Zivilrechtliche Tatbestandszuordnung

Hallo,

welchem Tatbestand des BGB lässt sich das unbegründete Zurücklassen eines Reiseteilnehmers während einer Reise zuordnen?

Vielen Dank für Eure Einschätzung.

Grüße mki

Hallo,

Tatbestände gibt’s IMHO nur im Strafgesetzbuch (StGB).

Zivilrechtlich dürfte der geschilderte Fall schlichtweg eine mangelhafte Erfüllung sein, die nachzubessern ist, ggf. mit Schadenersatz.

Viele Grüße

Lumpi

Tatbestände gibt’s IMHO nur im Strafgesetzbuch (StGB).

Aber wieso das denn? Jede Rechtsnorm besteht im Prinzip aus Tatbestand (=tatsächliche Voraussetzungen) und Rechtsfolge (=Folgen, wenn der Tatbestand erfüllt ist). Hier käme dann wohl insbesondere § 280 Abs. 1 S. 1 BGB in Betracht und zwar mit der von dir bereits genannten Rechtsfolge.

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