Zivilrecht- Minderjährige bitte um Hilfe :)

Vielleicht kann mir ja jemand zu dem folgenden Rechtsfall helfen , wie sieht es bezüglich Schenkungen bei 13 jährigen aus , dürfen diese diese annehmen ? Dürfen sie mit dem Geld kaufen was sie wollen?
und dürfen Sie Dinge, die sie gekauft haben weiterverkaufen ??

und macht es einen Unterschied falls der 13 jährige sich beim Kauf als älter ausgibt?

Schenkung ja, soweit keine Bedingungen daran geknüpft sind.
Kaufen dürfen Sie alles was nicht FSK ist und unter die Taschengeldgrenze fällt §110BGB.
Oder aber Ihre Vertreter zustimmen einem größeren Geldbetrag zu.

Okay super danke, ( für die rasche Antwort und überhaupt !!) und wie sieht es mit der Gütigkeit des Geschäfts aus , wenn sich das Kind älter macht als es ist? Zur Zustimmung der Eltern zum Vertrag- reicht es wenn sie den Minderjährigen damit spielen lassen = konkludente Zustimmung? Wielange ist so ein Geschäft schwebend unwirksam? Danke!!

Re: Zivilrecht- Minderjährige bitte um Hilfe :smile:
Hallo!
Siehe hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Taschengeldparagraph

Das kann zum Tragen kommen, wenn der erworbene Artikel Beschränkungen im Rahmen des Jugendschutzes unterliegt (Medien, Alkohol etc.)

Das kann zum Tragen kommen, wenn der erworbene Artikel Beschränkungen im Rahmen des Jugendschutzes unterliegt (Medien, Alkohol etc.)

Eigentlich nicht, die müssen doch einen Ausweis verlangen. - Tun sie jedenfalls immer, und ich kann mir nicht vorstellen, dass sie es täten, wenn sie es nicht müssten.

Vielleicht kann mir ja jemand zu dem folgenden Rechtsfall helfen , wie sieht es bezüglich Schenkungen bei 13 jährigen aus , dürfen diese diese annehmen ?

Meiner Meinung nach dürfen sie sie annehmen, wenn damit ausschließlich Vorteile verbunden sind, was bei einem Geldgeschenk so gut wie immer der Fall ist. - Der Schenker war aber nicht minderjährig?

Dürfen sie mit dem Geld kaufen was sie wollen?

Das jedoch haben die Eltern zu entscheiden, jedenfalls verstehe ich den Taschengeldparagraphen so ("… wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.").

und dürfen Sie Dinge, die sie gekauft haben weiterverkaufen?

Weiß ich nicht. Ich würde tippen, dass das die Eltern entscheiden müssen, ob sie das dürfen.

Das kann zum Tragen kommen, wenn der erworbene Artikel Beschränkungen im Rahmen des Jugendschutzes unterliegt (Medien, Alkohol etc.)

Eigentlich nicht, die müssen doch einen Ausweis verlangen. -
Tun sie jedenfalls immer, und ich kann mir nicht vorstellen,
dass sie es täten, wenn sie es nicht müssten.

Was sie tun müßten und was sie tatsächlich tun sind mitunter zwei Paar Stiefel…

Nein - das Gesetz stellt den Jugendlichen unter Schutz - egal was der behauptet, wie alt er ist.
Aber ein 13-jähriger, der sich für 18 ausgibt: das dürfte auffallen.
Gruß
HaWeThie

Danke für die Antwort , so wie ich das verstehe müssen Eltern bei Geschäften die über kleinere Geschäfte wie das Kaufen einer CD beispielsweise dem Kauf zustimmen müssen und der Vertrag rückwirkend rechtswirksam wird ? Sehe ich das richtig ? Wie das mit dem Verkauf von Eigentum aussieht würde ich gerne wissen , kommt der Vertrag über den Verkauf dann zwischen dem Minderjährigen und dem Käufer zustande oder zwischen dem gesetzlichen Vertreter und dem Käufer? Danke lg