Zivilrecht Stromvertrag

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe nach 10 Jahren 9 Jahrsrechnungen von der RWE bekommen.

Es handelt sich um den Zählergrundtarif. Der Zähler wurde nach Abmeldung des Grundtarifs 2002 nicht ausgebaut.

Am 4.11.2011, 9 Jahre später, habe ich neun Rechnungen bekommen, die alle auf den das Datum 4.11.2011 ausgestellt sind.
Grund war wohl eine Verjährung aus dem Wege zu gehen.
Gleichzeitig wurde mir ein Neukundenvertrag Rückwirkend ab 2003 geschickt, den ich unterschrieben zurück schicken sollte.
Hätte man mir wie üblich sofort eine Jahresabrechnung geschickt, wäre diese Flut von Rechnungen erst garnicht zusammen gekommen.

  1. kann man XPeliebig lange warten um Rechnungen auszustellen.
  2. Ist trotz des Ausstelldatums eine Verjährung eingetreten? Normalerweise werden Rechnungen geschrieben in dem Jahr wo die Leistung erbracht worden ist.

Können Sie mir sagen: wie ich mich verhalten soll?

Viele
Grüße

Juergen

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe nach 10 Jahren 9 Jahrsrechnungen von der RWE
bekommen.

Viele
Grüße

Juergen

Damit will man tatsächlich vermutlich der absoluten Verjährungsfrist von 10 Jahren aus dem Wege gehen.
Da der weitere Sachverhalt unklar ist empfehle ich auf jeden Fall den Gang zum Verbraucherschutz oder zum Anwalt. Es geht darum, wie wurde Strom die letzten Jahre bezahlt? Gibt es jetzt eine hohe Nachforderung etc…

Hallo,

bei einem „Stromlieferungsvertrag“ handelt es sich um einen handelsüblichen Dienstvertrag (§ 611 BGB). Vertragliche Ansprüche verjähren grds. binnen zwei Jahren.Den Verjährungsbeginn definiert § 199 BGB für die regelmäßige Verjährungsfrist (§ 195). Da die Regeln zum Dienstvertrag jedoch keine eigenständigen Verjährungsfristen vorsehen, greift die allg. Vorschrift des § 199 I, bzw. hier genauer § 200 BGB ein. Hiernach beginnt die Verjährungsfrist, sobald der Anspruch entstanden ist (§ 199 I Nr. 1; § 200 Satz 1) - vgl. zur Fälligkeit beim Dienstvertrag, § 614 BGB) oder, sobald der Gläubiger (Stromanbieter) Kenntnis von seinem Anspruch hatte (Nr. 2 - kein Pendant in § 200).

Nicht verjährt sind demnach die Rechnungen für die Jahre 2011 (Verjährung erst mit dem 31.12.2013), 2010 (Verjährung Ende 2012) und 2009 (Verjährung Ende 2011).

Daran ändert auch das Ausstellungsdatum nichts, da der Anspruch eben mit jeder einzelnen Lieferung selbst entsteht. Die Ansprüche, z.B. für Lieferungen aus 2005 entstehen somit schon 2005 und nicht erst 2011. Es sei denn, im Vertrag stand einst etwas dahingehendes, das Ansprüche eben erst nach 5, 6, … 9, … oder 20 Jahren entstehen sollen… Davon gehe ich hier jedoch nicht aus - das würde wohl kein Geschäftsmann ernsthaft verabreden :wink:

Können Sie mir sagen: wie ich mich verhalten soll?

Verbindlich kann, darf und möchte ich mich in diesem Forum nicht dazu äußern.
Ich würde aber wohl, um Ärger zu vermeiden, die nicht verjährten Rechnungsbeträge begleichen und mich bzgl. der übrigen Rechnungen auf Verjährung berufen.

Notfalls rate ich Ihnen, sich einen Rechtsbeistand zu suchen.

Mit freundlichen Grüßen

Lieber Jürgen,
es handelt sich m.E. in erster Linie um ein Verjährungsproblem. Verjährungsfragen sind aber weit komplizierter als die meisten Menschen denken, man glaubt ja nicht, wieviele auch Rechtsanwälte hier Mist bauen.
Ich kann Deine Frage - jedenfalls zunächst - noch nicht beantworten. Lass’ mich Dir ein paar Gegenfragen stellen, von deren Beantwortung Deine Rechtssituation abhängen dürfte.
Du hast 2002 bei der RWE gekündigt. Was, das Beziehen des Stroms oder nur diesen Zähler? Von wem hast Du danach Deinen Strom bezogen? In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, ob ein neuer Stromanbieter nicht ggf. verpflichtet gewesen wäre, alle etwa noch bestehenden Bindungen an die RWE zu kündigen.
Wir können ja 'mal versuchen, die Frage hier zu lösen. Die absoluten Fachleute sitzen aber natürlich bei der Verbraucherzentrale oder wie die Organisation in Deinem Bundesland heißt. Wenn Du die sehr bittest, verraten sie Dir vielleicht auch einen geeigneten Rechtsanwalt (das dürfen die nämlich eigentlich nicht), den ich ohne zu Zögern einschalten würde. Denn, die entstehenden Kosten gehen m.E. voll zu Lasten der RWE - und da trifft’s natürlich die Richtigen!

Hallo,
herzlichen Dank für die sehr gute Info.
Ich werde so vorgehen wie Sie es mir vorgeschlagen haben.
Nochmals vielen Dank für Ihr Antwort.
Viele Grüße

juergen

Hallo,

das lässt sich so nicht beantworten, da nicht klar ist, ob überhaupt ein Vertragsverhältnis über die Nutzung bestand (offenbar nicht, weil eines rückwirkend angeboten wird) und ob diese erfolgt ist.

Verjährung kann auch eingetreten sein, wenn die Rechnungen früher hätten gestellt werden können.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Verjaehrung-von-Stro…

VG
EK

Hallo Jürgen,

meine Antwort basiert natürlich auf der Annahme, dass zwischen Ihnen und Ihrem Stromanbieter in den Jahren 2009-2011 auch tatsächlich „Strom geflossen“ ist.

Ich habe Ihre Anfrage vorhin noch einmal gelesen:
Ihre Äußerung, dass Ihnen ein „Neukundenvertrag“ rückwirkend auf 2003 datiert vorgelegt wurde, lässt vermuten, dass seit 2003 kein Vertrag mehr mit dem Stromanbieter bestanden hat?!?

Ist dies der Fall, haben Sie aber dennoch Strom bezogen, handelt es sich im Grunde genommen gar nicht um vertragliche Ansprüche. Es könnte vielmehr eine sog. „Geschäfstführung ohne Auftrag“ (vgl. §§ 677, 683, 670 BGB) vorliegen oder, wenn man dies verneint, könnte der Stromanbieter jedenfalls einen Zahlungsanspruch aus dem Bereicherungsrecht (vgl. § 812 BGB) haben. Für diese gilt wiederum die regelmäßige Verjährungsfrist von drei (!) Jahren.

In diesem Falle, wäre wohl auch die Rechnung aus 2008 noch nicht verjährt.

Ich bitte dies noch nachträglich zu berücksichtigen.

Um eine fundierte und v.a. verbindliche Rechtsauskunft zu erhalten, möchte ich Ihnen den Gang zur Verbraucherzentrale oder zu einem Rechtsanwalt nahe legen.

Viele Grüße

Hallo, da bräuchte ich zur Beantwortung noch ein paar Antworten:

  1. Sind sie Privatperson oder Kaufmann,
  2. Steht auf den Rechnungen der Zeitraum,
  3. Haben Sie einen Vertrag mit inviduellen Laufzeiten und Verjährungen abgeschlossen,
    sonst würde gelten lex specialis generali.

Gruß
Sascha Simon

Hallo,

zu 1. ich bin Privatperson
zu 2. auf den Rechnungen steht der Zeitraum
zu 3. Ich habe keinen Vertrag im inviduellen Laufzeiten und Verjährungen abgeschlossen.

Noch einen Zusatz:
Die RWE beruft sich darauf, dass sie erst in 2011 Kenntnis davon erlangt hat, dass ich noch einen Tarifzähler habe. und damit die Verjährung erst 2011 beginnt.

Weiterer Einwand der RWE:
ich hätte den Stromzähler extra abmelden müssen.

Nach meiner Ansicht ist der Stromzähler Bestandteil des Vertrages.
In den AGB kann ich diese Klausel nicht finden. Mir ist auch nicht bekannt wer der Netzwerkvertreiber ist.

Der Netzwerkverteiler, wer immer das ist) hat mich 2010 rückwirkend ab 2003 angemeldet ohne dass ich eine Info bekommen habe.
Nach Aussage der RWE, ist es auch nicht nötig, dass ein unterschriebener Vertrag gemacht wird. Gleichzeitig zu den Rechnungen bekomme ich noch einen Neukundenvertrag den ich unterschreiben sollte
Wie ist es möglich, dass ich 20 Jahre den Wärmepumpenstrom bekomme, dann keine Rechnungen mehr geschrieben werden und in 2011 fällte den Netzwerverteiler ein, dass noch eine Zählergebühr bezahlt werden muss.

Nachdem für 2003 keine Rechnung mehr kam war für mich die Sache abgeschlossen.

Die RWE hat sich jetzt eine Frist bis zum 15.12.2011 gesetzt

Nochmals vielen Dank für Ihre große Hilfe.

Viele Grüße

Juergen

Antworten:

  1. Sind sie Privatperson oder Kaufmann,
  2. Steht auf den Rechnungen der Zeitraum,
  3. Haben Sie einen Vertrag mit inviduellen Laufzeiten und
    Verjährungen abgeschlossen,
    sonst würde gelten lex specialis generali.

Gruß
Sascha Simon

Hallo,

besteht die Möglichkeit, dass Sie die kompletten Verträge und die Rechnungen sowie die AGB s einscannen und zusenden an [email protected], dann kann ich Ihnen eine qualifierte Antwort geben, ansonsten sind es vermutungen. Die Tatsache, dass die RWE keine Organisation hat und somit nicht wusste, dass Sie noch einen Zähler haben ist uninteressant, ich tippe auf gesetzliche Verjährung von 3 Jahren.

Gruß
Sascha Simon

Hallo Ulrich,

Nach meiner Kündigung habe ich keinen Wärmepumpenstrom mehr bekommen, da ich eine andere Heizung bekommen habe.
Die RWE ist der Ansicht, ich hätte den Stromzähler extra bei Netzwervertreiber abmelden müssen.

Die RWE behauptet jetzt dass sie erst 2010 Kenntnis davon hatte, dass ich noch einen Stromzähler habe und somit die Verjährung erst 2011 beginnt

Wenn ich 20 Jahre Wärmepumpenstrom beziehe und nach meiner Kündigung 2002 keine Rechnungen mehr erhalte, gehe ich davon aus, dass der Vertrag ausgelaufen ist.
2010 wird der Netzwerkverteiler

Vielen Dank für Deine große Hilfe.

Gruß

juergen Pauly