und künftig sachlich bleiben. Ein Forum ist ja nicht dazu da, ungestraft beleidigend zu werden sondern zum Austausch unter Berücksichtigung der Nettiquette.
Jetzt eine Nebenfront aufzubauen, bringt ja meistens nichts, außer Ärger und Zeitverschwendung.
Sorry, dass ich nicht konkret weiterhelfen kann.
Viele Grüße
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in einem Forum genießen Sie solange „Anonymität“ (Eigentlich Pseudonymität), solange Sie sich rechtmäßig verhalten. Wenn Sie sich beispielsweise durch Beleidigungen (§ 185 ff StGB: http://bundesrecht.juris.de/stgb/__185.html ) strafbar gemacht haben, darf der Forumsmoderator Ihre Daten natürlich an die verletzte Person weitergeben, damit diese Sie verklagen kann.
Bedrohungen durch Leute in Bottrop sind natürlich ebenso strafbar. Auch dürfen die Beleidigten Ihre Daten nicht an Fremde weitergeben, insofern könnte die Weitergabe an die zwei Schläger statt an die Staatsanwaltschaft den Weitergebenden eventuell Ihnen gegenüber schadenersatzpflichtig nach § 823 BGB (http://bundesrecht.juris.de/bgb/__823.html) machen.
Ich raten Ihnen, sich mal bei einem Amtsrichter nach Beleidigungsprozessen zu erkundigen. Setzen Sie sich da mal rein und hören zu, damit Sie ein Gespür dafür entwickeln, was eine Beleidigung ist und was nicht. Ansonsten schauen Sie ins Jurawiki unter Beleidigung ( http://jurawiki.de/Beleidigung )
muss ich ehrlich zugeben, das ist jetzt nicht mein Fachgebiet. Gehe aber fest davon aus, dass der Administrator die Daten nicht hätte weitergebene dürfen und würde hier ggfs. ein Rechtsanwalt einschalten, m. d. Auftrag eine Unterlassung zu erreichen.
LG
Frank
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Da ich österreichischer und nicht deutsher Jurist bin, kann ich Dir leider nicht sinnvoll Rat geben - außer, daß Du einen (deutschen) Rechtsanwalt, der mit sich mit der Matrie beschäftigt, konsultieren solltest.
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