Hallo Matze,
nimmt man einen Container per LKW am CTT ab und muß das Original UZ Form A vorlegen, welches der Zoll einbehällt, hat der Zöllner dann eine Verpflichtung eine Quittung auszustellen?
Der Zoll soll sich beharrlich weigern dies zu tun.
Sollte der Zoll dazu verpflichtet sein, gibt es dazu eventuell einen entsprechenden Paragraphen?
Vielen Dank schon einmal für deine Antwort.
Gruß Zuckerle
Moin moin,
das klingt allerdings alles sehr komisch. Vorab: Zöllner unterschreiben nichts freiwillig und quittieren auch nichts.
Ich hattes noch nie, daß ein Zöllner ein Original einbehalten wollte, immer nur Kopien. Hatte der Fahrer denn eine Kopie dabei? Mit FormA und C/O sehr vorsichtig sein.
Gruß Matze
Hallo Matze,
Vielen Dank für deine Antwort!
Genau das ist leider das Problem, sie wollen das Original! Kommt es dann beim Kunden zur Steuerprüfung und es ist nirgends vermerkt dass der Zoll es einbehalten hat (die Damen und Herren vergessen ja gerne auch mal das eine oder andere Häkchen im System) und wir keine Quittung vorweisen können ist ja klar wer dann den schwarzen Peter zu tragen hat.
Hast du einen Tipp was man da machen könnte? Wir haben schon beim Zoll angerufen, die meinten nur sie hätten für sowas wie Quittungen keine Zeit.
Gruß Nina
Moin,
sorry aber da bin ich ratlos. Wir schicken die normalerweise nach Abfertigung per Einschreiben ein.
Gruß Matze