wenn der Rechtsanwalt einer klagenden Partei Klage gegen die andere, nämlich beklagte Partei beim zuständigen Gericht erhebt,
bekommt die beklagte Partei vom Gericht dann die wörtliche Klageschrift des klagenden RA zugestellt, z.B. als Fotokopie, oder kommt da nur ein Schreiben, dass jemand Klage wegen konkret dies oder jenem erhoben hat?
Der fiktive Kläger gäbe etwas darum, dabei das fiktive Gesicht
des fiktiven Beklagten zu sehen.
Oder:
Der fiktive Beklagte könnte die mündliche Verhandlung beantragen und mit der Beckerfaust vom Stuhl springen, wenn er das Gesicht des fiktiven Klägers bei der Urteilsverkündung sieht.
Es handelt sich um das vergnügliche Spectaculum, welches das Beklagtengesicht beim Erblicken der Tatsache, dass der Kläger über Beweismittel verfügt, von denen der Beklagte nicht das Geringste ahnt, erbietet.
Eine mündliche Erörterung vor Gericht wird es u.U. sowieso geben.
…dass der Kläger über Beweismittel verfügt, von denen der Beklagte :nicht das Geringste ahnt…
Ja, das mag sein. Aber man soll das Verfahren nicht vor der Urteilsverkündung loben. Auch als Kläger weiß man nicht, was der Beklagte noch aus dem Hut zaubert.
Ferner können Beweismittel, unter bestimmten Umständen ihrer Erlangung, nicht zugelassen sein.
Es gab sogar schon Fälle wo das Gericht völlig anders der bereits ergangenen Rechtsentscheidung des zugrunde liegenden Falls entschieden hat.
Man soll sich da nie zu sicher sein. Kurz um: Auf hoher See und vor Gericht, ist man in Gottes Hand.