Zivilrechtklage ohne Strfverfahren zulässig?

Hallo liebe Rechtsinteressierte,

wann ist eine Zivilgerichtsklage auf Erstattung von Behandlungskosten und Schmerzensgeld aufgrund einer vermeintlichen Körperverletzung zulässig, ohne dass vorher ein Strafverfahren beantragt wurde?

Danke für Eure Antwort.

Grüße mki

Hallo,

Klage auf Schadenersatz/Schmerzensgeld ist immer möglich. Ein Strafverfahren ist keine Bedingung für solcherart Ansprüche.

Gruss

Iru

Das stimmt zwar, aber es kann sinnvoll sein, ein Strafverfahren anzustrengen, weil dann nämlich von Amts wegen ermittelt werden muss und sich, je nach Einzelfall, „Beweiserleichterungen“ ergeben. Während des Strafverfahrens können auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Adh%C3%A4sionsverfahren