Hallo,
gehen wir einfach von folgender Annahme aus: A ersteigert über E*** eine Art Handy mit TV-Funktion. Der Schriftzug auf dem Handy ähnelt sehr die Schriftzug eines großen Handyherstellers. Der Warenwert beträgt ca. 50 Euro, die Versendung erfolgt aus Hongkong als Luftpostsendung.
a) wie sieht es mit dem Zoll aus ? Muss der Empfänger nach dem Erhalt der Ware diese beim Zoll anmelden ?
b) Kann es Ärger geben wegen der großen Ähnlichkeit des Schriftzuges mit einem Markennamen ?
c) Sollte man den Anbieter wegen b) bei E*** melden ?
Gruss
Andreas
Howdy,
a) wie sieht es mit dem Zoll aus ? Muss der Empfänger nach dem
Erhalt der Ware diese beim Zoll anmelden ?
A muss bei Sendungen aus dem Nicht-EU Ausland damit rechnen, dass er das Paketchen nicht als erster in die Hand bekommt, sondern beim Zoll vorbeilaufen muss … A könnt natürlich Glück haben, dass wegen sehr grosser Arbeitsbelastung (auf Seiten der Zöllner) sein Paket nicht kontrolliert wird, aber darauf würd ich mich nicht verlassen.
b) Kann es Ärger geben wegen der großen Ähnlichkeit des
Schriftzuges mit einem Markennamen ?
Der Zoll behält schon ab und zu mal Sachen ein, die so aussehen, als ob sie Plagiate wären oder die Rechte anderer verletzen …
Gruss
norsemanna
Hallo,
a) wie sieht es mit dem Zoll aus ? Muss der Empfänger nach dem
Erhalt der Ware diese beim Zoll anmelden ?
Üblicherweise übernimmt der Transportführer (dhl,ups,…) die Verzollung anhand des vom Versender ausgefüllten Formulars. Sollte das aus irgendwelchen Gründen nicht passieren (kommt erstaunlich oft vor - gerade neulich war hier so ein Fall), muß man selbst zum Zoll und das erledigen, sonst ist es Steuerhinterziehung. Vieles rund um den Zoll - auch die Zollsätze - erfährt man auf http://www.zoll.de
Cu Rene
Hallo.
Üblicherweise übernimmt der Transportführer (dhl,ups,…) die
Verzollung anhand des vom Versender ausgefüllten Formulars.
Sollte das aus irgendwelchen Gründen nicht passieren (kommt
erstaunlich oft vor - gerade neulich war hier so ein Fall),
muß man selbst zum Zoll und das erledigen, sonst ist es
Steuerhinterziehung. Vieles rund um den Zoll - auch die
Zollsätze - erfährt man auf http://www.zoll.de
Darf ich hier mal kurz nachfragen, wieso das so ist? Also mit welcher Begründung, ob jetzt rechtlich (§§) oder auch einfach menschlich, wenn das einleuchtend ist.
Denn mal angenommen ich bestelle eine Sache bei ebay, ja irgendwo im Kleingedruckten steht meinetwegen auch tatsächlich „Versand aus China“. Von mir aus ist der Verpakung nach dem Erhalt auch zu entnehmen, dass das Paket wohl aus China kommt. Aber, wieso muss ich davon ausgehen, dass ich hier noch etwas tun muss? Ich habe die Sache nicht eingeführt (im Sinne ich bin damit nicht über die Grenze gegangen), ich habe es auf einer deutschen Seite ersteigert und vermutlich (meistens) sogar das Geld auf ein deutsches Konto überwiesen.
Klar, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, aber wo ist da die Grenze? Könnte man denn auch einem eins auswischen, wenn man ihm ein Stein aus China mit einer Rechung über Tausende Euro zuschickt? Muss der Empfänger dann den Stein verzollen?
Verstehe grad alles icht so ganz…
Gruß, Andreas
Hallo,
Darf ich hier mal kurz nachfragen, wieso das so ist? Also mit
welcher Begründung, ob jetzt rechtlich (§§)
Ist nicht mein Fachgebiet aber die findest du sicher, wenn du auf den Zollseiten schaust. Grundlegendes dürfte in der AO stehen - insbesondere auch, daß derjenige, der es nach Deutschalnd (bzw. das Gemeinschaftsgebiet) verbringen läßt der Zollschuldner ist.
oder auch einfach menschlich, wenn das einleuchtend ist.
Aus deinem Alter folgere ich, daß du Grenzkontrollen innerhalb der EU (bzw. dem Schengenraum) eher nicht mehr kennst. Ein Zöllner stellt gleich nachdem er die Ausweise kontrolliert hat immer die Frage, ob man etwas zu verzollen hat (müste er eigentlich gar nicht, weil man das von sich aus machen muß). Die Freigrenzen sind aber hoch genug, daß einen im normalen Reiseverkehr (Besserverdiener, die zum Shopping nach New York fliegen, fallen für mich nicht unter den normalen Reiseverkehr) das alles nicht interessieren muß, wenn es nicht um Tabak, Alkohol oder Kaffee geht.
Das ist schon „immer“ so, seit Handel betrieben wird und wird wohl auch noch sehr lange so bleiben.
„Früher“ (also grob, bevor es das Internet gab) wäre kein Endverbraucher auf die Idee gekommen irgendwas direkt in China oder sonstwo zu bestellen, weil der Aufwand dafür viel zu groß gewesen wäre. Da haben das Kaufleute für Groß- und Außenhandel gemacht, die nicht umsonst drei Jahre lernen.
Cu Rene
Der kleine Unterschied
Hallo,
Darf ich hier mal kurz anmerken?
Ein :Zöllner stellt gleich … die Frage, ob man etwas zu verzollen hat
Er fragt : „Haben Sie etwas anzumelden?“
Die Entscheidung des Verzollens trifft der Beamte.
Cu Rene
Wollte nur das Haar senkrecht spalten
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