Zoll beschlagnahmt Produkt - was tun?

Hallo,

einmal angenommen, Mr. X (in Deutschland) bestellt ein Produkt „Playstation Portable“ bei einem Händler in der Schweiz. Es handelt sich um ein Originalprodukt der Firma Sony, das dieser Händler in der Schweiz aus Japan importiert und dann nach Deutschland exportiert. Der Händler versichert, dass er dazu alle Rechte habe und dies einwandfrei sei.

Der deutsche Zoll beschlagnahmt nun das Paket. Auf telefonische Nachfrage erklärt die zuständige Dame „Da sind so japanische Zeichen drauf, das sieht aus wie eine Fälschung. Das schicken wir jetzt an den Hersteller zur Prüfung und dann wird es vielleicht eingestampft“.

Ist das rechtens? Wie sollte sich Mr. X verhalten?

Vielen Dank im voraus für Tipps
und viele Grüße

Mark

Hallo,

wenn es sich hier um einen deutschen Händler, öhm, handeln würde, dann wäre das alles nicht das Problem des Kunden. Der Händler hat dafür zu sorgen, dass das Produkt beim Kunden ankommt. Er trägt das Versandrisiko.

Wie das nun bei einer Bestellung aus der Schweiz ist, weiß ich nicht. Ich würde aber auf jeden Fall mal dafür sorgen, dass der Zoll und der Händler miteinander in Kontakt kommen um so die Sache evtl. zu klären.

Gruß,

Myriam