Zoll Erstattung bei Online Einkauf USA bei Rückversand!

Hallo!ich habe mir eine Hose aus der USA bestellt und die Zollgebühren im Vorfeld bezahlt!Nun ist es so haben die mich bezüglich der Größe falsch beraten wie gedacht ist die Hose zu groß!Nun habe ich es zurückgestellt und möchte es nochmal kleiner bestellen!Ich würde gerne meine Zollsteuern wieder zurück erstattet bekommen!Eigentlich habe ich das bis jetzt nie gemacht aber 2 mal dann steuern bezahlen ist doch ziemlich teuer!nun zu meiner Frage ich verstehe nur Bahnhof von dem Antrag auf Erstattung von Zoll!ich kann das alles nicht nachvollziehen welche Zollstelle bei Erfassung usw da ich keine Unterlagen dazu habe da das ja alles schon beim Versand erfolgt würde!ich bin total fertig und komme nicht weiter☹️!wer kennt sich da ja und könnte mir helfen???Danke im Voraus

Hallo!

Und ein Besuch beim nächstgelegenen Zollamt oder ein Anruf dort kommt Dir nicht in den Sinn ?

Was bedeutet „Zoll wurde im Vorfeld bezahlt“ ?. Der US-Händler hat das gemacht ? Denn die andere Variante (Beauftragung z.B. von DHL mit der Zollabwicklung) sollte Dir entsprechende Unterlagen mit dem Paket zukommen lassen. Die wollen ja die ausgelegten Gebühren von dir zurück.

Ich glaube nicht der US-Händler wird dir bei der Erstattung helfen können, aber er sollte Unterlagen haben. Aber fragen könntest Du auch ihn.
Mir kommt es äußerst seltsam vor, dass der US-Händler die Ware verzollt haben soll( möglich ja, aber warum sollte er sich das ans Bein binden lassen ?) Er müsste dann doch auch Unterlagen beigepackt haben, zumindest müsste außen am Paket ein Hinweis gewesen sein.

MfG
duck313

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Um welchen Wert geht es denn?
Hast du schonmal überlegt die Hose im Inland weiter zu verkaufen?
Ist bestimmt nicht so aufregend.

Vielleicht könntest du den Sachverhalt Mal so schildern, dass er verständlich ist, dann könnte man dir möglicherweise helfen.

Du musst irgendwelche Unterlagen haben, wenigstens eine AT/C-Nummer. Die gibt es immer bei einer Verzollung. Allerdings macht mich das hier ganz gewaltig stutzig:

Das kann so nicht sein. Der Zoll fällt erst mit er Einfuhr zum freien Verkehr in der EU an, und das ist nicht ‚beim Versand‘.

Wenn ich dich halbwegs verstanden habe, hat der Versender für dich die ‚Abfertigung‘ gemacht. Da würde ich doch mal ganz klar mit dem Versender Kontakt aufnehmen.

Formular 223 falls du die Unterlagen beibringen kannst.

Und nebenbei: mich überkommt immer ein Grausen, wenn jeder meint, er könnte ‚Zoll‘. Das fängt mit der korrekten Eintarifierung an, geht über den korrekten Zollwert und betrifft auch Verbote und Beschränkungen, Markenrechte sowie die Einhaltung gewisser erforderlicher Normen.

PPS: Zölle sind keine Steuern. Es gibt Zölle und steuern, aber das ist auch abhängig vom Warenwert.

PPPS: ich mache das beruflich, ich weiß wovon ich rede.

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Servus,

er hätte keinen Sinn.

Zollbeamte neigen dazu, den Gegenstand ihrer Tätigkeit mit der Realität zu verwechseln und sind daher kaum in der Lage, einem Nichteingeweihten etwas davon zu erklären. Sie glauben, das wäre ungefähr, als müsse man jemandem erklären, dass es am Tag regelmäßig heller ist als in der Nacht.

Schöne Grüße

MM

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Da muss ich die Zöllner jetzt mal in Schutz nehmen. Das Problem haben nämlich auch Leute, die nicht für ein HZA oder die GZD arbeiten, sich aber mit der Thematik beschäftigen. Das muss ich mir nämlich auch von meinen Kollegen anhören :joy:

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Die zollabwicklung machen doch die transportfirmen leider war nichts dabei und außerdem weiß ich ja nicht nach was und wo ich suchen mich!Hab fast 100 Euro an Zoll bezahlt und jetzt will ich es kleiner bestellen und müsste noch mal Zoll bezahlen!ach ja Shopbop tauscht nicht um die wäre muss nochmal bestellt werden!daher der ganze Stress

Nur, wenn man sie beauftragt. Wer hat die Abfertigung für dich übernommen? Da kannst (und solltest) du den Steuerbescheid zunächst einmal anfordern.

Zoll oder Zoll und EUSt? Textilien liegen bei um die 12% Zoll, dann wäre der Zollwert über 1200€…

Was hat die Hose inkl. Versand gekostet?

Das sind die Fallstricke des internationalen Handels, du kannst nicht erwarten, dass dort die gleichen Grundlagen wie hier gelten…

Um die 450 euro

Das scheint mir Zoll plus EUSt zu sein. Ersteres bei 12%, letzteres bei 19%.
Steuerbescheid anfordern, dann kann man weitersehen. Ohne den geht nix.

Und warum willst Du dann die Einfuhrumsatzsteuer und den Zoll erstatten lassen, wenn die Hose nicht wieder aus der EU ausgeführt wird?

Schöne Grüße

MM

Ein Zollamt was die Abwicklung der vielen Sendungen aus dem Onlinehandel abwickelt sollte (und ist m.E.) im Kundenkontakt erprobt und kann zumindest Hilfestellung geben.

Aber mal was am Rande:
Selbst wenn eine Erstattung von Zoll/Steuern bei Retouren möglich wäre, so müsste doch der Rückversand irgendwie nachgewiesen werden. Wie soll das gehen ? Da müsste man doch die Retoure beim Zoll einliefern oder ?

MfG
duck313

Das IPZ? Nein, die geben das an die lokalen Zollämter weiter. Und da kann man durchaus auf den Schlag Menschen treffen, die @Aprilfisch sehr treffend beschrieb.

Sichere Variante: Ausfuhranmeldung via ATLAS (Internetzollanmeldung ist für jedermann zugänglich) Aber ohne Retourmöhlichkeit sinnlos.