Zoll Bestellung Niedrigerer Warenwert

Hallo,

ich habe vor kurzem ein paar Klamotten aus den USA bestellt. Der Verkäufer hat bei Outlet-Sales die Sachen günstig bekommen.
Es handelt sich um eine Jacke, eine Hose und und zwei Hemden. Die Sachen haben einen Ladenwert von US$500.
Ich habe sie aber bei ihm für $80 kaufen können. Ich habe den Kontakt von einem Freund bekommen.
Auf dem Paket hat er die 80$ angegeben. Ich mußte darauf zum Zoll. Die haben das Paket geöffnet. In dem Paket waren an der Ware leider noch die Original-Ladenpreise angegeben, die ja viel höher sind.
Ich hatte nur eine Email von dem Verkäufer, in der er den Preis bestätigt und den Gelderhalt.
Der Zoll möchte nun eine Paypal-Rechnung.
Da ich von dem Verkäufer noch ein paar andere Produkte haben möchte, habe ich ihm im Voraus $250 überwiesen. Ich habe also nur diese Paypal-Transaktion.
Da es kein professioneller Shop ist, gibt es zur Transaktion auch keine näheren Details.
Was meint ihr, wird der Zoll dann dazu sagen?
Können die mir Probleme machen, weil ich nicht die 80-Paypal-Transaktion habe? Ich meine, versuchter Betrug oder so?
Würden sie die 250 akzeptieren?
Oder müßte ich auf 500 zahlen?
Ansonsten habe ich ja noch die Möglichkeit, alles zurückschicken zu lassen, oder?

ich hatte mich erst so über diesen guten Deal gefreut. Aber ist es doch ziemlicher Streß.

Danke im voraus für Euer Feedback

Hallo,

es wird oft betrogen, zu niedriger Wert angegeben und damit Zoll und Steuer hinterzogen. Der Zoll wird daher versuchen die 500 EURO Listenpreis zu verzollen (bei Privateinkauf aus USA pauschal 17,5 % auf den Wert. Wenn du Zahlung über 250 EURO geleistet hats, dann auf 250.

Schlimmer ist: Du hast ja die andere Ware vermutlich auch nicht verzollt und mit 8ß EURO einen zu niedrigen Wert verzollt. Wenn du über Rechnung für die 170 EURO Differenzbetrag nachweisen kannst was du da gekauft hats und über Abrechnung Flugticket usw. z.B. beweisen kannst, das du die 170 EURO im Rahmen einer Reise (da wären Waren für 170 EURO zoll/steuerfrei) importiert hast, so kommst du mit 17,5 % auf die 80 EURO raus.

Gelingt dir der Nachweis nicht so zahlst du die 17,5% auf die 250 EURO. Dann wird es aber schlecht: Der Zoll wird dann unterstellen, dass due bewusst mit zu niedrigen Wert verzollt hast, da RG über 80 statt 250 vorgelegt wurde wird Absicht unterstellt –> Bussgeldverfahren. Rechne dann mal grob damit, dass STrafe hier mindestens der Warenwert 250 sein wird. Zwar ist Einspruch + somit Gericht möglich. Nur ohne Nachweis hast du da auch schlechte Karten.

Daher für die Zukunft:

Immer mit richtigen Wert/Rechnung verzollen. Informationen siehe www.zoll.de Register für Privatpersonen Reise und Post.

P.S. ich bin nicht beim Zol, weiß aber aus über 25 Jahren Tätigkeit Zoll in Firma ganz genau wie die arbeiten/ticken. Der Spruch ehrlich währt am längsten hat bei Zoll/Steuerfragen durchaus seine Berechtigung.

LG

Hallo Klaus,

vielen Dank für Deine Antwort.

Ich habe mit dem Verkäufer alles per Email abgewickelt.
Die 250 habe ich per paypal gezahlt.
Da sind wie gesagt die 80 für die Sachen mit drin. Für die weiteren 170 will er bei einer Auktion Stiefel für mich kaufen.
Der Verkäufer hat mir jetzt eine Rechnung über die 80 erstellt. Ich würde damit und mit dem Ausdruck über die Paypal-Versendung von 250 nächste Woche zum Zoll gehen und denen das so erklären.
Bei Zahlung von Zollgebühren auf die 250 würde ich in den sauren Apfel beissen.
Wenn sie auf Zahlung auf die 500 beharren, würde ich sie bitten, die Sachen zurückgehen zu lassen.
Ich weiß, es ist natürlich etwas komisch, daß ich 250 überwiesen habe und die Sachen nur 80 gekostet haben.
ABer ich kann ja schlecht sagen, daß ich das per Western Union bezahlt und keinen Beleg mehr habe.

Ja, ich gebe Dir recht, ehrlich währt am längsten.

Moin,

wenn die Ware für die restlichen 170 EUR ebenfalls bereits unterwegs ist oder kurzfristig eintrifft, könnte man mglw. den Paypal Beleg nehmen und beides zusammen verzollen. Das wäre wahrscheinlich das Einfachste. Der Zoll berechnet allerdings 50ct/ Tag für Lagerung, wobei Beträge unter 5 EUR nicht berechnet werden.

Kaufen im Drittland ist leider immmer etwas „Stress“ und je außergewöhnlicher, desto mehr. Wenn man aber freundlich mit den Zölnnern redet, bekommt man in der Regel auch freundliche Auskünfte über die Möglichkeiten.

Gruß
André

Hallo André,

danke für Deine Antwort.
Die anderen Sachen hat er noch nicht. Er versucht das über eine Auktion oder im Outlet zu bekommen. Ich habe ihm das als Anzahlung überwiesen.
Mal sehen, ob die beim Zoll diese Erklärung akzeptieren.
Freundlich sind sie ja in der Tat immer.

Frohe Ostern noch

Hallo,
also wenn du die 80 USD Zahlung nicht mal nachweisen kannst, wie soll der Zoll dir da glauben und danach verzollen?

Ich denke, wenn du Glück hast, kannst du dem Zoll vielleicht glaubhaft machen, dass er 250 USD verzollt anstatt dem Wert von 500 USD. Dass die Originalpreise an den Sachen sind machen die Sache natürlich nicht leichter.

Einfach zurückschicken wird nicht gehen.

Hallo,
der Zoll wird bestimmt nur die harten Fakten zu Grunde legen. Was soll er auch anderes tun? Also sind erst einmal die $250 im Spiel.Ich weiß nicht wie sie den Preisunterschied auslegen, sprich Strafzoll. Wenn der Zollbeamte deiner Argumentation folgt kann er die Verzollungskosten dann von den $250 berechnen. Also anfallender Zoll plus 19 % Einfuhrumsatzsteuer. Zurückschicken wird nicht gehen. Die $80 die du bezahlt hast sind weg. Du kannst vielleicht höchstens das Paket nicht annehmen und eine „Aufgabe zu Gunsten der Staatskasse“ beantragen.
Mal ehrlich in dich hineigehört. Als Außenstehender kann man hier schon Schmuh vermuten oder? Also zukünftig für richtige Papiere und Zahlungsvorgänge sorgen um solche Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
Wenn du noch Fragen hast, bitte melden.
Gruß
Detlef

Sorry für die späte Antwort.

Nimm alle Rechnungen zu den 250$ mit. Sonst plan eher auf 250$ zu bezahlen.

Gruß