Ich fahre einen Znen 125-e Motorroller (125 ccm) und muss demnächst zum TÜV. Am Motorroller ist ein Windschutz montiert, habe jedoch keine ABE hierfür. Dieser Windschutz war schon beim Kauf montiert.
Meine Frage: Wird es Schwierigkeiten beim TÜV geben?
Hallo:
Wenn es tatsächlich ein Zubehörteil ist, dann ja.
Wenn es ein Original ist (teilweise können solche Roller ww. mit oder Windschilder bestellt werden), dann nicht. Aufgrund der Vielzahl von unterschiedlichen Rollern, kann kein Prüfer genau wissen, ob es Original ist oder nicht. Sollte aber auf dem Windschild „KBA ???“ stehe, dann ist es ein Zubehörteil. Meist wird der Prüfer dies dann als geringen Mangel bewerten, dass die ABE nicht vorliegt.
Es dürfen eben keine lichttechnischen Einrichtungen verdeckt sein und das Windschild muss fest sein, darf nicht beschädigt sein und darf keine scharfen Kanten aufweisen. Eine Kopie der ABE für das Windschild kann man beim Hersteller des Windschilds beantragen.
Viel Erfolg.
Moin Moin Reinhold,erstmal vielen Dank für deine sehr schnelle Antwort,die Scheibe hat keine Beschriftung,ist aber beim Händler auf Wunsch für diesen Roller zu haben.schafe Kannten hat sie auch nicht,habe einen Kanntenschutz dran gemacht,und man kann darüber hinweck sehen !,bei der erstzulassung hatte ich keine Problehme bin mit scheibe und Roller zur Zulassung gefahren !.
es werden die Roller mit und ohne angeboten,meiner war mit,leider gibt es die Firma nicht mehr und kann daher keinen Nachweis erbringen !. fahre morgen zum Tüv und werde sehen !. Nochmals vielen Dank für die schnelle Antwort, hat mir doch etwas Mut gemacht !. Gruß
Moin,Moin Karli 1
habe den Roller von einer Firma aus dem Internet,leider gibt es die Firma nicht mehr,die Roller werden immer noch im Internet angeboten von vielen Firmen,mit und ohne Scheibe, vieleicht drucke ich so eine Werbung mal aus und nehme sie mit zum Tüv?.
ehe ich es vergesse , vielen Dank für die sehr schnelle Atwort !. Gruß
Hallo,
es kommt auf den Prüfer an,hast du den Roller Privat gekauft
oder von einer Firma?
dann suche ein paar Fotos im www. auf denen der Roller mit und ohne Scheibe abgebildet ist, ggf. noch die technischen Daten oder gar einen Prospekt der Firma, in dem die Varianten abgebildet sind.
genau das werde ich machen, ist glaube ich die beste Lösung, mal sehen wie die Prüfer in Hessen drauf sind,denn ich bin nur ein zugereister Berliner !.
viele Grüße aus Hessen ,ich werde Morgen berichten !.
Dieses Problem hatte ich auch bein der „alten“ Vespa.
Da war es aber kein Problem, da in den Papieren drinstand >>>
Gewicht mit/ohne Kraftradverkleidung…
Und das hatte ich immer als Beweis genommen und hat gefunkt.
Aber am Besten zum Händler, wenn das Teil Serie, dann muss es auch irgendwo verewigt sein.
Gruß Bernd
Für das Windschild benötigt man eineABE. Die Nummer ist auf dem Windschild vorhanden. Falls die nicht mehr das kann man die beim Kraftfahrtbundesamt bekommen. Bitte Bescheid sagen, da kann ich weiterhelfen.
erstmal Dank für deine Antwort !.
Auf dem Schild ist keine Nummer vorhanden,bei der Erstzulassung,gag es keine Problehme,und die Roller werden noch immer mit und ohne Schild verkauft,alle ohne ABE !,für eine weitere Hilfe wäre ich dankbar !. Gruß bernd
Für das Windschild benötigt man eineABE. Die Nummer ist auf
dem Windschild vorhanden. Falls die nicht mehr das kann man
die beim Kraftfahrtbundesamt bekommen. Bitte Bescheid sagen,
da kann ich weiterhelfen.
erstmal Dank für deine Antwort!,die Roller werden immer noch im Internet verkauft,ich werde ein solches Angebot ausdrucken und mit zum Tüv nehmen,mal sehen was passiert !. werde darüber berichten !.
Wenn ein Protokoll einer vorhergehenden Hauptuntersuchung (TÜV, Dekra, GTÜ oder Küs) existiert und dieser Windschutz dort bereits eingetragen war, braucht man keine ABE. Ansonsten gibt es sicherlich Schwierigkeiten, da eine technische Veränderung vorliegt. Es gibt übrigens auch Schwierigkeiten, falls es mal unverschuldet zu einem Unfall kommt, oder eine allgem… Verkehrskontrolle der polizei darüber ein Protokoll verlangt. Bei jeder technischen Veränderung am Fahrzeug, die nicht abgenommen ist, erlischt die allgm. Betriebserlaubnis und man darf am Strassenverkehr nicht teilnehmen. Auch eine Versicherung kommt im Schadenfall nicht für anfallende Kosten auf.