Hallo ihr Lieben,
vor ca. 1,5 Jahren hab ich mir ein Schmuckstück aus China bei Ebay bestellt (es handelt sich um ein Herr der Ringe Anhänger, den sie selbst herstellen).
Dieser ist mir kaputt gegangen und ein Ebay-Verkäufer der Firma war so kulant und hat mir kostenlos einen Neuen zugeschickt.
Heute kam dann ein Brief vom Zollamt, dass die Rechnung fehlt und ich diese bei der Abholung vorzeigen soll.
Meine Frage: Da ich für diese Ware ja nichts bezahlt habe, kann man sie nicht auch als Geschenk durchgehen lassen?
Oder sollte ich mir eine Rechnung vom Verkäufer besorgen?
Ab was für einem Wert muss ich Zollgebühren zahlen? Der Verkaufspreis lag damals bei knapp 50 € und wurde während der Weihnachtszeit als Geschenk verpackt, daher wurde es mir damals problemlos zugestellt.
Das Zollamt hat leuder schon zu, daher kann ich da heute nicht mehr anrufen.
Danke euch 
Hallo,
zu JEDER Sendung gehört als Begleitdokumentation eine Rechnung. Da in diesem Fall kein Geld geflossen ist sollte es hier eine Proforma-Rechnung sein, so dass der Wert der Ware darauf angegeben wird aber auch ersichtlich ist, dass die Rechnung nur zur Wertangabe bei der Zollabwicklung dient.
Du lässt dir jetzt also vom Versender eine Proforma Invioce ausstellen, auf der mit genauer Waren- und Wertangabe dokumentiert wird, was er da jetzt an dich schickt. Außerdem kann er dazu schreiben, dass es sich um eine Ersatzlieferung für einen defekten Artkel handelt.
Das Schreiben, also diese Proforma Invoice, druckst du aus und nimmst sie mit zum Zoll.
Du bekommst kein Geschenk, also darf auf der Rechnung auch nicht „Geschenk“ stehen. Als was die Sendung seinerzeit kam interessiert keinen, es geht hier nur um das aktuelle Paket.
Ab einem Warenwert von 22 EUR fallen 19% Einfuhrumsatzsteuer auf den Warenwert und die Transportkosten an. Der Absender sollte den Wert der Ware nun aber nicht unter 22 EUR drücken weil wenn das unglaubwürdig ist bekommst du Ärger wegen falscher Deklaration.
Da der Zoll bei besonders geringen Gebühren auf eine Erhebung von Abgaben verzichten kann stehen die Chancen gut, dass du nichts zahlen musst. Wenn doch wird es nur eine Kleinigkeit sein, die eine falsche Wertangabe und die dann drohenden Konsequenzen nicht wert ist.
Gruß,
MecFleih
Hallo,
vielen Dank für deine ausführliche Antwort.
Ein paar Fragen dazu habe ich allerdings: Wenn er beim Wert die 50 € angibt, wie macht man dann kenntlich, dass ich dafür nichts bezahlt habe? Als „Sondervermerk“, dass es ein Ersatzteil war, oder vielleicht doch am besten bei „Total“ einfach 0,00 € angeben?
Soll die Währung angegeben werden, in der ich bezahlt habe (in diesem Fall Dollar) oder in Euro umgerechnet werden?
Danke für deine Hilfe!
Hallo,
Wenn er beim Wert
die 50 € angibt, wie macht man dann kenntlich, dass ich dafür
nichts bezahlt habe? Als „Sondervermerk“, dass es ein
Ersatzteil war, oder vielleicht doch am besten bei „Total“
einfach 0,00 € angeben?
Die Tatsache, dass es eine Proforma-Rechnung ist, macht schon deutlich, dass kein Geld geflossen ist. Zusätzlich kann er noch den Passus „for customs purposes only“ dazu schreiben.
Oder es wird erklärt, dass es sich um eine kostenfreie Ersatzlieferung für einen defekten Artikel handelt.
Soll die Währung angegeben werden, in der ich bezahlt habe (in
diesem Fall Dollar) oder in Euro umgerechnet werden?
Nochmal: das frühere Paket interessiert keinen mehr. Es geht nur um diese Sendung jetzt.
Der Zoll braucht eine Rechnung zu diesem Paket, darauf müssen Ware und Wert angegeben werden. Währung und was früher war sind egal.
Gruß,
MecFleih
Um es nochmal mit anderen Worten zu formulieren: es wird ein WEITERER Artikel in die Europäische Union eingeführt, der bisher noch NICHT verzollt wurde. Wenn du beim ersten Mal nichts bezahlen musstest, hattest du Glück.
Die Währung kann man in Euro angeben oder US-$.
Hallo,
ich wollte mich noch kurz für die Mühe bedanken. Mit der ausgedruckten Proforma Rechnung konnte ich das Päckchen heute abholen und musste auch nichts zahlen.
Danke euch beiden 