Hallo,
ich arbeite in der Forschung und will für Untersuchungen in den USA mehrere Pegelsonden (Drucksensoren), die ich dort einsetzen will vorab per Post verschicken und 5 Monate später wieder zurück nach Deutschland schicken.
Was muss ich dabei beachten (Gebühren, Steuern, Rechnung & Gerbrauchsanleitung in Englisch beilegen etc.?).
Es handelt sich um gebrauchte 1 1/2Jahre alte Geräte, die einen Neupreis von ca. 4500€ hatten. Der Versand würde von Universität zu Universität erfolgen.
Über Tipps auch bzgl. eines günstigen Paketdienstes wäre ich euch sehr dankbar!
Hallo,
da es weder gewerblich noch privat ist, würde ich empfehlen beim Hauptzollamt vor Ort mal anzurufen.
Es ist von Vorteil, wenn alle Teile eindeutig durch unveränderbare Seriennummern o.ä. identifizierbar sind.
Ich persönlich würde das, notfalls als Übergepäck, selbst mitnehmen. Am Zoll dann natürlich den roten Ausgang nehmen und die Papiere vorlegen, dann weiß man sicher, daß alles so läuft, wie man das gerne hätte.
Cu Rene
Moin,
für diese Sache solltest du dich beim Zoll oder einem Paketdienst explizit für deinen Fall beraten lassen. Exporte mit einem Wert >1000 EUR müssen dem Zoll angemeldet werden. Sollte es sich um Waren handeln, die theoretisch einer militärischen Nutzung zugeführt werden könnten, muss das auch vom Zoll freigegeben werden (falls eine legale Ausfuhr überhaupt möglich ist).
Und dann gilt es auch gleich die Wiedereinfuhr bei der Rückkehr zu bedenken. damit dann keine hohen Zollgebühren anfallen wäre an die sog. „Besonderen Zollverkehre“ zu denken. Aber welche Variante da für deinen Fall am Besten passt kann man hier pauschal nicht beantworten.
Gruß,
MecFleih
Hallo,
da es weder gewerblich noch privat ist, würde ich empfehlen
beim Hauptzollamt vor Ort mal anzurufen.
Ja…
Es ist von Vorteil, wenn alle Teile eindeutig durch
unveränderbare Seriennummern o.ä. identifizierbar sind.
Ich persönlich würde das, notfalls als Übergepäck, selbst
mitnehmen. Am Zoll dann natürlich den roten Ausgang nehmen und
die Papiere vorlegen, dann weiß man sicher, daß alles so
läuft, wie man das gerne hätte.
Nein! Es sind keine Waren in Privatbesitz - wobei man selbst da beim Zollamt eine Nämlichkeitssicherung (wie von dir beschrieben, Seriennummern und unveränderliche Kennzeichnungen) vornehmen lassen sollte.
Hier geht es um Ausfuhr von Waren mit einem Wert über 1000 EUR und es ist nicht privat. Damit wird nach Außenwirtschaftsrecht eine Ausfuhranmeldung fällig. ZU beachten ist dabei, dass bestimmte Waren „Verboten und Beschränkungen (VuB)“ unterliegen, nämlich z. B. Waren mit militärischem Nutzwert oder solche, die der Anti-Folter-Regelung der EU widersprechen weil man sie zur Vollstreckung der Todesstrafe nutzen kann. Bei Ventilen könnte man ggf. eine theoretische Verwendung an einer Gaskammer annehmen… Insofern sollte man hier eine gescheite Ausfuhranmeldung vornehmen.
Darüber hinaus soll die Ware ja in ein paar Monaten wieder eingeführt werden - und dann ist der im Vorteil, der die Ware schon gleich in einem schlauen Verfahren exportiert hat, also nicht mit regulär zu verzollender Ware am Schalter steht. Besser ist es dann, wenn ein bereits beim Export eröffnetes Verfahren zur vorrübergehenden Nutzung im Ausland zu schließen und so unter besseren Konditionen (im besten Fall zollfrei) wieder importieren zu können.
Gruß,
MecFleih
Hallo,
such dir vor Ort einen weltweit operierenden Spediteur, der dir das ganze als „vorübergehende Ausfuhr“ abfertigt.
Kurierdienste erledigen diese Abfertigungen meist nicht!
Zur vorübergehenden Ausfuhr gibt es mindestens 2 Varianten, aber bei dem geringen Warenwert ist es schon fast eine Überlegung wert, ganz auf dieses Verfahren zu verzichten, wenn dein Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Zoll wird - wenn überhaupt - so marginal anfallen, dass die freiwillige Bezahlung billiger ist, als der Aufwand eines ATA-Carnets und dessen Überwachung.
Es wurde bereits die ausfuhrkontrolltechnische Problematik angesprochen… letztendlich kann in der Dual-Use Ansicht ALLES einem bösen Zweck zugeführt werden…
Mit einem Spaten kann man fruchtbare Felder anlegen oder Schützengräben bauen…oder Jemanden erschlagen…
Das Thema erledigst du/dein Spediteur mit der Zauberformel Y901 auf der Ausfuhranmeldung…
Gruss
Hummel
Hallo,
Es wurde bereits die ausfuhrkontrolltechnische Problematik
angesprochen… letztendlich kann in der Dual-Use Ansicht
ALLES einem bösen Zweck zugeführt werden…
Mit einem Spaten kann man fruchtbare Felder anlegen oder
Schützengräben bauen…oder Jemanden erschlagen…
Das Thema erledigst du/dein Spediteur mit der Zauberformel
Y901 auf der Ausfuhranmeldung…
Das würde ich allerdings vorher mit dem zuständigen Hauptzollamt abklären. Natürlich ist theoretisch JEDE Ware Dual-Use-fähig, aber bei einem Spaten, den man in die USA liefert, wird man eher nicht auf die Idee kommen eine kriegerische Verwendung anzunehmen. Bei speziellen Ventilen kann man das zwar auch behaupten, sollte es aber angezweifelt werden (weil z. B. ähnliche Ventile doch für kriegswichtige Zwecke verwendet werden) hätte man ein Problem.
Wenn man nun Y901 angibt bestätigt man damit, die Ware mit der entsprechenden Liste des „Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle“ abgeglichen zu haben. Wenn man dann allerdings Ware am Start hat, bei der „Dual Use“ auf der Kippe steht / nicht so eindeutig erkennbar / auszuschließen ist…
Deswegen sollte man Y901 nicht allzu inflationär verwenden, es sei denn man hat Rückendeckung vom Zoll.
Gruß,
MecFleih
Hallo,
ich hatte gerade einen vergleichbaren Fall…
Das HZA selbst gibt da kaum Rückendeckung, denn die erwarten, dass ICH die erforderlichen Absegnungen beim BAFA einhole und mit Y901 auf der Anmeldung bestätige.
Das BAFA wiederum erteilt aber eine Art Generalabsolution , wenn die Ware in unproblematische Länder, wie USA geht.
Die meisten Produkte sind daher auch in den „Allgemeinen Genehmigungen“ eingefasst.
Anders sieht es natürlich beim Export in die Länder der Liste K oder gar Embargoländer aus - hier sollte man sich tatsächlich den Einzelfall betätigen lassen … am besten gleich mit einem „End-User Statement“ , damit erst gar keine langwierigen Untersuchungen aufkommen…
Gruss
Hummel