Zoll schickt Paket zurück - ohne Nachverfolgung !

Guten Morgen zusammen,

angenommen der Zoll fängt ein Paket aus China ab mit einem Handy drin.
Es fehlt das CE Zeichen und man wird als Empfänger vor die Wahl gestellt, das Handy vernichten zu lassen oder wieder zurück senden zu lassen.
Man entscheidet sich in diesem Fall für zweites.

Nach mehr als einem Monat erfährt man dann vom Versender aus China, dass das HAndy noch immer nicht angekommen sei. Man forscht nach und erkennt, dass der Zoll zwar die Rücksendung eingeleitet hat, ab dem Postzentrum für internationale Rücksendungen in Rodgau jedoch keine weitere Spur der Nachverfolgung zu erkennen ist. Auch DHL sagt, dass der Zoll hier keine Rückverfolgung gebucht hätte und man nicht nachvollziehen kann wo das Paket ist !!!

Der Verkäufer verweigert aufgrund dessen die Rückzahlung der von mir im voraus geleisteten Zahlung.

Was tun?

Ist das denn wirklich Dein Problem, zumindest theoretisch?
Solange der Absender Deine Unterschrift nicht hat über die Annahme des Paketes gilt es doch als noch nicht zugestellt und ist nicht Dein Problem.
Theoretisch darum, weil es innerhalb der EU so wäre.

Letzten Satz gelesen? Vorauskasse?

MG

Hatte ich so ähnlich auch mit einem ebay Artikel. In dem Fall der Käufer hat einfach behauptet den Artikel nicht erhalten zu haben und bei seinem Kreditkartenunternehmen die Zahlung storniert. Das geht ein halbes Jahr lang dann hätte wenigstens Dein Verkäufer den schwarzen Peter und müsste schauen wie er sein Geld bekommt.
Gruß
Gerald

Wie hast du bezahlt ?
kannst du nicht die Zahlung zurückholen ?
Bei Paypal oder Kreditkarte sollte das möglich sein.

Und 1 Monat ist nicht lang, wer weiß auf welchem Versandweg das Paket zurück nach China ging.
das wird sicher keine Luftfracht gewesen sein.

Wenn Du die Zahlung nicht selbst zurückbuchen kannst ist dein Geld vermutlich verloren. Oder wie willst Du deine Käuferrechte in China geltend machen ?

ich weiß aber gar nicht, ob mit dem Eintreffen beim Zoll der Verkäufer nicht seinen Teil des Kaufvertrages schon erfüllt hat ! Schließlich ist es nicht Sache des Verkäufers ob und wie die Ware Dich letztlich erreicht. Darauf hat er keinen Einfluss.

MfG
duck313

Hallo

Ich würde mal die AGB des Händlers durchlesen.

Ich habe dies mal bei einem großen chinesischen Händler getan, und da stand ausdrücklich drin, dass der Käufer selber dafür verantwortlich ist, sich über die Einfuhrbestimmungen seines Landes schlau zu machen usw., und dass er bei Vernichtung und Rücksendungen keinerlei Haftung übernimmt.

Und dass der Zoll irgendeine Haftung übernehmen würde, damit rechnet doch wohl niemand.

Viele Grüße

Das heißt ja wohl: Selbst wenn der Käufer sein Geld irgendwie zurückholen könnte, würde er sich ins Unrecht begeben, denn der Verkäufer hat ja seinen Vertragsteil erfüllt!

Sauber, kann ich da nur sagen!

Ich hab trotz 1 schlechten Erfahrung mit Asiatenhandys selbst auch ein Chinesen-Smartphone…, gekauft im Blödmarkt. Garantie, Ansprechpartner, CE-Zeichen …alles vorhanden, was man so haben sollte :unamused:

Nicht nur das. Bei einer Mehrheit der chinesischen „Anbieter“ sollte man auch den Passus zu Garantiefällen lesen… Hierzu muss der Kunde das Gerät nämlich oftmals auf eigene Kosten nicht an den Verkäufer sondern direkt an den Hersteller schicken. Ob der Hersteller der englischen Sprache mächtig ist oder ob man das Gerät überhaupt jemals wiedersieht, ist dabei mehr als fraglich. Und natürlich kann das Gerät DOA (Dead on Arrival) sein …

Zum Thema: Bei mir waren die „Zöllner“ immer nett, selbst wenn die Geräte kein CE oder nur ein C_E (China Export) drauf hatten, da es ja immer nur für meinen Eigengebrauch war. Allerdings hab ich mir auch noch kein Handy schicken lassen, welche in China auch öfters mal durch brennende Akkus von sich reden machen.

Gruß
BW

Ja. Darum ja- auch- „theoretisch“.
Auch bei Vorauskasse gilt der Artikel erst als geliefert, wenn die Unterschrift des Empfängers vorliegt und bei Nichterhalt der Ware hat der Käufer oder die Käuferin Rechte, z.B. auf Rückerstattung.
In Europa.

Daraus lernen. Man lernt, dass man mit einer gewissen - nicht geringen - Wahrscheinlichkeit draufzahlt, wenn man superbillige Schnäppchen aus obskuren Quellen im Internet bestellt.

Eine „obskure Quelle“ ist immer dann anzunehmen, wenn der Gerichtsstand außerhalb Deutschlands sein wird.

P.S.: Und vielleicht verstehst du jetzt, warum du solche Bestellungen nur gegen Vorauszahlung ausführen kannst, warum kein Käuferschutz-Paypal geht usw.