Es muss doch die Stelle, die mir evtl. Zollgebühren abnimmt,
auch im Vorlauf sagen können, was auf mich zu kommt, wenn ich
dies oder das mache
Ja, das kann der Zoll auch.
und dies auch rechtsverbindlich.
Aber das eben nicht unbedingt - dazu komm ich aber gleich nochmal.
Ich wiederhole mich, es kann nicht sein, dass gesagt wird, führ
erstmal die Artikel aus xyz in der Menge x ein, dann schaun
wir mal was ein Einfuhrzoll/Steuer usw. bei heraus kommt.
Das habe ich auch gar nicht behauptet.
Wer auch immer Ihnen diese Auskunft gegeben hat (mit großer Wahrscheinlichkeit niemand vom Zoll selbst) hat offenbar keine Ahnung.
Das muss ich absolut sicher vorher kalkulieren können.
„Ziemlich sicher“ schon, aber absolut sicher - nein, siehe auch weiter unten.
Verbindliche Auskünfte können hingegen zum Thema Zolltarif
(Warennomenklatur) beim Hauptzollamt Hannover beantragt
werden:
Das wäre dann evtl. der Ansprechpartner.
Das ist die einzige Stelle für verbindliche Zolltarifauskünfte. Jedoch nur in Bezug auf die Tarifnummer.
In Kurzform ist es so:
Jeder Ware wird eine 11-stellige Tarifnummer zugeordnet, und nach dieser Nummer richtet sich der Zoll- und Einfuhrumsatzsteuersatz.
Eine verbindliche Tarifauskunft muss beim Hauptzollamt Hannover schriftlich beantragt werden, nur anhand detaillierter Warenbeschreibung und ggf. einer Analyse oder eines Gutachtens kann die Tarifnummer eindeutig festgestellt werden (da es unter Umständen auch auf die Zusammensetzung etc. ankommt).
Die verbindliche Tarifauskunft hat eine zeitlich begrenzte Gültigkeit (sechs Jahre).
Da ein „normales“ Zollamt üblicherweise nicht über ein Chemielabor oder die je nach Ware erforderlichen Gerätschaften verfügt, kann von dort nur eine unverbindliche Auskunft erfolgen - zumal man bei solchen Auskunftsanfragen häufig die Ware gar nicht zu sehen bekommt, da sie ja oftmals noch gar nicht importiert ist.
Des Weiteren kann sich der zugeordnete Satz zu einer Tarifnummer theoretisch täglich ändern (die EU überspielt täglich den aktuellen Tarif). Selbst wenn also ein Zollamt (oder auch das Hauptzollamt Hannover) jemandem eine Auskunft gegeben hat welcher Satz zum Tragen kommt, kann es durchaus sein, dass am Tag der tatsächlichen Einfuhr ein ganz anderer Satz anzuwenden ist. Auch die verbindliche Auskunft ist nur in Bezug auf die Tarifnummer bindend, nicht jedoch in Bezug auf den Zollsatz.
Einzelheiten zum Thema verbindliche Tarifauskunft:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/d1_…
Ich hoffe das beantwortet Ihre Fragen.
Mfg, kiribati.