Hallo,
angenommen, der deutsche Sohn lebt und arbeitet in Singapur, heiratet dort und schickt die Hochzeitsbilder als Fotobuch seinem Vater nach D. Gegenüber der DHL-Zollabfertigung hätte man per E-Mail den Warenwert deklariert, indem man diesen in gleicher Weise schilderte. Als Warenwert hätte man lediglich die Herstellungskosten für das Fotobuch angeben können, die aber unbekannt sind.
Nun stünde der DHL-Bote Tage später vor der Tür und würde für das Paket 30,88 Zoll verlangen.
Nach welche Rechtsvorschriften könnte dies rechtens sein oder auch nicht? In welcher Weise könnte man die abgegebene Deklarierung zur Zollbefreiung korrigieren.
Gruß
Otto