Zivilrecht in Italien

Hallo!
Wie verhält es sich, wenn man eine Ferienwohnung in Italien mietet, die Buchungsbestätigung dabei keinerlei Hinweis auf Kosten im Rücktrittfall enthält und auch sonst keinerlei Bedingungen für diesen Fall erwähnt wurden und vor Ort erweist sich das Objekt als unerreichbar, weil es keine Straße gibt. Hat der Mieter ein Anspruch auf Rückzahlung der Anzahlung und ist dies, ähnlich wie in Deutschland, juristisch durchsetzbar?

Für Antworten möchte ich mich im Voraus bedanken

Rolf

Hallo,

da dürfte wohl nur ein RA in Italien etwas erreichen, denn die RA in Deutschland können in Italien nicht tätig werden; besser wäre, wenn ein Rechtsschutz vorhanden ist, andernfalls ist die Sache relativ kostenintensiv.

lG

also wie immer… nix genaues weisst du nicht, aber du musst natürlich was dazu sagen.

Wir wissen aus den Angaben des Fragestellers viel zu wenig um zu wissen welches Recht nach EGBGB anzuwenden ist.

Gruss HighQ

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Hallo!

denn die
RA in Deutschland können in Italien nicht tätig werden;

Natürlich können und dürfen die in Italien tätig werden.

Ist übrigens ein Doppelposting -> Hinweis auf Südtirol habe ich schon anderorts gemacht.

Gruß
Tom

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Howdy,

Wie verhält es sich, wenn man eine Ferienwohnung in Italien
mietet, die Buchungsbestätigung dabei keinerlei Hinweis auf
Kosten im Rücktrittfall enthält und auch sonst keinerlei

den Rücktrittsfall muss man in einigen Gegenden Italiens mit dem Patrone diskutieren :wink:

juristisch durchsetzbar?

Im Süden weniger, im Norden mehr :wink:

Gruss
norsemanna