Zivilrecht - Anlage U Steuer

Hallo zusammen,

angenommen jemand war im Jahr 2011 Empfänger von Leistungen nach SGB II und hat außerdem Unterhalt vom getrennt lebenden Partner erhalten.
Der Trennungsunterhalt wurde komplett (- 30 €) auf die Hartz IV Leistungen angerechnet.
Es bestand zusätzlich Erwerbseinkommen von insgesamt 2000 € (ALG II wurde entsprechend neu berechnet).

Nun fordert der Unterhaltszahler die Unterschrift, Steuernummer und Finanzamt des Empfängers für die Anlage U.

Zahler und Empfänger sind in der Verbraucherinsolvenz und befinden sich in übelster Opposition zueinander.

Wie verhält sich der Empfänger rechtlich korrekt?

Annahme: Zustimmung zur Unterschrift unter der Voraussetzung, dass das Zahler die steuerlichen Nachteile des Empfängers erstattet.
Aber wie rechtlich die prinzipielle Bereitschaft zur Unterschrift unter Anlage U einwandfrei belegen, wenn Zustimmung des Zahler nicht kommt und einen Zivilprozeß eröffnen könnte?

Gruß
Bori

Hallo,

Annahme: Zustimmung zur Unterschrift unter der Voraussetzung,
dass das Zahler die steuerlichen Nachteile des Empfängers
erstattet.

ja!

Aber wie rechtlich die prinzipielle Bereitschaft zur
Unterschrift unter Anlage U einwandfrei belegen, wenn
Zustimmung des Zahler nicht kommt und einen Zivilprozeß
eröffnen könnte?

Ihn schriftlich Auffordern, doch die Zustimmung zu schicken, damit die Unterschrift auf der Anlage U geschickt werden kann. Evtl. über die Anwälte bzw. Inso-Verwalter/Treuhänder abwickeln.

Gruß
Ingrid