Hallo!
Wie verhält es sich, wenn man eine Ferienwohnung in Italien mietet, die Buchungsbestätigung dabei keinerlei Hinweis auf Kosten im Rücktrittfall enthält und auch sonst keinerlei Bedingungen für diesen Fall erwähnt wurden und vor Ort erweist sich das Objekt als unerreichbar, weil es keine Straße gibt. Hat der Mieter ein Anspruch auf Rückzahlung der Anzahlung und ist dies, ähnlich wie in Deutschland, juristisch durchsetzbar?
da dürfte wohl nur ein RA in Italien etwas erreichen, denn die RA in Deutschland können in Italien nicht tätig werden; besser wäre, wenn ein Rechtsschutz vorhanden ist, andernfalls ist die Sache relativ kostenintensiv.
Wie verhält es sich, wenn man eine Ferienwohnung in Italien
mietet, die Buchungsbestätigung dabei keinerlei Hinweis auf
Kosten im Rücktrittfall enthält und auch sonst keinerlei
den Rücktrittsfall muss man in einigen Gegenden Italiens mit dem Patrone diskutieren