Liebe/-r Experte/-in,
ich habe möglicherweise ein kleines Problem bei der Ausfuhr in die Schweiz, dahingehend, dass wir bislang per einem bestimmten Transportunternehmen versendet haben, dieser aber seit Atlas-Pflicht nur noch das 2-stufige Zollverfahren akzeptiert.
Wir haben noch Abrufaufträge zu bedienen, bei denen die Tranportkosten bereits mitkalkuliert wurden, daher ist für meinen Betrieb eine Sendung im 2-stufigen Verfahren für uns ökonomisch keinesfalls vertretbar (auch für künftige Aufträge), da wir die Ware im 2-stufigen Verfahren erst in unserem relativ weit entfernten Zollamt in Lüneburg (~60km?) gestellen müssten (oder gestellen lassen müssten). Das würde jeden finanziellen Rahmen sprengen. Der Warenwert ist immer €1.000 bis €3.000, natürlich nie höher (da dann eh das 2-stufige Verfahren nötig wäre).
Von DHL erhielt ich auf Anfrage die Info, dass ab einem Warenwert von €1.000 zusätzlich ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD) benötigt wird. Dieses Dokument gibt es allerdings unter IAAplus erst nach Gestellung im Zollamt, sprich: im 2-stufigen Verfahren. Zumindest soweit es mir bekannt ist.
Unser bisheriges Transportunternehmen schreibt:
„… die 1-stufiges AE´s [können] nicht erledigt werden, da die Pakete bei unserem Zollamt ins Versandverfahren
übergehen. 1-stufige AE´s müssen an der Grenzzollstelle erledigt werden, aber das ist … nicht möglich.
Der Kunde muss immer das 2-stufige Verfahren wählen, Ausgangszollstelle ist für die Schweiz DE004055 und als Ausfuhrzollstelle kann er sein Zollamt angeben.“
* Haben Sie vielleicht für mich eine Idee, wie ich weiterhin kosten-effizient in die Schweiz versenden kann? Bei ca. 20 Sendungen/Jahr lohnt sich für uns m.E. nicht der Eintrag als vertrauenswürdiger Versenden, oder irre ich mich möglicherweise unter den ‚neuen‘ Bedingungen (elektronische Ausfuhr, etc.)?
* Ist Ihnen möglicherweise ein Transportunternehmen bekannt, welches das 1-stufige Verfahren zu annehmbaren Preisen anbietet?
Ich bin sehr dankbar für eine Rückmeldung.
Vielen Dank im Voraus !!!
MfG, Alex