Hallo kostaaa
Ihr Schreiben sagt mir, dass Sie als Gewerbebetrieb alle Anmeldungen gemacht haben, die für den Import erforderlich sind.
Sie müssen entscheiden was für Sie kostengünstiger ist, also, ihre Importe selbst anzumelden, oder ein Spediteurbüro zu beauftragen, oder – alle, oder nur gewisse Frachtführer (Paketdienste) – mit der Anmeldung zu beauftragen. Das geht auch für einzelne Sendungen. Das hängt von vielen Umständen ab, häufig ist es der Termindruck, kann aber auch die Kalkulation der Bearbeitungskosten für solche Importvorgänge sein.
Mein Tipp:
Falls Sie stets die gleichen oder immer wieder ähnliche Waren einführen, dann ist es wahrscheinlich preisgünstiger, die Anmeldung selbst vorzunehmen. Am Anfang arbeiten Sie die Anmeldung eines Importes mit dem Zollamt zusammen durch und dann können Sie sich eine Checkliste erarbeiten und machen alle zukünftigen Einfuhren nach diesem Muster selbst.
So werden diese Vorgänge zur Routine und Ihre Zollkenntnisse entwickeln sich ständig weiter.
Das kommt aber darauf an, wie weit Sie zum nächsten Spediteurbüro haben, wie hoch die Gebühren sind, oder wie weit Ihr Zollamt entfernt ist.
Soweit Sie nicht „gestellungsbefreit“ sind müssen Sie die Waren ja ohnehin dem Zollamt „gestellen“, d. h. die Ware zeigen.
Bitte beachten Sie noch folgenden wichtigen Tipp:
Die importieren Waren sind so lange nicht für den freien Verkehr zugelassen, wie Sie diese Waren nicht beim Zollamt angemeldet haben. Es gilt der Eingang der Anmeldung beim Zollamt.
Die Waren müssen bis dahin in Ihrem Zolllager stehen bleiben. Sie dürfen also die Waren weder vorher verarbeiten, noch verkaufen.
In jedem Fall müssen Sie die Einfuhrumsatzsteuer bezahlen, Höhe 19%
Je nach Warenart kann zusätzlich auch noch ein Drittlandszollsatz anfallen.
Bemessungsgrundlage ist der Warenwert an der Zollgrenze (EU-Grenze), d. h. Er setzt sch zusammen aus Warenwert + Tranportkostenanteil vom Versender bis zur EU-Grenze.
In der Praxis ist das die erste Zollstelle in der EU, z. B. Hafen oder Flughafen.
Selbstverständlich sind Sie in Ihrer Eigenschaft als Gewerbebetrieb vorsteuerabzugsfähig.
Damit kann natürlich keine doppelte Besteuerung für Ihre Importe entstehen. Aber Einzelheiten dazu besprechen Sie am besten mit Ihrem Steuerberater.
Freundliche Grüße
espressomaker