Hallo
Ich blicke leider nicht durch… Hier meine Ausgangslage:
Ich wohne in der Schweiz und vertreibe Feinkostprodukte. Aufgrund von einigen Anfragen aus Deutschland und Oesterreich möchte ich mein Liefergebiet erweitern. Ich wohne nur 30 Minuten von der Deutschen Grenze entfernt und möchte deshalb die Waren selber verzollen und die Pakete der deutschen Post übergeben. Nun möchte ich nicht, dass meine Kunden nachträglich Zoll und Steuern zahlen müssen. Dies möchte ich für die Kunden erledigen bzw. in den Verkaufspreisen einberechnen. Der Kunde soll einfach die Bestellung erhalten und fertig.
- Was muss ich alles unternehmen, damit die Zollabwicklung korrekt über die Bühne geht?
- Muss ich nebst der Einfuhrumsatzsteuer zusätzlich die Umsatzsteuer weiterverrechnen bzw. einkalkulieren?
- Werde ich umsatzsteuerpflichtig in Deutschland? Wenn ja, wo muss ich mich anmelden?
Vielen Dank für die Hilfe!
Hy,
da du Unternehmer bist, müsste ich eigentlich was berechnen… 
Sende deinen Kunden die Ware einfach mit Incoterm 2000: DDP Ort (Delivered Duty Paid). Dann zahlst du die Einfuhrabgaben. Was aber nicht gerade sinnvoll ist…
Deine Preise sind die netto-Preise für Deutsche Kunden, darauf Zahlen sie Zoll und die (Einfuhr)-Umsatzsteuer. Den du ja dann übernimmst… Was ich nicht machen würde!
Umsatzsteuerpflichtig werden… Super Idee! Beliefer dich selbst und verkaufe es dann an die Kunden. Vorteil: Du bist vorsteuerabzugsberechtigt.
Hallo
Ich betreibe das Geschäft als Einzelunternehmer (sprich privat in der Schweiz). Für eine qualifizierte Antwort wäre ich bereit etwas zu bezahlen.
Also wenn Du mir die Sachlage genauer erläutern kannst, dann kann ein kleiner Verdienst rausschauen. Wieso empfiehlst Du nicht, dass ich die Einfuhrabgaben und Umsatzsteuer bezahlen soll? Ich werde diese Kosten entweder im Verkaufspreis einkalkulieren oder eben separat ausweisen…?
Wenn du die Einfuhrumsatzsteuer zahlst, bekommst du sie nicht wieder. Sie ist für dich verloren. Ein Kunde der Unternehmer in DE ist, kann den Vorsteuerabzug geltend machen. Das kann der Privatmann nicht. Das ist der Sinn des Steuersystems: Der Endverbraucher zahlt die Umsatzsteuer. Für die Unternehmer ist sie ein durchlaufender Posten.
Vorsteuer raus - Vorsteuer rein - Zahlung ans Finanzamt ja/nein?
Natürlich kannst du diese Kosten in deine Preise einkalkulieren, nur schneidest du dir dann ins eigene Fleisch, weil die Bemessungsgrundlage viel höher ist, als ohne den Aufschlag. Kleines Beispiel:
Wein 10€ 10% Zoll + 19 % EUSt das rechnet sich wie folgt: 10+1€ Zoll /100*19% EUst. = 3,09€ Wenn du das nun auf den Preis draufschlägst:
Wein 13,09€ 10% Zoll + 19 % EUst, dann wird so verzollt: 13,09€ + 1,31€ /100*19%EUSt. = 4,05€
Du bekommst aber von deinem Kunden nur 3,09€.
Anders sieht es aus, wenn du einen Partner in DE hättest, der Importiert es von dir. Schlägt den Zoll auf seinen EK auf und kann sich dann wieder durch die USt. die EUSt abziehen.
Wenn du magst schreib mir ne Email…
Guten Morgen,
meine Antworten siehe unten…
Hallo
Ich blicke leider nicht durch… Hier meine Ausgangslage:
Ich wohne in der Schweiz und vertreibe Feinkostprodukte.
Aufgrund von einigen Anfragen aus Deutschland und Oesterreich
möchte ich mein Liefergebiet erweitern. Ich wohne nur 30
Minuten von der Deutschen Grenze entfernt und möchte deshalb
die Waren selber verzollen und die Pakete der deutschen Post
übergeben. Nun möchte ich nicht, dass meine Kunden
nachträglich Zoll und Steuern zahlen müssen. Dies möchte ich
für die Kunden erledigen bzw. in den Verkaufspreisen
einberechnen. Der Kunde soll einfach die Bestellung erhalten
und fertig.
- Was muss ich alles unternehmen, damit die Zollabwicklung
korrekt über die Bühne geht?
–> du musst einen Paketdienst finden, der die Waren „DDP“ ausliefert. Am besten einfach mit DHL/UPS/Fedex/TNT/… prüfen Nein, die Einfuhrumsatzsteuer ist gleich der Umsatzsteuer. Evtl. kommen noch Zollgebühren dazu Nein, dein Firmensitz kann weiter in der CH bleiben damit bist du in DE nicht umsatzsteuerpflichtig
Sorry, da bin ich überfragt - nicht mein Spezialgebiet
Hallo der, der nicht durchblickt…
bezüglich der Umsatzsteuerpflicht kann ich mangels Kenntnis der Materie keine Auskunft geben - hat mit Zoll nichts zu tun.
Feinkostprodukte (Nahrungsmittel) sind ggf. Einfuhrkontrollmaßnahmen oder auch Einfuhrverbote unterlegen. Hier kann man schwer allgemeine Auskunft geben. Ich müsste Einzelfallprüfungen machen. Es bietet sich an, nachdem man geprüft hat, ob eine Einfuhr in die Europ. Gemeinsch. erlaubt ist, einem Spediteur oder der Post in Auftrag zu geben. Man kann Sendungen auch verzollt zum Empfänger liefern. In diesem Fall übernimmt der Absender die entsprechenden Kosten.
Gruß
Detlef
Entschuldigung,aber das ist leider nicht meine Fachrichtung.
Sorry…
Hallo davidei,
zunächst möchte ich mich vielmals entschuldigen, dass ich erst nach drei Wochen antworte.
Bei dem geschilderten Fall kann ich jedoch leider nicht wirklich weiterhelfen, ziemlich umfangreich und speziell.
Ich hoffe es konnte jemand anders hier helfen!
Falls nicht, kann ich empfehlen die Anfrage (am Besten per Mail) an das sogenannte Zollinfocenter zu schicken, hier die Kontaktdaten:
Auskunft für Unternehmen
Tel.: 0351/44834-520
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: [email protected]
(Dateigröße einschließlich Anlagen max. bis 5 Megabyte möglich)
Viele Grüße,
kiribati
Hallo,
sorry für die späte Antwort.
leider kenne ich mich im Zollrecht auch nicht sonderlich gut aus. Sinnvoll wäre, sich hier direkt
an den Zoll zu wenden. Die helfen sicherlich gerne weiter.
Viele Grüße, Moni
Kann leider nur einen Teil beantworten.
Bei der Einfuhr nach Deutschland musst Du Zoll (abhängig von der Art der Ware) und EUSt i.H.v. 19% entrichten.
Ob Du diese an Deine Kunden weiterverrechnen kannst/musst, klärst Du am Besten mit einem Deutschen Finanzamt.
Für die Zollabwicklung benötigst Du auf jeden Fall eine Handelsrechnung. Eventuell bei Lebensmitteln auch weitere Unterlagen. Hier hilft ein Deutsches Zollamt weiter.