Zoll: Nicht schäumende Weine - Genaue Definition?

Hallo,
eine hoffentlich nicht zu blöde Frage:

Wieviele Flaschen Rotwein darf man aktuell (2013) zollfrei von einer Reise auf die Kanaren (für die ja andere Bestimmungen gelten als für das übrige Spanien) mitbringen?

Hab was gelesen von 4 Litern „nicht schäumender Weine“ oder 2 Liter „schäumender Weine“ pro Person.

Unter „nicht schäumend“ verstehe ich eigentlich normale Weine, unter „schäumend“ Sekt u.ä.
Trifft das so zu, obwohl Wein doch eigentlich alkoholhaltiger ist als Sekt?

Mir geht es speziell um die gängigen 0,75l Rotweinflaschen.
Davon dürfte man also pro Person dann 5 Flaschen mitnehmen?

Einige Leute behaupten, es wären nur 2 Liter pro Kopf und ich blicke nicht mehr durch.
Die Zollseite ist für mich auch schwammig…

Kann mir dazu jemand eine eindeutige Auskunft geben?

Danke.

Hallo,

Einige Leute behaupten, es wären nur 2 Liter pro Kopf und ich blicke nicht mehr durch.
Die Zollseite ist für mich auch schwammig…

Eigentlich nicht: 2 Liter bis 22 Vol.% oder 1 Liter über 20 Vol.% und 4 Liter nicht schäumende Weine.
Heißt also beispielsweise 2 Liter Sekt und 4 Liter Rotwein. Möglich wären natürlich auch 6 Liter Rotwein, da die Bestimmung ja 2 Liter bis 22 Vol.% und 4 Liter nicht schäumende Weine lautet. Gelegentlich passt man sich bei den Verkaufsgrößen an diese Abmaße an und es gibt da auch 1-Literflaschen.

Grüße