Ich weis nicht ob das das richtige Brett ist, aber es paßte am besten.
Ich plane eine längeren Urlaub in grenznahem Gebiet zu machen. Als Ortsfremder darf ich ja pro Tag 200 Zigeretten zollfrei einführen. (?) Was ist aber wenn ich das, sagen wir 5 Tage hintereinander, mache und dann auf der Heimfahrt nach dem Urlaub vom Zoll angehalten werde mit den 5 x 200 Zigaretten. Bin ich dann ein Schmuggler? Muss ich den Kauf von jeweils 200 Zigaretten in 5 Tagen nachweisen? Wenn ja wie? Bei den Strassenhändler im Ausland kann man ja schlecht eine Quittung verlangen…
Hi Slick,
irgendwas ist da falsch angekommen, du darfst jeden Tag 200 Zigaretten zollfrei einführen, aber sicher nicht pro dort verbrachtem Urlaubstag 200 Zigaretten.
Also morgens hin, 200 Zichten einpacken und zurück, am nächsten Tag dasselbe!
Gruß
Iris
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das ist verboten. Du befindest dich wahrscheinlich im Zollgrenzbezirk aber ungeachtet dessen kannst Du jederzeit von der Polizeit oder dem BGS angehalten und kontrolliert werden. Wenn du dort mehr zollfreie Zigaretten hast als erlaubt (200) machst du Dich strafbar.
Beispiel1:
Ich fahre mit einem Reisebus mit lauter nichtrauchenden Rentnern nach Tschechien und sage allen 25 Leuten, daß jeder eine Stange kauft. Nach Rückkehr nach Deutschland nehme ich alle Stangen an mich und mache mich strafbar.
Beispiel2(eher Dein Fall):
Ich parke mein Auto auf deutscher Seite und laufe 10 mal hin und her und kaufe immer eine Stange. Ich besitze 10 Stangen und habe mich strafbar gemacht.
Die 200 Ziggis darfst du maximal bei Dir haben und nicht pro Grenzübertritt oder Tag oder sonstiges.
Die 200 Ziggis darfst du maximal bei Dir haben und nicht pro
Grenzübertritt oder Tag oder sonstiges.
Da kann ich nicht glauben… Ich darf 200 Zigaretten zollfrei einführen. Dafür muss es ja einen Zeitraum geben? Pro Jahr/Monat oder Tag. Also soweit ich weis darf ich als Ortsfremder Pro Tag 200 Zigaretten einführen. Das mache ich an angenommen 5 Tagen und habe 1000 Zigaretten legal eingeführt. Nun fahre ich wieder gen Heimat (am 6. Tag) mit den 1000 Zigaretten. Das kann doch dann nicht stimmen das meine 1000 rechtmäßigen Zigaretten plötzlich illegal sind?
Hmm… da stellt sich mir wieder die Frage was eine „Reise“ ist. Mag zwar doof klingen, aber wenn ich 2 Monate vorrübergehend da wohne ist der gesamte Aufenthalt dann eine Reise? Oder ist eine „Reise“ der Weg vom Aufenthaltsort an die Grenze?
Die 200 Ziggis darfst du maximal bei Dir haben und nicht pro
Grenzübertritt oder Tag oder sonstiges.
Da kann ich nicht glauben…
Ich will dir ja keine Märchen erzählen, oder…
Ich darf 200 Zigaretten zollfrei einführen.
richtig
Dafür muss es ja einen Zeitraum geben? Pro Jahr/Monat oder Tag.
Ich kenn nur die MENGE von 200
Also soweit ich weis darf ich als Ortsfremder Pro Tag 200
pro Tag? wo stehts?
Zigaretten einführen. Das mache ich an
angenommen 5 Tagen und habe 1000 Zigaretten legal eingeführt.
nein wie willst du das beweisen, daß du 5 mal dort warst und sag mir nicht mit Kassenzetteln, die kann ich auch besorgen ohne kippenkauf und auf den vietnamesenmärkten gibt es keine kassenzettel
Nun fahre ich wieder gen Heimat (am 6. Tag) mit den 1000
Zigaretten. Das kann doch dann nicht stimmen das meine 1000
rechtmäßigen Zigaretten plötzlich illegal sind?
beweise das Gegenteil
Überleg bitte selber mal. Es gibt solche die wirklich 5 mal fahren und es gibt schmuggler, wie will das ein zoll unterscheiden?
ich kenne nur eine höchstgrenze von 200 stück pro person. um die genaue auslegung zu erfahren versuch mal zu googeln.
@uwe
und noch eins uwe wenn jemand einen rat gibt, bitte nicht mit solchen sätzen, wie „das glaube ich nicht“ oder so abkanzeln, finde ich PERSÖNLICH nicht ok, weil ich dir ja kein märchen erzählen wollte.
SOLLTE ICH JEMAND AUF DEN SCHLIPS GETRETEN SEIN; BITTE ICH UM ENTSCHULDIGUNG!(kritiken dazu könnt ihr mir mailen und bitte nicht als endlos thread hier breitziehen)
Hmm… da stellt sich mir wieder die Frage was eine „Reise“
ist. Mag zwar doof klingen, aber wenn ich 2 Monate
vorrübergehend da wohne ist der gesamte Aufenthalt dann eine
Reise? Oder ist eine „Reise“ der Weg vom Aufenthaltsort an die
Grenze?
Nein, die Reise ist von deinem Wohnort zu dem (grenznahen) Urlaubsort.
Phew, da bin ich überfragt…
Umziehen tust du ja nicht, das würde ab 3 Monaten(? oder 6 Wochen?) der Fall sein, mit der entsprechenden Meldepflicht. Dann würdest du unter die Regelung für Bewohner grenznaher Gebiete fallen. Oder ob die Regelung trotzdem gilt?