Zoll beschlagnahmt 34 plagiate. Haftstrafe?

Hallo,
Ich habe ein riesen Problem.
Ich habe für einen große Hochzeitsfeier ein paar mitgebsel
bestellt. Um genau zu sein waren es 38 Kopfhörer aus China die sich als Plagiate erwiesen haben. Ich hätte es wissen müssen da der preis nur 10% des deutschen Preises war.
Diese waren auf 3 Pakete aufgeteilt. Das erste wurde beschlagnahmt (inhalt 18 kopfhörer). Für das zweite wurde heute von mir eine Rechnung verlangt(inhalt 10 kopfhörer).
Das dritte kommt morgen und da wird es das selbe sein.
Mir ist bewusst das ich vollkommen Dumm gehandelt habe und ich möchte hier auch nicht über meine Dummheit Diskutieren.
Ich bin Vater eines 2 jährigen Sohnes habe und habe Angst vor einer Haftstrafe.
Bei der Menge wird mir niemand glauben das ich diese nicht verkaufen wollte.

Nun meine Frage

  1. Ist eine Haftstrafe wahrscheinlich ?
  2. Kann es sein das ich nur eine Geldstrafe bekomme?

(ich habe schonmal was mit der polizei zu tun gehabt wegen Marihuana habe allerding noch nie eine Bewährungsstrafe oder sowas gehabt.)

Bitte nur sinnvolle Antworten ich bin wirklich verzweifelt

Hallo,

ich bin kein Jurist und kann da keine konkreten Auskünfte geben.

Ich würde aber raten, in eine Beratung bei einem Rechtsanwalt zu investieren (vermultich mit Schwerpunkt Strafrecht). Gerade weil Du Familie hast, ist es sinnvoll, sowas nicht auf die lange Bank zu schieben und zu verdrängen sondern sich rechtzeitig zu informieren, wie die Lage ist.

Auf Auskünfte aus dem Internet kann man sich hinterher nicht berufen.

Ich wünsche dir alles Gute.
Viele Grüße
Lina

Hallo!
Ich glaube nicht, dass es zu Haftstrafe führt. Geldbuße ist wahrscheinlicher… Aber genaues kann ich dir da leider nicht sagen…Sorry.

Also ich denke nicht das es zu eine Haftstrafe kommt, dafür ist die Menge zu gering. Allerdings wird es eine Geldbuße geben die nicht unerehblich sein kann. Sie sollten auf alle Fälle den Verdacht des gewerbsmäßigen handeln mit Plagiaten entkräften denn wenn nicht kann es sein das sich der Original Hersteller mit anhängt und ihnen eine Abmahnung sendet und eine Entschädigung fordert. Sie sollten sich schon einmal gedanken über einen juristischen Beistand machen,da es hier zu empfindlichen Geldstrafen kommen kann. Ich drücke ihnen die Daumen, dass es nicht so schlimm wird. Aber Unwissenheit schütz vor Strafe nicht, sollte jeder bedenken der ein vermeindliches Schnäppchen im Internet findet.

Erst einmal kann ich sich beruhigen- eine Haftstrafe bekommt man für so eine Sache nicht.Wenn, dann wirst du mit einer Geldstrafe davonkommen - eventuell wird der Rechteinhaber- noch was von dir verlangen.
Sollte es zu einer Anzeige kommen dann solltest du den Rat eines Anwaltes einholen. Das 3. Paket, welches noch kommt nicht annehmen mit dem Hinweis, dass es sich um Plagiate handelt. Und keine Panik schieben.Da wird nicht sehr viel passieren.Alles Gute.

Hallo apollomuc,

der Zoll gibt solche Sachen an die Staatsanwaltschaft ab. Diese entscheidet, ob ein Strafverfahren eröffnet wird oder es bei ein einer Ermahnung mit Geldbuße bleibt. Ein Anfangsverdacht ist bei der Menge grds. gegeben, hängt aber vom Staatsanwalt ab. Auch nach Eröffnung kann noch eingestellt werden, dann vermutlich gg. Geldbuße. Hängt aber auch davon ab, was der Rechtsvertreter der Unternehmens will, der evtl. einen Grenzbeschlagnahmeantrag beim Zoll gestellt hat. Insgesamt gilt: Wenn du als Privatmann vorher noch nicht mit gleichartigen Vergehen aufgefallen bist und kein Bezug zu deinem Beruf (Händler) hergestellt werden kann passiert wenig; ich gehe stark von einer sofortigen Einstellung gg. Geldbuße aus.

Gruß
floyd_83

hallo apollomuc,
ich kann leider nur fragen zum zoll beantworten die auf einer anderen ebene stattfinden. was die bestrafung bei einem vergehen angeht bin ich der falsche ansprechpartner. es tut mir leid, nicht helfen zu können.

ich kann mir allerdings nicht vorstellen das es bei dem vergehen wie du es schilderst eine haftstrafe geben wird.

gruß
detlef

Hallo,

das ist wirklich sehr heikel. Wenn du nur wenige (zwei bis 3) Kopfhörer bestellt hättest, so wäre es mit Beschlagnahme + Bußgeld abgegangen. Die erste Empfehlung ist einen guten Anwalt zum Thema Wirtschafsrecht zu nehmen. Bitte prüfe mal ob du eine Rechtsschutzversicherung hast und ob die das Risiko trägt. Falls nein kann ich dir helfen eine Verteidigungsstrategie aufzubauen. Hierzu brauche ich aber deutlich mehr Details:

Genauen Typ/berzeichnung des Kopfhörers. Marktpreis Deutschland. Angebotspreis des Chiesischen Händlers, Link zum Onlineshop des Chinesischen Händlers.
Absolut Ehrliche Aussage, was du mit den 38 Kopfhörern machen wolltest. Hast du ein Gewerbe angemeldet, der u.a. auch Kopfhörer vertreibt/hast du E-BAY Account mit vielen Verkäufen ?

Danach kann ich dir helfen eine Verteidigungsstrategie auszuarbeiten. Gleich der Hinweis: Der Zoll wird das an die Staatsanwaltschaft übergeben. Wenn du Pech hast,tritt der Hersteller der Kopfhörer als Nebenkläger auf. Als Ersttäter kannst du je nach Menge/Wert der Kopfhörer (Preis Duetschland !) mit einer Geldstrafe rechnen. Je nach deinen Einkommen wird diese das ein bis dreifache des Wertes der Kopfhörer sein.

Wenn du Glück hast war es das. Wenn du aber Shop hast und die eine Verkaufsabsicht eindeutig nachgewisen wird kann es teurer werden. Mit Gefängnis glaube ich musst du nicht rechnen. Und wenn nur „gegen Bewährung“, d.h. du musst erst in den Knast wenn du noch was drehst.

Hinweis: Dummheit schützt leider nicht vor Strafe. Bitte daher vor Bestellung sich kundig machen. Und wie du schon sagtest: bei 10% des Normalpreises kann es nur ein verbotenes Plagiat sein.

LG und viel Glück !

Hallo,

ich bin kein Jurist, nur „Zollmensch“.
Sie haben ja bereits selbst schon das Thema Plagiate erwähnt und kennen offenbar auch die Bedeutung.
Dazu gibt es von meiner Seite dann nichts mehr zu sagen.
Vielleicht haben Sie die Frage auch an einen Juristen gerichtet, der Ihnen aus seiner Sicht eine Antwort geben kann.

Freundliche Grüße

Hi,

nimm Dir bitte sofort einen Anwalt. Sammele alle Beweise zusammen, mit denen Du belegen kannst, dass es für eine Hochzeit war.

Aber mache Dir nicht all zu viele Sorgen. Es wird eher teuer als gefährlich. Ich betreue Kunden, die Deine Probleme Containerweise haben und da geht es letztlich immer nur um Anwaltskosten und die Vernichtung der Plagiate.

Hallo,

warst du das ?
http://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/…

DEann wären es ja noch mehr gewesen. Die Folgen sind die gleichen…