Hallo,
da meine Handwerkskammer zwar einen Berater für Auslandstätigkeit bezahlt, dieser aber seit nunmehr einer Woche weder telefonisch noch per E-Mail erreichbar zu sein scheint, habe ich ein paar Fragen.
Ich muss ab dem 11.12.17 (mir erst seit einer Woche bekannt) in Salzburg arbeiten.
Auftraggeber ist eine deutsche XXX GmbH & Co. KG, welche dort die XXX Austria GmbH gegründet hat.
Genauer: Die Gründung ist noch nicht abgeschlossen.
Ich habe die EU-Bescheinigung besorgt (ich bin Einzelunternehmer, Handwerksmeister).
Ich habe die „A1“ Bescheinigungen der Krankenkasse für mich und meinen Azubi besorgt (nur er und ich werden dort arbeiten).
Bei der ZKO3 Meldung werden nur die Namen und Daten der entsandten Arbeitnehmer abgefragt. Ist es richtig, dass ich mich selber da nicht anmelden muss? Denn wenn ja, „passen“ einige Felder nicht. Es gibt für mich ja keinen nach österreichischem Recht mindestens zu zahlenden Lohn. Ein „0,00€“ akzeptiert das Formular nicht.
Ich hab das nun erstmal alles nach bestem Wissen und Gewissen ausgefüllt - war das richtig?
Und ist das korrekt, dass ich für die Dauer der Entsendung (wir reden über 4 Werktage) dem Azubi das österreichische Entgelt (1397,65€ nach Kollektivvertrag - ich zahle nach deutschem Tarif 780€ zzgl. einer freiwilligen, übertariflichen Zulage von 175€) zahlen muss? Wie soll ich das nachweisen???
Die Konstellation, dass eine deutsche Firma auf Bestellung durch einen deutschen Auftraggeber in AT eine Kleinigkeit installiert - bei einer AT Firma, die noch nicht eingetragen ist! - scheint jegliche Vorstellungskraft des BMF zu sprengen.