Zoll Import

Hallo,

weiß jemand, was es für einen Unterschied macht, wenn man bei Waren, die beim Zoll abgeholt werden müssen, angibt, ob es für einen privaten oder gewerblichen Zweck ist? Hat das Einfluss darauf, wieviel man an Zollgebühr zahlen muss?

gruß
schmitt

Hallo,

ich habe nur einmal mit dem Zoll Erfahrung gemacht, das war ein Softwareprogramm, das aus der Schweiz verschickt wurde. Der ganze Verwaltungsaufwand war wesentlich höher als der Wert der Ware.

Es liegt aber lange zurück, es hat sich vermtl. vieles vereinfacht, aber es wäre schon wichtig zu wissen um welche Art Ware es sich handelt, Verwendungszweck - hast Du ja angesprochen - , einmalig, regelmäßig, aus welchem Land EU oder Nicht-EU usw.

Eine rechtsverbindliche Auskunft kann wohl nur das zuständige Zollamt geben, die sollte möglichst schriftlich angefordert werden.

Gruß Volker

Hallo Schmitt

Schliesse mich dem Vorschreiber an. Was wird wohin verschickt. Du ins Drittland oder bekommst du Ware aus einem Drittland in die EU?

Wer ist was und wird es von Privat an Privat oder von Händler an Privat versandt?

Auskunft kann ich dir nur für die Schweiz geben. Aber etwas, was für die EU auch gilt: Versand von einem Geschäft an einen Empfänger gilt immer als Handelsware.

Gruss
HaegarCH

Hallo!

es ginge um Waren aus China nach Deutschland. Bei größeren
Mengen ließe sich ein gewerblicher Zweck wohl nicht wegreden.

Die Freigrenze liegt bei 22 Euro Wert, darunter fällt weder Zoll noch Einfuhrumsatzsteuer an. Über 22 Euro bis 150 Euro Wert fällt nur Einfuhrumsatzsteuer an. Über 150 Euro fallen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer an.

Dabei macht es keinen Unterschied ob man sich privat etwas bestellt oder gewerblich - die Freigrenzen ändern sich nicht und die Höhe der Abgaben ist auch gleich.

Vielleicht gibts die Chance wenn ich größere Mengen in
kleinere Sendungen aufteile, dass es dann zu mir ausgeliefert
wird und ich nix abholen und nachzahlen muss, weil keine
Rechnung beiliegt, was ja bei Bestellungen aus China meist so
ist.

Es geht mir hauptsächlich darum, nix beim Zoll bezahlen zu
müssen.

Das wäre dann in jedem Fall eine versuchte Steuerhinterziehung und somit eine Straftat.

Zu dem Beitrag von Volker möchte ich noch hinzufügen, dass man zwar beim Zollamt (oder Zollinfocenter) nachfragen kann und dort auch Antwort bekommt (auch schriftlich wenn gewünscht), jedoch sind diese Auskünfte aus rechtlichen Gründen immer unverbindlich.

(Und bei Fragen zu Steuerhinterziehungstipps - wie es hier offenbar angedacht ist - würde ich mir das sparen!)

Mfg, kiribati.

Nachfrage
Hallo,

warum ist eine schriftliche Auskunft aus rechtlichen Gründen unverbindlich? Es muss doch möglich sein, dass ich mich verbindlich informieren kann bevor ich z.B. ein größeres Geschäft anleier, wie soll ich denn sonst kalkulieren.

Leider habe ich, in anderem zusammenhang, ähnliches erfahren. Die Auskunft war „Mach erstmal, dann sehen wir was passiert“.

Gruß Volker

[MOD] Vollzitat entfernt

Möglicherweise meinen wir Unterschiedliches mit dem Wort verbindlich…
Was ich mit verbindlich meine, ist, dass sich der Betreffende im Zweifelsfall auf diese Auskunft berufen kann – notfalls auch vor Gericht! Die wäre also bindend für den Zoll.

Also verbindlich ist alles, was den Zoll, die Abgabensätze, das Verfahren usw. betrifft per EU-Verordnung und/oder Gesetz geregelt.

Bezüglich allgemeiner Auskünfte:

„…kann keine rechtliche Beratung durch Rechtsanwälte und Steuerberater ersetzen oder die dienstlichen Entscheidungen anderer Fachbehörden beeinflussen. Alle Auskünfte können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt werden und beziehen sich ausschließlich auf die in Deutschland geltenden Zollbestimmungen…“

Entnommen von: http://www.zoll.de/infocenter/index.html

Verbindliche Auskünfte können hingegen zum Thema Zolltarif (Warennomenklatur) beim Hauptzollamt Hannover beantragt werden:

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/d1_…

Allgemeine Fragen zum Verfahren oder Grundsätzlichem sind unverbindlich (siehe oben).
Zu den Fragen bezüglich der Steuerhinterziehungstipps hab ich mich bereits geäußert und wiederhole es nicht.

Mfg, kiribati.

Nochmals Hallo,

Möglicherweise meinen wir Unterschiedliches mit dem Wort
verbindlich…
Was ich mit verbindlich meine ist, dass sich der Betreffende
im Zweifelsfall auf diese Auskunft berufen kann - notfalls
auch vor Gericht! Die wäre also bindend für den Zoll.

Genau das meine ich.

„…kann keine rechtliche Beratung durch Rechtsanwälte und
Steuerberater ersetzen oder die dienstlichen Entscheidungen
anderer Fachbehörden beeinflussen. Alle Auskünfte können aus
rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt werden und
beziehen sich ausschließlich auf die in Deutschland geltenden
Zollbestimmungen…“

Es muss doch die Stelle, die mir evtl. Zollgebühren abnimmt, auch im Vorlauf sagen können, was auf mich zu kommt, wenn ich dies oder das mache und dies auch rechtsverbindlich. Ich wiederhole mich, es kann nicht sein, dass gesagt wird, führ erstmal die Artikel aus xyz in der Menge x ein, dann schaun wir mal was ein Einfuhrzoll/Steuer usw. bei heraus kommt. Das muss ich absolut sicher vorher kalkulieren können.

Verbindliche Auskünfte können hingegen zum Thema Zolltarif
(Warennomenklatur) beim Hauptzollamt Hannover beantragt
werden:

Das wäre dann evtl. der Ansprechpartner.

Gruß Volker

Es muss doch die Stelle, die mir evtl. Zollgebühren abnimmt,
auch im Vorlauf sagen können, was auf mich zu kommt, wenn ich
dies oder das mache

Ja, das kann der Zoll auch.

und dies auch rechtsverbindlich.

Aber das eben nicht unbedingt - dazu komm ich aber gleich nochmal.

Ich wiederhole mich, es kann nicht sein, dass gesagt wird, führ
erstmal die Artikel aus xyz in der Menge x ein, dann schaun
wir mal was ein Einfuhrzoll/Steuer usw. bei heraus kommt.

Das habe ich auch gar nicht behauptet.
Wer auch immer Ihnen diese Auskunft gegeben hat (mit großer Wahrscheinlichkeit niemand vom Zoll selbst) hat offenbar keine Ahnung.

Das muss ich absolut sicher vorher kalkulieren können.

„Ziemlich sicher“ schon, aber absolut sicher - nein, siehe auch weiter unten.

Verbindliche Auskünfte können hingegen zum Thema Zolltarif
(Warennomenklatur) beim Hauptzollamt Hannover beantragt
werden:

Das wäre dann evtl. der Ansprechpartner.

Das ist die einzige Stelle für verbindliche Zolltarifauskünfte. Jedoch nur in Bezug auf die Tarifnummer.

In Kurzform ist es so:
Jeder Ware wird eine 11-stellige Tarifnummer zugeordnet, und nach dieser Nummer richtet sich der Zoll- und Einfuhrumsatzsteuersatz.
Eine verbindliche Tarifauskunft muss beim Hauptzollamt Hannover schriftlich beantragt werden, nur anhand detaillierter Warenbeschreibung und ggf. einer Analyse oder eines Gutachtens kann die Tarifnummer eindeutig festgestellt werden (da es unter Umständen auch auf die Zusammensetzung etc. ankommt).
Die verbindliche Tarifauskunft hat eine zeitlich begrenzte Gültigkeit (sechs Jahre).

Da ein „normales“ Zollamt üblicherweise nicht über ein Chemielabor oder die je nach Ware erforderlichen Gerätschaften verfügt, kann von dort nur eine unverbindliche Auskunft erfolgen - zumal man bei solchen Auskunftsanfragen häufig die Ware gar nicht zu sehen bekommt, da sie ja oftmals noch gar nicht importiert ist.

Des Weiteren kann sich der zugeordnete Satz zu einer Tarifnummer theoretisch täglich ändern (die EU überspielt täglich den aktuellen Tarif). Selbst wenn also ein Zollamt (oder auch das Hauptzollamt Hannover) jemandem eine Auskunft gegeben hat welcher Satz zum Tragen kommt, kann es durchaus sein, dass am Tag der tatsächlichen Einfuhr ein ganz anderer Satz anzuwenden ist. Auch die verbindliche Auskunft ist nur in Bezug auf die Tarifnummer bindend, nicht jedoch in Bezug auf den Zollsatz.

Einzelheiten zum Thema verbindliche Tarifauskunft:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/d1_…

Ich hoffe das beantwortet Ihre Fragen.

Mfg, kiribati.

hallo,

ganz herzlichen Dank für Deine Bemühungen. Da ich selbst zurzeit nichts einführen möchte habe ich das jetzt nicht weiter verfolgt.

Gruß Volker

Hallo Volker!

Danke! Gern geschehen! :smile:
Darum hab ich mich ja auch hier angemeldet um, wenn möglich, über solche Dinge Auskunft geben zu können - da sich halt nicht jeder mit Allem auskennt (logischerweise, ich ja eben auch nur bezüglich Zollangelegenheiten! :wink:) - !

Viele Grüße,
kiribati.