hallo!
ich hab mal eine zolltechnische frage:
wenn man sich ein kleidungsstück bestellt im ausland, dann muss ja normalerweise zoll und umsatzsteuer gezahlt werden, oder?
aber auf was? auf das kleidungsstück nur, oder auch auf verpackung versand?
hallo!
ich hab mal eine zolltechnische frage:
wenn man sich ein kleidungsstück bestellt im ausland, dann muss ja normalerweise zoll und umsatzsteuer gezahlt werden, oder?
aber auf was? auf das kleidungsstück nur, oder auch auf verpackung versand?
Hallo!
ich hab mal eine zolltechnische frage:
wenn man sich ein kleidungsstück bestellt im ausland, dann
muss ja normalerweise zoll und umsatzsteuer gezahlt werden,
oder?
Ja!
aber auf was? auf das kleidungsstück nur, oder auch auf
verpackung versand?
„Bemessungsgrundlage bei der Abgabenberechnung ist der Zollwert. Bei der Ermittlung des Zollwertes von Waren im Postverkehr bleiben Nachnahmegebühren außer Acht. Enthält eine Postsendung ausschließlich Waren, die nicht zu kommerziellen Zwecken bestimmt sind, enstpricht der Zollwert dem Warenwert. Die Portokosten gehören in diesen Fällen nicht zum Zollwert. Sind die Portokosten in dem angemeldeten Wert bereits enthalten, findet eine Berichtigung nicht statt.
Bei Einfuhren zu kommerziellen Zwecken gehören Porto und Versicherungsgebühren dagegen in voller Höhe - d.h. bis zum Bestimmungsort im Inland - zum Zollwert. Da die Posttarife nicht nach Beförderungskilometern gestaltet sind, kommt eine Aufteilung in innergemeinschaftliche und außerhalb der Gemeinschaft entstandene Kosten nicht in Betracht.“
Quelle: http://www.zoll-d.de/c0_reise_und_post/b0_postverkeh…
Bleibt nur die Frage was die unter kommerziell verstehen
Grüsse
hastdunichtgesehn
Kommerziell sind Waren, die zum Weiterverkauf bestimmt sind ! In der Regel sind dies größere Mengen. Bei einer Jacke z.B., die zum persönlichen Gebrauch bestimmt ist handelt es sich nicht um komerziellen Warenverkehr.
Gruß Charly
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]