Zoll logistik

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe möglicherweise ein kleines Problem bei der Ausfuhr in die Schweiz, dahingehend, dass wir bislang per einem bestimmten Transportunternehmen versendet haben, dieser aber seit Atlas-Pflicht nur noch das 2-stufige Zollverfahren akzeptiert.

Wir haben noch Abrufaufträge zu bedienen, bei denen die Tranportkosten bereits mitkalkuliert wurden, daher ist für meinen Betrieb eine Sendung im 2-stufigen Verfahren für uns ökonomisch keinesfalls vertretbar (auch für künftige Aufträge), da wir die Ware im 2-stufigen Verfahren erst in unserem relativ weit entfernten Zollamt in Lüneburg (~60km?) gestellen müssten (oder gestellen lassen müssten). Das würde jeden finanziellen Rahmen sprengen. Der Warenwert ist immer €1.000 bis €3.000, natürlich nie höher (da dann eh das 2-stufige Verfahren nötig wäre).

Von DHL erhielt ich auf Anfrage die Info, dass ab einem Warenwert von €1.000 zusätzlich ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD) benötigt wird. Dieses Dokument gibt es allerdings unter IAAplus erst nach Gestellung im Zollamt, sprich: im 2-stufigen Verfahren. Zumindest soweit es mir bekannt ist.

Unser bisheriges Transportunternehmen schreibt:
„… die 1-stufiges AE´s [können] nicht erledigt werden, da die Pakete bei unserem Zollamt ins Versandverfahren
übergehen. 1-stufige AE´s müssen an der Grenzzollstelle erledigt werden, aber das ist … nicht möglich.
Der Kunde muss immer das 2-stufige Verfahren wählen, Ausgangszollstelle ist für die Schweiz DE004055 und als Ausfuhrzollstelle kann er sein Zollamt angeben.“

* Haben Sie vielleicht für mich eine Idee, wie ich weiterhin kosten-effizient in die Schweiz versenden kann? Bei ca. 20 Sendungen/Jahr lohnt sich für uns m.E. nicht der Eintrag als vertrauenswürdiger Versenden, oder irre ich mich möglicherweise unter den ‚neuen‘ Bedingungen (elektronische Ausfuhr, etc.)?

* Ist Ihnen möglicherweise ein Transportunternehmen bekannt, welches das 1-stufige Verfahren zu annehmbaren Preisen anbietet?

Ich bin sehr dankbar für eine Rückmeldung.

Vielen Dank im Voraus !!!

MfG, Alex

Hallo Alex,

ich entnehme Ihrer Schilderung, dass Sie möglichweise noch keine Bewilligung zum „Zugelassenen Ausführer“ bei Ihrem zuständigen HZA beantragt haben.
Diese zur Vereinfachung des zweistufigen Versandverfahrens notwendige Bewilligung hätte den Vorteil, dass Sie die Waren vor der Aufuhr nicht mehr körperlich in Lüneburg gestellen müßten, sondern dass mit der elektronischen Versandfreigabe durch das Zollamt auch das von DHL/ anderen Speditionen geforderte Ausfuhrbegleitdokument mitgeliefert wird.

Hier einige Links zu ausführlicheren Hinweisen:

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/f0_aussenwirt…

http://www.zoll.de/e0_downloads/c0_merkblaetter/c0_m…

http://www.ups.com/content/de/de/about/news/service_…

http://www.hk24.de/produktmarken/international/expor…

Bezüglich Ihrer Frage nach einem Transportunternehmen kann ich Ihnen leider nicht weiter helfen.
Ich denke zwar, dass es wohl die ein oder andere kleinere Spedition geben wird, die noch direkt an der Grenze abwickelt, aber Ihre Sendungen würden dann sicherlich von Norddeutschland bis in die Schweiz über mehrere Durchgangsspediteure laufen und die Sendungskontrolle ist da erfahrungsgemäß sehr schwierig. Ganz zu schweigen von den Laufzeiten - da kommt dann mal schnell mehr als eine Woche zusammen. Alle großen Speditionen/ Express- und Paketdienste erledigen die Zollabwicklung nicht mehr an den Grenzen, sondern an zentralen Punkten in den jeweiligen Empfangsländern.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen
pebbles f.

vielen, vielen Dank für die schnelle Rückmeldung und die sehr hilfreichen Infos. Evtl. muss ich wirklich einen Antrag auf Ermächtigung und Zulassung stellen. Ist ein entsprechender Antrag bitte erfahrungsgemäß mit sehr viel Zeit-/Aufwand verbunden? Ich habe gesehen, dass entsprechende Seminare angeboten werden, aber tut das wohl wirklich Not, wenn man jahrelange Erfahrungen mit Warentarifnummern, LZE’s (Präferenz ja/nein) und AE’s, etc. hat?

lgr, Alex

Hallo Alex,

trotz umfangreicher eigener Erfahrung würde ich persönlich solche Hilfangebote wie z.B. Seminare bei der IHK auf jeden Fall nutzen. Sie wissen ja selbst, zuvieles hat sich in den letzten Jahren im Zollbereich geändert und so manches Mal ist es eben notwendig, dass man sich das mal so richtig erklären läßt. Selbststudium geht eben leider auch nur bis zu einem gewissen Punkt… eine Kleinigkeit nicht ausreichend bedacht, und schon hat man den größten Ärger.

Hier noch ein Link:
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%…

Ich kann bezüglich Ihrer Frage nach der Bewilligungsdauer nur anregen, dass Sie sich mit Ihrem Zollamt in Lüneburg in Verbindung setzen und Ihr Anliegen dort darstellen. Ich selbst habe noch keinen Zollbeamten erlebt, der nicht gerne geholfen hat oder wenn er nicht helfen konnte, zumindest einen weiterführenden Vorschlag hatte.

Ich verstehe sehr gut, dass ungeplante höhere Zollabwicklungskosten bei einer eher knappen Frachtkostenkalkulation mehr als ärgerlich sind. Dies muß man jedoch - so denke ich - unter dem Stichwort „Lerneffekt“ abhaken. Beim nächsten Mal läuft’s dann umso besser!

Ich drücke Ihnen die Daumen!

Mit freundlichen Grüßen
pebbles f.

Meine erste Frage lautet, kann ihr jetziges Transportunternehmen diese Abwicklung nicht übernehmen, d.H. er macht die Anmeldung in ihrem Name über seine Zulassung. Es müsste machbar sein, kostet natürlich Geld.

Ich kann leider aus ihrer Fragenstellung nicht erkennen ob sie überhaupt eine Zoll-Nr. besitzen oder nicht? Wenn sie im Besitz einer Zoll-Nr. wären könnten sie sich auch als „Zugelassener Ausführer“ vom Zoll bestätigen lassen.

Unter www.zoll.de gibt es die Antragsformular, zum Ausfüllen braucht man je nach Größe des Unternehmens, bzw. der Produkte die ausgeführt werden ca. 1 - 5 Std.
einmalig. Man erhält eine Bewilligungs-Nr. und kann dann am 2-stufigen Verfahren teilnehmen.

Sie brauchen kein Vertrauenswürdiger Versender sein.

Dies ist die nächst höhere Stufe, beim zugelassenen Ausführer können sie auch am 2-Stufigen Verfahren teilnehmen.

Dann können sie die Sendung auch größer halten, da sie so wie so ab 1000,-- € das ABD (Ausfuhr begleit Dokument) brauchen

Es ist verständlich für das Transportunternehmen, das
es ein 1-stufiges Vefahren ablehnt, da dies für ihn bedeutet wegen einer Sendung die schnellerer Abwicklung zu gefährden und sein Fahrer unötig an der Ausgangszollstelle Wartezeiten hat.

Meine wissen nach werden sie kein Transportunternehmen finden , das ein 1-Stufiges Verfahren anbieten wird, aber wie schon oben erwähnt es müßte Logistikdienstleiter geben die ihnen eine „full Service“ bieten können.

Große Transportunternehmen bieten solche Serviceleistungen i.d.R. auch an.

Einfach ein paar der Großen Spedition ansprechen.

Ich hoffe das hilft ihnen weiter ansonsten können sie sich noch einmal melden, falls sie noch Fragen dazu haben.

Gruß

Meine erste Frage lautet, kann ihr jetziges
Transportunternehmen diese Abwicklung nicht übernehmen, d.H.
er macht die Anmeldung in ihrem Name über seine Zulassung. Es
müsste machbar sein, kostet natürlich Geld.

Merkwürdigerweise wurde das nie angeboten. Aber das wäre eine Idee. Ich kläre die Kosten ab.

Ich kann leider aus ihrer Fragenstellung nicht erkennen ob sie
überhaupt eine Zoll-Nr. besitzen oder nicht? Wenn sie im
Besitz einer Zoll-Nr. wären könnten sie sich auch als
„Zugelassener Ausführer“ vom Zoll bestätigen lassen.

Unter www.zoll.de gibt es die Antragsformular, zum Ausfüllen
braucht man je nach Größe des Unternehmens, bzw. der Produkte
die ausgeführt werden ca. 1 - 5 Std.
einmalig. Man erhält eine Bewilligungs-Nr. und kann dann am
2-stufigen Verfahren teilnehmen.

Vielen Dank für die Info. Gerade die Info hinsichtlich des Zeitaufwands ist interessant. Unsere Stammkunden kaufen meistens nur 2 oder 3 Artikel, diese aber in größeren Mengen, daher schätze ich den Aufwand an dieser Stelle eher im unteren Bereich ein. Geht es darum, dass bestimmte Artikel mit Warentarifnummer und weiteren Daten hinterlegt werden? Wenn ja, kann man bei Bedarf recht problemlos weitere Artikel hinterlegen?

Sie brauchen kein Vertrauenswürdiger Versender sein.

Dies ist die nächst höhere Stufe, beim zugelassenen Ausführer
können sie auch am 2-Stufigen Verfahren teilnehmen.

Dann können sie die Sendung auch größer halten, da sie so wie
so ab 1000,-- € das ABD (Ausfuhr begleit Dokument) brauchen

Wenn ich das richtig sehe, bräuchten wir für die Angabe einer Präferenz den Status des ermächtigten Versenders. Ist das korrekt, oder reicht einem Kunden in der Schweiz die Angabe des Ursprungslands „Bundesrepublik Deutschland (Europäische Union)“ in der Handelsrechnung, um eine Präferenz geltend machen zu können?

Es ist verständlich für das Transportunternehmen, das
es ein 1-stufiges Vefahren ablehnt, da dies für ihn bedeutet
wegen einer Sendung die schnellerer Abwicklung zu gefährden
und sein Fahrer unötig an der Ausgangszollstelle Wartezeiten
hat.

Meine wissen nach werden sie kein Transportunternehmen finden
, das ein 1-Stufiges Verfahren anbieten wird, aber wie schon
oben erwähnt es müßte Logistikdienstleiter geben die ihnen
eine „full Service“ bieten können.

Große Transportunternehmen bieten solche Serviceleistungen
i.d.R. auch an.

Einfach ein paar der Großen Spedition ansprechen.

Ich hoffe das hilft ihnen weiter ansonsten können sie sich
noch einmal melden, falls sie noch Fragen dazu haben.

Vielen Dank für die Infos soweit. Das hilft mir sehr. Evtl. haben Sie noch die Zeit, mir ein/zwei Infos zu meinen oben angeführten Notizen? Ich bin Ihnen sehr verbunden. Vielen Dank.

Gruß

Zu der ersten Frage es ist möglich Ergänzung zu beantragen, ob es allerdings notwendig ist jede Zolltarif-Nr. die dazu kommt zu beantragen würde ich am besten mit ihrem zuständigen Hauptzollamt klären, da ich keine Pauschalaussage hierzu geben kann, da es einfach auf das Zollamt darauf ankommt.

Außer dem denke ich, das ihr Sortiment sich in in ein oder zwei Kapitel der Zolltarif-Nr. Liste bewegt, so daß sie vielleicht einfach einige Zolltarif-Nr. mehr in dem Antrag schon beantragen ob sie diese benötigen oder nicht ist zweitranig.

Die Präferenz hat mit dem ermächtigten Ausführer überhaupt nichts zu tun hier geht es rein um eine Zollschuld die in der Schweiz ensteht, wenn es keine Präferenzbegüngstigte Ware wäre.

D.H. jeder kann bis 6300,-- € einen Satz auf die Rechnung drucken, hierzu gibt es einen genauen Wortlaut, können sie bei ihrem Zollamt erfragen. Nur Angabe Ursprungsland BRD oder EU reicht nicht. Bei höheren Rechnungswerten müssen sie eine EUR.1 erstellen die sie dann allerdings vom Zoll bestätigen lassen müssen.

„Als Tip hier: Die IHK Hamburg gibt Jährlich die sogenannten Konsulats und Mustervorschriften (In Fachkreisen KuM genannt) heraus. Hier gibt es zu jedem Land hinweise über Bestimmungen bei Exporten dort hin. Kostet zwar etwas Geld aber ist sehr Interesant auch wenn man expandieren und andere „Drittlandsmärkte“ erschliessen will.“

Es gibt dann nur Probleme wenn es heraus kommen sollte, das sie diesen zu unrecht eingesetzt haben, es kann sein das der Schweizer Zoll über die Kollegen in Deutschland einen Antrag auf überprüfung der Präferenzbegünstigung stellt, dann werden sie als Unternehmen, die Präferenzbegünstigung nachweisen sollte sie das nicht können, wurde zu Unrecht kein Zoll bezahlt, das bedeutet für ihr Unternehmen sie sind im Strafrecht wegen Zollbeugung gelandet und das wird nicht billig.

Sollten sie Teile innerhalb der EU einkaufen sollten sie sich von ihrem Lieferanten ein Langzeit- oder eine Lieferantenerklärung für jede Lieferung (Bei der Langzeitlieferanterkärung reicht eine pro Jahr ausgestellt mit Datum von 1.1. -31.12) geben lassen, damit sie auch Nachweise haben falls eine überprüfung stattfindet.

Als Tip es gibt Kurse bei der IHK zum Thema Präferenz auch Zollrecht. Vielleicht einfach sich die Zeit nehmen und die realtiv günstigen Kosten investieren.

Gruß

Ich hoffe es hilft ihnen alles jetzt und ich habe sie nicht zu sehr verwirrt.

antrag zum zugelassen ausführer.