Zoll beschädigt / zerstört Ware - Was tun?

Hallo,

folgende (theoretische) Situation: A betreibt einen kleinen Online-Shop und versendet Waren von China nach Deutschland. B kauft ein Paar Stiefel im Shop von A und zahlt diese mit Vorkasse.

Nach der erwarteten Lieferzeit erhält B nach der Zollbesichtigung ein Paket und muss die Einfuhrumsatzsteuer zahlen (Zollgebühren fallen nicht an). Beim Zoll jedoch wurden die Stiefel absolut unbrauchbar beschädigt: Die Sohlen der Stiefel wurden komplett abgetrennt, um darin nach Drogen oder sonstigen Schmuggelwaren zu suchen. Gefunden wurde (selbstverständlich, denn A und B sind keine Drogenschmuggler mit unlauteren Absichten, sondern wollten lediglich einen gewöhnlichen Kauf von legalen Waren abwickeln) nicht.

Was ist nun zu tun? Muss der Zoll dem Kunden B nur die Einfuhrumsatzsteuer erstatten und der Verkäufer A bleibt auf den Kosten für Ware und Versand sitzen (da versandrisiko beim Händler liegt)? Oder kann B den gesamten Warenwert plus Versandkosten plus Steuer vom Zoll zurück fordern? Oder muss A von China aus seinen Verlust beim Zoll einfordern? Oder ist DHL in der Verantwortung? Oder China Post?

Welche Schritte müssten A bzw. B nun einleiten?

Der (theoretische) Warenwert ist nicht exorbitant hoch (sodass sich beispielsweise das Einschalten eines Anwalts weder für A, noch für B lohnen würde), aber dennoch ärgerlich.

Ich danke euch für jeden Hinweis!

Hi,

für gewöhnlich muss derjenige, der einen Schaden verursacht den Schaden ersetzen. Dies wäre also der Zoll.
Aber wer den Schadensersatz nun vom Zoll fordert?

MFG

Howdy,

für gewöhnlich muss derjenige, der einen Schaden verursacht
den Schaden ersetzen. Dies wäre also der Zoll.

für gewöhnlich weigern sich die Zollbeamten irgendwelche Sendungen zu öffnen (mir schon selbst zig mal passiert). Da muss regelmaessig der Empfänger vor Ort auflaufen, das Paket öffnen und den Beamten zeigen, was da so alles drinnen ist (ggf. nachlöhnen und auch ggf. ohne die Sachen nach Hause gehen) … Von daher passt hier an der Geschichte etwas nicht, zumindestens fehlen ein paar Infos.

Gruss
E.

Da A ja in China sitzt und nicht vor Ort mit dabei war muss A sich natürlich auf die Angaben von B verlassen, jedoch hat B eindeutig beschrieben, dass bei der Begutachtung beim Zoll die Sohlen abgetrennt wurden. Und dass diese sauber abgetrennt sind, was bei Versand noch nicht der Fall war und durch einfachen Gebrauch so in keinem Fall auftreten würde (Schuhe absolut sauber und unbenutzt aber Sohlen komplett abgetrennt) kann b mit Fotos belegen. Und einen Grund für B, A zu täuschen, gäbe es aufgrund des bestehenden Widerrufsrechts auch nicht…

Hi,

Da A ja in China sitzt und nicht vor Ort mit dabei war muss A
sich natürlich auf die Angaben von B verlassen, jedoch hat B
eindeutig beschrieben, dass bei der Begutachtung beim Zoll die
Sohlen abgetrennt wurden.

kann ja auch heissen, dass B dann dabei anwesend war.

kann b mit Fotos belegen. Und einen Grund für B, A zu
täuschen, gäbe es aufgrund des bestehenden Widerrufsrechts
auch nicht…

B widerruft den Kauf.
A wendet sich vertrauensvoll an den Zoll und benennt den tatsächlichen Schaden. Von der Antwort macht man dann weitere Schritte abhaengig.

Gruss
E.