Zoll: Rückerstattung der MwSt nach Import

Hallo,

habe mal wieder eine kurze Frage zum Zoll:

Ich importiere Waren aus Singapur, Hongkong und China.
Ich bin gewerblicher Händler und besitze eine Zoll-/EORI-Nummer. Natürlich auch eine Steuer- sowie UstId-Nummer.
Vor kurzem kam mein erste Bestellung per DHL an. DHL hat mich gebeten ihnen meine Zollnummer zu geben. Dies habe ich auch getan und nach 2 Tagen waren meine bestellten Artikel auch schon Zuhause.

Ich stellte fest, dass sich wohl jemand die Rechnung für die bestellte Ware angeschaut hat, da die Rechnungstasche offen war. Es handelte sich dabei um einen Betrag von ca. $150.

Bis jetzt habe ich weder von DHL noch vom Zoll etwas gehört. Auf die bestellten Artikel kommen jedenfalls keine Zollgebühren.
Aber sollte ich nicht eigentlich 19% Mehrwertsteuer zahlen?
Muss ich mich evtl. da irgendwie selber drum kümmern?
Muss ich bei meiner nächsten Umsatzsteuervoranmeldung irgendwas davon erwähnen?

Würde mich freuen, wenn jemand ein paar Infos zu dem ganzen Prozess geben kann.

Danke im Voraus!

Sorry - da kann ich leider nicht weiter helfen - beste Grüße und viel Erfolg

hallo

also zolltechnisch wird da nichts mehr passieren wenn sich bisher keiner darum gekümmert hat.

wie das mit dem finanzamt bzw steuer ist kann ich dir leider nicht beantworten.

gruss crizbee

oh je… nein da kann ich konkret nichts dazu beisteuern. Hatte noch nie so einen Fall. In der Konsiquenz würde es mich schon interessieren. Kannst du mich auf dem laufenden halten?
Grüße nach… Peter

Hallo,

Versendete Waren bis Anschaffungskosten von EUR 150,00 sind vom Zoll befreit. Einfuhrumsatzsteuer (das ist die Mehrwertsteuer auf Importe aus Nicht-EU-Ländern - in Höhe von normalerweise 19 % - bei bestimmten Waren 7 % -fällt aber in jedem Fall an.
Daher zum Zoll gehen und Ware anmelden. Die Einfuhrumsatzsteuer, die erhoben wird, können Sie als Händler in der Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen.
Per Saldo für Sie also Null.

Hallo Armin,

So ähnlich habe ich mir das auch vorgestellt: Einfuhrumsatzsteuer zahlen -> Mehrwertsteuer absetzen, also ±0.

Allerdings dachte ich, dass der Zoll mich da irgendwie drauf aufmerksam macht, dass ich die Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen habe.

Dann werde ich mal morgen kurz zum Zoll gehen und fragen was da Sache ist und die Ware wenn nötig direkt anmelden.

Ich ging eigentlich davon aus, dass der Zoll mir entweder ein Brief schickt, in dem steht wo die 19% hingezahlt werden sollen oder (da der Zoll ja meine Steuernummer und Gewerbebezeichnung hat) das direkt alles mit dem Finanzamt regelt, da es ja im Endeffekt sinnlos ist was man da machen muss.
Am besten schaue ich morgen auch nochmal kurz beim Finanzamt vorbei und frage ob man das nicht so einrichten kann, dass die Einfuhrumsatzsteuer wegfällt wenn Waren für mein Gewerbe kommen.

Über weitere Meinungen/Antworten würde ich mich jedenfalls freuen.

Hallo,

DHL brauchte die Rechnung scheinbar zur Verzollung, Kosten hierfür + Steuerbescheid dauert bei und i. d. r. bis zu 5 Wochen, desahlb abwarten.
Die Einfuhrumsátzsteuer ist als Vorsteuer abzugsberechtigt.

Hallo kostaaa

Ihr Schreiben sagt mir, dass Sie als Gewerbebetrieb alle Anmeldungen gemacht haben, die für den Import erforderlich sind.

Sie müssen entscheiden was für Sie kostengünstiger ist, also, ihre Importe selbst anzumelden, oder ein Spediteurbüro zu beauftragen, oder – alle, oder nur gewisse Frachtführer (Paketdienste) – mit der Anmeldung zu beauftragen. Das geht auch für einzelne Sendungen. Das hängt von vielen Umständen ab, häufig ist es der Termindruck, kann aber auch die Kalkulation der Bearbeitungskosten für solche Importvorgänge sein.

Mein Tipp:
Falls Sie stets die gleichen oder immer wieder ähnliche Waren einführen, dann ist es wahrscheinlich preisgünstiger, die Anmeldung selbst vorzunehmen. Am Anfang arbeiten Sie die Anmeldung eines Importes mit dem Zollamt zusammen durch und dann können Sie sich eine Checkliste erarbeiten und machen alle zukünftigen Einfuhren nach diesem Muster selbst.

So werden diese Vorgänge zur Routine und Ihre Zollkenntnisse entwickeln sich ständig weiter.

Das kommt aber darauf an, wie weit Sie zum nächsten Spediteurbüro haben, wie hoch die Gebühren sind, oder wie weit Ihr Zollamt entfernt ist.

Soweit Sie nicht „gestellungsbefreit“ sind müssen Sie die Waren ja ohnehin dem Zollamt „gestellen“, d. h. die Ware zeigen.

Bitte beachten Sie noch folgenden wichtigen Tipp:
Die importieren Waren sind so lange nicht für den freien Verkehr zugelassen, wie Sie diese Waren nicht beim Zollamt angemeldet haben. Es gilt der Eingang der Anmeldung beim Zollamt.

Die Waren müssen bis dahin in Ihrem Zolllager stehen bleiben. Sie dürfen also die Waren weder vorher verarbeiten, noch verkaufen.

In jedem Fall müssen Sie die Einfuhrumsatzsteuer bezahlen, Höhe 19%
Je nach Warenart kann zusätzlich auch noch ein Drittlandszollsatz anfallen.
Bemessungsgrundlage ist der Warenwert an der Zollgrenze (EU-Grenze), d. h. Er setzt sch zusammen aus Warenwert + Tranportkostenanteil vom Versender bis zur EU-Grenze.
In der Praxis ist das die erste Zollstelle in der EU, z. B. Hafen oder Flughafen.

Selbstverständlich sind Sie in Ihrer Eigenschaft als Gewerbebetrieb vorsteuerabzugsfähig.
Damit kann natürlich keine doppelte Besteuerung für Ihre Importe entstehen. Aber Einzelheiten dazu besprechen Sie am besten mit Ihrem Steuerberater.

Freundliche Grüße
espressomaker

Hallo PPK,

das heißt also DHL hat höchstwahrscheinlich meine Waren für mich angemeldet?
Werde es heute leider nicht mehr zum Zoll schaffen. Morgen werde ich mir aber mal Gewissheit beim Zoll verschaffen.

Danke für die Antwort!

hallo,
die rechnung vom zoll wird ihnen die nächsten tage dhl zusenden.
mfg

Hallo Werner,

erstmal vielen Dank für die ausführliche Antwort wiedermal.

Habe gestern mit DHL telefoniert und sie sagten mir, dass für mich nur die Einfuhrumsatzsteuer (+evtl Zollgebühren wenn nötig - sonst nichts) anfällt. Meine Ware wird in Leipzig(?) durch DHL verzollt und zu mir geliefert. Der Paketbote sollte laut DHL die Einfuhrumsatzsteuer bar kassieren. Sollte dies nicht passieren, wird mir eine Rechnung zugeschickt (was dann wohl demnächst der Fall sein wird).

Außerdem wurde mir - ebenfalls von DHL - gesagt, dass die Ware bei Ankunft frei für den Verkauf ist.

Wenn das alles wirklich so ist, wie die mir das erklär haben, dann ist das ja eigentlich perfekt für mich. Aber ehrlich gesagt auch irgendwie zu schön um wahr zu sein.

Naja, diese und nächste Woche kommen Sendungen im Wert von mehreren Tausend Dollar. Dann werde ich wohl genaueres sehen/erfahren.

Gruß

Guten Tag nach Sachsen,

danke für die Rückantwort.
Dann ist ja so weit alles im „grünen“ Bereich.
Bitte merken Sie sich die Gebühren, die anfallen, bzw. erkundigen Sie sich wie die Gebühren berechnet werden.
Danach kann man - wie ich geschrieben habe - dann selbst entscheiden welches die kostengünstigste Lösung für die Zollanmeldung ist.

Viel Erfolg bei den nächsten Importen.
Gruß
Werner

Hallo,

bitte den Zollamt fragen.
Lesen Sie auch: http://www.pfalz.ihk24.de/international/Export_Impor…

MfG

Hallo,
mit dem zuständigen Zollamt kontakt aufnehmen.
Grüsse ,
waldemar j. Dronjuk

sorry, kann die Frage nicht beantworten