Zoll auf Geschenkpaket

Hallo,

angenommen, der deutsche Sohn lebt und arbeitet in Singapur, heiratet dort und schickt die Hochzeitsbilder als Fotobuch seinem Vater nach D. Gegenüber der DHL-Zollabfertigung hätte man per E-Mail den Warenwert deklariert, indem man diesen in gleicher Weise schilderte. Als Warenwert hätte man lediglich die Herstellungskosten für das Fotobuch angeben können, die aber unbekannt sind.
Nun stünde der DHL-Bote Tage später vor der Tür und würde für das Paket 30,88 Zoll verlangen.
Nach welche Rechtsvorschriften könnte dies rechtens sein oder auch nicht? In welcher Weise könnte man die abgegebene Deklarierung zur Zollbefreiung korrigieren.

Gruß
Otto

Servus,

bei DHL-Zustellern muss man Obacht geben, dass sie einem den Bescheid über Einfuhrabgaben überlassen und nicht bloß einen Wisch, auf dem DHL bestätigt, für irgendwas Geld erhalten zu haben.

Ohne diesen Bescheid kann man nichts machen, weil gegen ihn bei dem Zollamt Einspruch eingelegt werden muss, das ihn erlassen hat.

Aus dem Bescheid geht auch hervor, was genau (Einfuhr-USt? Einfuhrzoll?) festgesetzt worden ist und ob die 30,88 € überhaupt Einfuhrabgaben sind oder ob DHL diesen Betrag als Honorar dafür berechnet, dass die Geschenksendung beim Zoll vorgeführt worden ist, der sie als Geschenksendung erkannt hat.

Schöne Grüße

MM

Wie schon gesagt, man weiß nicht was die geforderte Summe von ca. 30 € beinhaltete. In jedem Fall sind das Servicepauschalen von DHL drin, die ja für den Empfänger Zollformalitäten erfüllt hat.
Grundsätzlich hätte man die auch selbst erledigen können, müsste dann zum Zollamt hin.

Warum hat Sohnemann eigentlich keine Zollerklärung an die Sendung angebracht, man wird ihn vor Ort sicherlich darauf aufmerksam gemacht haben.
Auch Geschenke haben einen Wert, der anzugeben ist. Und sei es 1 €.

Grundsätzlich wäre alles unter 45 € zoll- und abgabenfrei und sehr vereinfacht im Verfahren.
Und ein Fotobuch dürfte in der Preisklasse gelegen haben.

Gilt aber nur von privat an privat. Schickt man an eine Firmenanschrift oder kommt es von einer wäre es anders.

Info dazu .

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Geschenksendungen/geschenksendungen_node.html

MfG
duck313

Servus,

wenn es per DHL Express kam, war schon der Wert des Transportes so hoch, so dass leicht ein Zollwert von 100 - 150 € zusammenkam.

Schöne Grüße

MM

Für die Steuerfreiheit kommt es auf den Wert des Geschenkes an - ohne Porto und Kosten