Zoll senken. Ist diese Methode legal?

Es gibt einen Onlineshop in Japan. Bei einer bestellung ins Ausland kann man das sog. X-System verwenden. Mit dem System wird die Hälfte des original Preises auf das Paket geschrieben um die Zollkosten zu senken. Ist das legal?
Bei meiner Bestellung wurde das System auch verwendet. Jetzt muss ich das Paket beim zuständigen Zollamt abholen und die Rechnung mitbringen. Allerdings steht dort der originale Preis drauf.
Wird es Probleme geben?

Hallo,

endlich trifft es mal einen :smiley: Geh man schön hin, alles weitere wird sich vor Ort klären.

Grüßchen

Dennis

Das heißt im Klartext? Das beantwortet meine Frage nicht!

Das heißt im Klartext? Das beantwortet meine Frage nicht!

? Steuerhinterziehung?!

… alles klar … Was wird mich also im schlimmsten Fall erwarten?

Nee, dir passiert nichts- dir wird lediglich die Rechnung mit dem Originalpreis gemacht. Das heißt die MWSt plus eventuelle Zollkosten- kommt auf den Wert der Sendung an.

Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, wird einfach der Wert genommen der auf der originalen Rechnung steht?

Ich kenne dieses x System nicht.Aber auf jeden Fall wird der reguläre Preis genommen zur Abgabenberechnung.Du solltest nur klarchen, dass du nichts damit zu tun hast, dass der Preis im Paket niedriger ist.Sonst könnte es doch Ärger geben.

Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, wird einfach
der Wert genommen der auf der originalen Rechnung steht?

… alles klar … Was wird mich also im schlimmsten Fall
erwarten?

Untersuchungshaft, Steuerstrafverfahren.

Wenn es jetzt eine „kleine“ Summe ist, dann wirst du die Abgaben zahlen + nochmal die Abgaben (als Strafe) und ein Bußgeld.

Wenn sich die Einfuhrabgaben im Rahmen halten, dann wird sich der Zöllner sich dich ordentlich zur Brust nehmen, dir den Arsch versohlen und deinen Namen auf die Liste derjenigen setzen, die jeden Tag öffentlich gesteinigt werden :smiley:

Kurz um - er wird es bei einer Ermahnung belassen! Denn es lohnt sich nicht für 5€ oder 10€ dort ein riesen Fass auf zu machen.

Okay ich danke Dir!

hallo

das ist im ungünstigsten fall versuchte steuerverkürzung.
also sei entweder ehrlich und nimm die volle rechnung mit und sag du weisst nicht was da auf dem paket steht, oder riskiere es und lass die rechnung zu hause und sag du hast das bezahlt auf dem paket steht.
musst du mit deinem gewissen ausmachen.
gruss crizbee

Danke für die Antwort!

Hallo,

den Zollwert zu senken ist eindeutig illegal (Zoll- und Steuerhinterziehung !). Wenn du auf das X-system geklickt hast, so bist du bereits schuldig !

Wenn der Zoll eine Zollanmeldung verlangt würde ich wei folgt vorgehen. Ich würde die rechnung mit dem richtigen Wert vorlegen. Auch der Zoll ist nicht blöd und kann Marktpreise ermitteln ! Für die Abgaben, kannst du evtl. auf die pauschlisierte Abgabenerhebung zu 17,5% gehen. Details siehe:
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/S…

Hinweis:

Ich würe nicht gleich sagen, dass due das X System angewnadt hast. Wenn der Zöllner bewusst fragt warum die rechnung im Paket von dem tatsächlichen Wert abwiecht einfach sagen, dass dies der Lieefrant so macht. Das du dies bewusst angesteuert hast musst du ja nicht gleich verraten. Wenn der Zoll aber die Seite kennt und fragt ob du das X gesetzt hast bitte bei der Wahrheit bleiben und lieber sagen, du hast nicht gewusst was das für Folgen haben kann. Keinesfalls lügen. Solche Fälle können je nach menge/Wert der Waren auch mal zum Staatsanwalt gehen und lügen kommen da nicht gut an. Wenn du dich geschickt dumm stellst un brav tichtig verzollst und Wert nicht zu hoch ist, wird aber vermutlich nichts passieren. Empfehle aber künftig im Onlinehandel immer den reelen Wert auf den Lieferdokumenten zu haben. Wie gesagt: Der Zoll ist nicht blöd. Und wenn man den Zoll durch gefälschte Dokumente „verarscht“ wird die Reaktion entspechend ausfallen. Dies von einem „nicht Zollbeamten“. Habe aber beruflich seit nun 27 Jahren mit dem Zoll zu tun und weiß wie die ticken…

LG

LG

Auch dir vielen Dank für die Antwort.

Nein, nicht legal. Die original Rechnung mitnehmen und auf den Tisch legen und mit der original Rechnung verzollen und alles wird gut.

Danke für den Tipp!

Hallo!
Der Zoll verlangt als Wertnachweis eine Rechnung und oft auch einen Zahlungsnachweis!

Das genau aus diesem Grund um das oben beschriebene zu unterbinden.

Ich persönlich habe von diesem X-System noch nie gehört.
Es könnte höchstens Sinn machen, wenn dort ein so geringer Wert angegeben wird,der

A) glaubhaft ist und
B) nicht verzollt werden muss, aufgrund von Freigrenzen

siehe hierzu:

Sendungen mit geringem Wert
Alle Sendungen von Waren, deren Gesamtwert einen Betrag von 22 Euro nicht übersteigt sind einfuhrabgabenfrei. Das bedeutet sie unterliegen keinem Zoll und keiner Einfuhrumsatzsteuer.
Liegt der Wert der Waren zwischen 22 Euro und 150 Euro sind die Sendungen zwar zollfrei, aber nicht frei von Einfuhrumsatzsteuer.
Dies gilt sowohl für Pakete, Päckchen, Briefe oder ähnliches, die durch die Deutsche Post AG befördert werden als auch von anderen Dienstleistungsunternehmen (z.B. Kurierdienste) transportierte Sendungen.
Die Befreiung gilt bei direkter Versendung aus einem Nicht-EU-Staat an einen Empfänger im Zollgebiet der Gemeinschaft. Die Sendung kann dabei auch kommerziellen Charakter haben. Als Sendung gilt die Warenmenge, die an demselben Tag von demselben Lieferanten an denselben Einführer abgesandt worden ist und von derselben Zollstelle abgefertigt wird, auch wenn diese aus mehreren Packstücken besteht.

Ich hoffe ich konnte dir helfen.
Gruß - dhlv

Danke für die Antwort!.

Hallo,
natürlich ist es nicht legal Einfuhrabgaben zu umgehen.
Dem Zoll sind die beschriebenen Methoden sicherlich nicht unbekannt. Ich würde mit der Rechnung mit dem Originalpreis beim Zoll vorstellig werden und eine der Rechnung entsprechende Zollabfertigung beantragen. Es ist durchaus möglich, das man dort die Differenz begründen muss. Da man als Empfänger der Ware diese ja nicht einpackt und deklariert kann man argumentieren das es sich um einen Fehler des Versenders handeln könnte.
Gruß
Detlef

Danke für die Antwort!

Ich poste mal wie es gelaufen ist…
Also heute war es soweit und ich hab das Zeug abgeholt. Ich habe dem Angestellten die original PalPay Rechnung vorgelegt… Er meinte nur „Aha …die andere Rechnung stimmt eh nicht.. nehmen sie die einfach mit.“ Und ich dachte schon, dass mir jetzt der Schlüpfer bis an Anschlag nach oben gezogen wird. ^^ Mehr war nicht… wohl Glück gehabt.