Hallo Wissende,
aus gegebenem Anlass (ich lasse mir gerade ein Stück Lindt-Schokolade schmecken) frage ich mich wieder einmal, wie eigentlich der Zoll ein „Luxusgut“ definiert.
Ich hatte nämlich daran gedacht, meinem Reiseleiter zu Weihnachten eine kleine Tafel Lindt-Schokolade nach Nordkorea zu schicken. Gerade noch rechtzeitig habe ich von dem „Luxusembargo“ gegen das Land gelesen und mich mangels einer genaueren Definition von „Luxus“ dann doch lieber für Ritter Sport entschieden.
Meine Frage schwebt aber seitdem irgendwie so im Raum: Was versteht der Zoll eigentlich unter einem „Luxusgut“? … Ich hoffe, ihr wisst das.
Schöne Grüße
Petra