Hallo,
folgende (theoretische) Situation: A betreibt einen kleinen Online-Shop und versendet Waren von China nach Deutschland. B kauft ein Paar Stiefel im Shop von A und zahlt diese mit Vorkasse.
Nach der erwarteten Lieferzeit erhält B nach der Zollbesichtigung ein Paket und muss die Einfuhrumsatzsteuer zahlen (Zollgebühren fallen nicht an). Beim Zoll jedoch wurden die Stiefel absolut unbrauchbar beschädigt: Die Sohlen der Stiefel wurden komplett abgetrennt, um darin nach Drogen oder sonstigen Schmuggelwaren zu suchen. Gefunden wurde (selbstverständlich, denn A und B sind keine Drogenschmuggler mit unlauteren Absichten, sondern wollten lediglich einen gewöhnlichen Kauf von legalen Waren abwickeln) nicht.
Was ist nun zu tun? Muss der Zoll dem Kunden B nur die Einfuhrumsatzsteuer erstatten und der Verkäufer A bleibt auf den Kosten für Ware und Versand sitzen (da versandrisiko beim Händler liegt)? Oder kann B den gesamten Warenwert plus Versandkosten plus Steuer vom Zoll zurück fordern? Oder muss A von China aus seinen Verlust beim Zoll einfordern? Oder ist DHL in der Verantwortung? Oder China Post?
Welche Schritte müssten A bzw. B nun einleiten?
Der (theoretische) Warenwert ist nicht exorbitant hoch (sodass sich beispielsweise das Einschalten eines Anwalts weder für A, noch für B lohnen würde), aber dennoch ärgerlich.
Ich danke euch für jeden Hinweis!