Zoll berechnung durch DHL

Hallo,

ich bekam eine Geschenksendung von meinem Sohn in Singapur mit Fotos von seiner Hochzeit. DHL als Überbringer händigte mir das Päckchen nur gegen Bezahlung einer Zollgebühr 28 € plus Kapitalbereitstellungsprovision = 40 € aus.
Per E-Mail bekam ich am 20.01.2016 von DHL den Bescheid des Hauptzollamtes Dresden vom 2.1.2016 über die Zollberechnung. Die Widerspruchsfrist wäre bereits abgelaufen - wurde mir aber durch die DHL erst am 20.01. mitgeteilt.
Wie geht man gegen die eindeutig ungerechtfertigte Besteuerung einer einmaligen Geschenksendung ohne Warenwert, die auch in der Warendeklaration dokumentiert wurde?

  • a) gegen DHL
  • b) gegen Zollamt, das keinen Bescheid an mich persönlich erteilt hat.

Gruß
Otto

Hallo Otto,

der Einspruch gegen den Abgabenbescheid ist beim HZA Dresden einzulegen, das diesen Bescheid erlassen hat.

Die Rechtsbehelfsfrist von einem Monat beginnt erst mit Bekanntgabe des Bescheids an den Zahlungspflichtigen (= Empfänger der Sendung) zu laufen, hier also dem 20.01. - Falls der Bescheid nicht der Sendung mitgegeben war.

Bei DHL passiert das öfter mal, dass der Empfänger bloß eine Quittung in die Hand bekommt, auf der nur ein Betrag angegeben ist, und der eigentliche Bescheid irgendwo in den Innereien des Betriebes verschütt geht oder auf Halde liegen bleibt. Je nach Auffassung des HZA Dresden ist es sicherlich nützlich, gleich mit dem Einspruchsschreiben auch hilfsweise Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen: Wenn dann einer dort der Ansicht ist, die Überlassung des Bescheids an DHL hätte zur Bekanntgabe genügt, wird er doch zugestehen müssen, dass es Dir objektiv nicht möglich war, Kenntnis von dem Bescheid zu nehmen, solange DHL drauf saß.

Schöne Grüße

MM