ich habe folgendes Problem: seit etwa acht Monaten sind an unserem Haus (Neubau) noch diverse Restarbeiten (Reparatur von Fensterbänken, Fensterscheiben sowie der Eingangstür) seitens des Bauunternehmers durchzuführen. Die Erledigung der Restarbeiten wurde seitens des Verkäufers in einem Übergabeprotokoll zugesichert und wurde mehrfach von uns mündlich und schriftlich angemahnt; leider kommt der Bauträger den vertraglichen Gewährleistungspflichten nicht nach.
Wir haben der Firma eine letzmalige Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt (unter Androhung rechtlicher Konsequenzen), die ebenfalls ergebnislos verstrichen ist.
Meine Frage: kann ich den Bauträger jetzt selber beim zuständigen Gericht auf Vertragserfüllung (d.h. Mängelbeseitigung) verklagen? In Anbetracht der klaren Rechtslage würde ich dies gerne ohne die Einschaltung eines Anwaltes tun. Oder besteht in solchen Fällen Anwaltspflicht?
das kommt ganz darauf an, wie hoch der streitwert ist, danach könnte man auch deine frage beantworten. soweit ich das mitbekommen hab, ist das keine sache, die unter das mietrecht fällt, demnach ist das amtsgericht bis zu einem streitwert von 5.000 € (früher waren es 10.000 DM) zuständig, darüber das landgericht. wenn dein anspruch also über 5.000 € liegt, heißt das für dich auf alle fälle anwaltszwang, denn der herrscht vor dem landgericht.
ich denke es ist in jedem Fall besser einen Anwalt damit zu beauftragen , wenn Du doch eindeutig im Recht bist werden die Kosten dafür auch von dem Bauträger zu übernehmen sein !
Gruß
HC
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