Hallo,
weiss jemand, ob es eine Möglichkeit gibt, ein Produkt zum Zwecke der Reparatur zollfrei in die Schweiz ein- und auszuführen? Damit meine ich nicht einen „Ausbesserungsschein“ (Bewilligung einer passiven Veredelung-PV-) mit einer vom Empfänger ausgestellten Warenverkehrswertbescheinigung (Präferenzerklärung -EUR 1-), denn hier muß ich ja trotzdem die Wertsteigerung der durchgeführten Reparatur bezahlen. Meine Kenntnisse sind Stand 2000.
Bin für jede Hilfe dankbar, Lutz!
Eine Reparatur ist eine Verbesserung bzw. Veredelung. Daran wird sich nichts ändern. Legal gibts keine andere Möglichkeit.
Grüße Dusan
hi,
theoretisch kannst du das teil mit einem t-papier in die schweiz via freilager zu dem spediteur deines vertrauens senden. er haelt das offen und verlaengert ggfls. und macht dann einen rueckversandschein. aber in der praxis kannst du auch ne alte oma umhauen, wenn eine veredelung/reparatur stattgefunden hast - das ist genauso illegal.
grus
khs
Temporärer Eintritte von Waren
Hallo,
melde den Vorgang als temporären Import an!
Sowas gilt u.a. auch für Messeartikel oder Lohnveredelung!
Gruß
Karl-Heinz
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Danke!