Hallo,
einmal angenommen, Mr. X (in Deutschland) bestellt ein Produkt „Playstation Portable“ bei einem Händler in der Schweiz. Es handelt sich um ein Originalprodukt der Firma Sony, das dieser Händler in der Schweiz aus Japan importiert und dann nach Deutschland exportiert. Der Händler versichert, dass er dazu alle Rechte habe und dies einwandfrei sei.
Der deutsche Zoll beschlagnahmt nun das Paket. Auf telefonische Nachfrage erklärt die zuständige Dame „Da sind so japanische Zeichen drauf, das sieht aus wie eine Fälschung. Das schicken wir jetzt an den Hersteller zur Prüfung und dann wird es vielleicht eingestampft“.
Ist das rechtens? Wie sollte sich Mr. X verhalten?
Vielen Dank im voraus für Tipps
und viele Grüße
Mark