Hallo,
ich möchte in China Computerartikeln erwerben.
der Händler sieht professionell aus.
mir ist klar, dass ich Zollgebühren bzw. Steuern bezahlen muss.
was passiert eigentlich wenn die Ware schon verzollt ist, und ich feststelle, dass es eine Fählschung ist?
Das wäre dann dein Problem, welches du dann mit dem Händler klären müsstest
Allerdings kann es Probleme geben,wenn der Zoll
auch schon feststellt,dass die Ware gefälscht ist.Dann kannn die Ware ggf. beschlagnahmt werden.
Wenn der Zoll es beschlagnahmt ist es egal,
aber wenn der es nicht tut und ich es weiter verkaufe
kann ich dann trotzdem angeklagt werden oder wird mit Bezahlung der Zollgebühren als Original bestätigt?
Hallo Karola
Ich kann dir nur das Vorgehen in der Schweiz erklären.
Eigentlich entscheidet der Markeninhaber, was mit der Ware geschieht. Der Warenempfänger kann jedoch auch Einspruch gegen eine Vernichtung der Ware einlegen. Im Normalfall gilt eine Einfuhrzollanmeldung als noch nicht beendet, solange das Verfahren nicht abgeschlossen ist. In der Schweiz müssen beide Parteien jeweils sehr schnell reagieren. Die kürzeste Frist dauert z.B. nur gerade zwei Arbeitstage. Die längste gerade mal 10 Tage. Wird die Ware vernichtet, so ist diese Abgabenfrei. Aber glaube mir, lieber hättest du die Abgaben bezahlt, als die Gebühren, bzw. die Schadensersatzforderung, die vom Markeninhaber kommt. Der rechnet nach meinen Erfahrungen erst mal 2000 CHF nur schon deshalb, weil du Fälschungen eingeführt hast. Dann wird er die ganzen Gebühren weitergeben. Je nach Umfang der Ware kann das schnell nochmals ein paar tausend Franken werden.
Gruss
HaegarCH
Hallo Karola,
wenn du feststellst, dass die verzollte ware eine Fälschung ist, dann passiert nichts. Sollte der Zoll jedoch vorher feststellen, dass es sich um ein Plagiat handelt, ist es wahrscheinlich, dass du die Ware garnicht erst ausgehändig bekommst. so oder so könnte es ziemlich teuer und ärgerlich werden, daher würde ich dir empfehlen deinen ausgesuchten Händler genau unter die Lupe zu nehmen um das risiko zu minimieren. gerade bei produkten von zb. Apple oder Microsoft versteht der Zoll in der Regel, keinen spaß, da diese anbieter sich ihre Waren speziell schützen lassen haben (E-Argenten).
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen! viel glück noch mit dem erwerb!
LG benedikt
Wenn der Zoll es beschlagnahmt ist es egal,
aber wenn der es nicht tut und ich es weiter verkaufe
kann ich dann trotzdem angeklagt werden oder wird mit
Bezahlung der Zollgebühren als Original bestätigt?
Auf keinen Fall bestätigt dir die Zollbehörde die Echtheit
Deiner Ware.Sie ist für die steuerliche Nehandlungcdeiner Ware
zuständig und achtet drauf, dass keine verbotenen Waren eingeführt
werden.Darunter fallen natürlich auch Fälschungen von Markenprodukten.
Eine Erklärung der Echtheit undcdaraus resultierende Haftung existiert nicht.
hallo
dann hast du glück gehabt.
denn wenn an der grenze festgestellt wird das
die ware gefälscht ist dann wird sie beschlagnahmt und du darfst strafe zahlen.
gruss crizbee
Hallo, zolltechnisch ist die sache erledigt. Abgaben hat man ja nicht hinterzogen weil die ja schon abgeführt sind. Was den Markenschutz angeht bin ich überfragt. Solltest du allerdings die Dinge weiter verkaufen könnte es sein, das du dich strafbar machst.
Gruss
Detlef
Wenn die Ware verzollt ist hast du Pech. Übrigends ist auf den meisten Computerartikeln kein Zoll drauf, sondern nur 19 % Steuer.
Da kenne ich mich nicht aus aber auf eine Erstattung würde ich nicht hoffen.
Wenn du es feststellst, hast du nur den Schaden. Wenn der Zoll das feststellt, ist das Verstoß gegen Markenschutzrecht. Dann droht Beschlagnahme Ware + Strafverfahren + Zivilklage des geschädigten Herstellers. Sofern nicht zweifelsfrei feststeht, dass es sich nicht um gefälschte Ware handelt empfehle ich die Finger von den Geschäft zu lassen.
Hallo Carola,
da ich nicht weiß, was du da kaufen willst, solltest du dir das einmal genau durchrechnen.
Wenn du feststellst, dass es sich bei der Ware um eine Fälschung handelt, kannst du nicht viel machen, außer sie wieder zurückzuschicken. Hier solltest du aber unbedingt vorher mit dem Absender Rücksprache halten. Da ich davon ausgehe, das du KEINE guten Konditionen bei irgendeinem Paketdienst hast, würde ich dir eh von einer Retoure abraten - sehe es als Lehre an.
Grüßchen
In welchem Bezug meinst du???
Dem Zoll wird das denke ich mal egal sein- solange er bei der Verzollung die Fälschung nicht bemerkt.
Du hast dann denke ich mal nicht großartig Chncen eine Fälschung in China nachzuweisen.
Mehr weiß ich leider auch nicht.
Hallo Karola22,
da der Plagiathandel von der EU mit hohen Strafen belegt ist, solltest du dich vorab gründlich über den Händler (z.B. in Interforen) informieren, sowie nach den angebotenen Artikel ebenfalls alle möglichen Nachforschungen anstellen. Du kannst dir auch beim deutschen Zoll Auskünfte holen: http://www.zoll.de/infocenter/index.html
Aber sei vorsichtig, wenn du die Waren auch schon vorab bezahlen sollst, was bei Importkäufen häufig der Fall ist (Vorkasse), so kann es dir passieren, dass der deutsche Zoll die Waren beschlagnahmt wenn ein Verdachtsfall von Plagiathandel vorliegt. Somit hast du nichts von deinem Kauf zzgl. der gesetzlichen Strafen.
Gruß
Hokuspokus