Zoll: Definition von Luxusgütern?

Hallo Wissende,

aus gegebenem Anlass (ich lasse mir gerade ein Stück Lindt-Schokolade schmecken) frage ich mich wieder einmal, wie eigentlich der Zoll ein „Luxusgut“ definiert.

Ich hatte nämlich daran gedacht, meinem Reiseleiter zu Weihnachten eine kleine Tafel Lindt-Schokolade nach Nordkorea zu schicken. Gerade noch rechtzeitig habe ich von dem „Luxusembargo“ gegen das Land gelesen und mich mangels einer genaueren Definition von „Luxus“ dann doch lieber für Ritter Sport entschieden.

Meine Frage schwebt aber seitdem irgendwie so im Raum: Was versteht der Zoll eigentlich unter einem „Luxusgut“? … Ich hoffe, ihr wisst das.

Schöne Grüße

Petra

Hi,

„Da die Frage, was als „Luxus“ anzusehen ist nicht objektiv beantwortet werden kann, ist die (Forderung nach einer) Luxussteuer manchmal auch ein politisches Schlagwort.“ http://de.wikipedia.org/wiki/Luxussteuer

Schokolade wird sicher nicht der Luxus- sondern mehr der Kakaosteuer unterliegen. Auch in anderen Ländern. Bei einem Audi A8 oder einem teuren Diadem sieht es da schon anders aus. Die englische Wikipedia sagt „A luxury tax is a tax on luxury goods: products not considered essential“. Und Schokolade ist schon „essential“ finde ich.

Gruss
K

Schmitt und Schmittchen
Servus,

der Rat der EU und das BAFA pflegen nicht zu schwafeln.

Schau doch mal hier in Anhang III.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Schwere Worte im Deutschen
Servus,

da Du von irgendwelchen Steuern sprichst - weißt Du eigentlich, was das Wort „Embargo“ bedeutet?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Danke! Hätte ich nie gefunden …
Guten Morgen,

danke dafür, das hätte ich nie gefunden. … So eine genaue Definition ist das zwar nicht (definiere „obere Preisklasse“), aber es ist zumindest keine Schokolade dabei :smile:

Schöne Grüße

Petra

Hi,

Du willst damit nicht ernsthaft die Behauptung aufstellen, dass der Versand einer Tafel Schokolade nach Nordkorea durch eine Privatperson vom BAFA genehmigt werden muss, oder?

Gruss
K

Hi,

Embargos gelten für Handelsströme. Nicht für eine Tafel Schokolade von privat an privat.

Gruss
K

Hallo Kasi,

Du willst damit nicht ernsthaft die Behauptung aufstellen,
dass der Versand einer Tafel Schokolade nach Nordkorea durch
eine Privatperson vom BAFA genehmigt werden muss, oder?

Macht er doch gar nicht. Von Schokolade ist in dem verlinkten Dokument nämlich keine Rede.

Und übrigens: Ich gehe lieber auf Nummer sicher, bevor da so eine Sendung schon gleich vom Zoll beschlagnahmt wird! Ist ja mit ca. EUR 3,50 nicht gerade billig.

Schöne Grüße

Petra

Ausfuhr genehmigungspflichtiger Waren
Servus,

wenn Du die von mir verlinkte Verordnung (EG) Nr. 329/2007 gelesen hättest, wüßtest Du, dass diese für jede Ausfuhr der dort angeführten Waren gilt und keine Ausnahmen für kleine Mengen, unentgeltliche Überlassung oder besondere Gruppen von Ausführern enthält.

Wenn eine Einzelausfuhrgenehmigung beantragt wird, müssen nicht gewerblich tätige Ausführer bei Sendungen von geringem Wert keinen Ausfuhrverantwortlichen benennen - das ist die einzige Erleichterung, die hier greift.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Die Sache mit den Preisklassen
Servus,

es könnte sein, dass die „obere Preisklasse“ bei Wein ein Zugeständnis an die Franzosen ist - angeblich war Kim Jong-il ein Liebhaber von Bordeaux-Weinen, und bei denen kann man sich ja je nach Lage und Château schon drüber streiten, ob die „obere Preisklasse“ schon bei 120 € oder erst bei 500-600 € für einen Sechserkarton losgeht.

Wie das Kriterium „Obere Preisklasse“ beim BAFA gehandhabt wird, weiß ich nicht; „gefühlsmäßig“ kommt es mir so vor, wie wenn da im Zweifelsfall derjenige, der sich vor der Ausfuhr um eine Genehmigung bemüht, den taktischen Vorteil des Angreifers hätte und sich Dinge, die schon in Richtung „obere Preisklasse“ gehen, anhand entsprechend dargelegter „objektiver“ Kriterien als gewöhnliche Konsumgüter darstellen ließen, während ein Ausführer, der es halt drauf ankommen lässt, gegebenenfalls nichts mehr erläutern kann, wenn seine Sendung schon herausgefischt ist.

– Neugierhalber: Wie schätzt Du die Wahrscheinlichkeit ein, dass Deine Sendung vollständig beim Empfänger ankommt und nicht vorher schon interessierte Liebhaber findet?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo,

– Neugierhalber: Wie schätzt Du die Wahrscheinlichkeit ein,
dass Deine Sendung vollständig beim Empfänger ankommt und
nicht vorher schon interessierte Liebhaber findet?

Nun ja, ich habe mich hier für eine diplomatische Lösung entschieden und bei Aldi zwei von diesen Ritter Sport Mini gekauft. Dann habe ich die besten Sorten herausgesucht und schön verpackt, und die nicht so guten musste ich wohl oder übel selber vertilgen :wink:

Ich hoffe, dass so zumindest ein Teil der Sendung seinen Bestimmungsort erreicht hat. Auch wenn da natürlich keine Karte kommen wird, „danke für die Schokolade“.

Schöne Grüße

Petra

Hallo!

Im Streitfall kann man die Definitionen des EU-Zollkodex ja juristisch ausstreiten. Der Europäische Gerichtshof hat uns dafür dankenswerterweise definiert, was ein Nachthemd ist:

Ein Nachthemd ist demnach „Unterkleidung[…], die nach ihren objektiven Merkmalen dazu bestimmt ist, ausschließlich oder im wesentlichen im Bett getragen zu werden.“ (EuGH Rs C-338/95)

Gruß
Tom