Hallo,
wenn beim Erstellen des Jahresabschlusses auffällt, dass z. B. eine Rechnung im Januar nicht als EG Erlös verbucht werden darf sondern als steuerplichtige Lieferung in Deutschland, muss dann die ZM berichtigt werden?
Wenn ja, wie? Also einfach den Januar berichtigen? Wie lange kann man überhaupt berichtigen? Geht das z.B. auch noch nach 2 Jahren weil dann erst der Abschluss gemacht wird?
Hallo,
wenn nachträglich erkannt wird, dass eine abgegebene ZM unrichtig oder unvollständig ist, dann ist diese ZM innerhalb eines Monats zu berichtigen. Das machst Du in Form einer Berichtigungsmeldung, die Monat und Jahr enthält und auf der groß „BERICHTIGUNG“ steht.
Du trägst die zu berichtigende UID mit dem Buchstaben „F“ (=Storno) ein.
Es reicht, wenn Du nur die zu berichtigenden Zeilen ausfüllst, den Rest haben die ja sowieso vorliegen.
Ausführlich nachlesen kannst Du solche Sachen hier: http://www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformation/Umsatzs…
Gruß, FAQ1129
Vielen Dank für die Info!