Hallo,
da ich beinahe ein Elektrogerät (europäisches Modell) aus den USA gekauft hätte, stellt sich mir eine Frage zu folgendem Sachverhalt, der leider nicht eingetreten ist:
Der Verkäufer, ein US Amerikaner, hat das Gerät vor ca. 20 Jahren während seines Studiums in Großbritannien gekauft und dort versteuert. Nach seinem Studium zog er zurück in die USA - mit dem Gerät. Letze Woche verkaufte der das Gerät, zusammen mit den Papieren des britischen Händlers, über ein Forum.
Wie sähe dieser Sachverhalt nun vor dem Zoll aus, wenn das Gerät nach Deutschland kommt? Reicht die Tatsache, daß das Gerät eigentlich aus GB kommt und dort versteuert wurde, um zollfrei zu sein. Oder hat der „Umweg“ über den amerikanische Privatverkäufer als erstbesitzer Einfluß und es fallen die 19% Einfuhrsteuern an?
Gruß aus Köln
Dagobert