as würdet Ihr tun, wenn Deutsche Zöllner bei unbegründetem Verdacht in Eurem Reisegepäck beim „Beschauen“ die Sachen wie nach einem Wildschweinbefall durch einen Zulieferdienst (bei Übergabe nicht erkennbar) abliefern ließen?
[MOD: Zwei Absätze gelöscht (off-topic, FAQ:1129).]
was würdet Ihr tun, wenn Deutsche Zöllner bei unbegründetem
Verdacht in Eurem Reisegepäck beim „Beschauen“ die Sachen wie
nach einem Wildschweinbefall durch einen Zulieferdienst (bei
Übergabe nicht erkennbar)abliefern ließen?
Ist ein messbarer Schaden entstanden, also nicht nur „unordentlich“? Persönliche Kontrolle bei der Einreise oder beim Durchschleusen im Flughafen/verspäteter Koffer (klingt nach letzterem)?
klingt nicht gerade glaubwürdig…zwar sind die Geldeintreiber
von Vater Staat nicht gerade zimperlich…aber ohne Grund werden die keine Sachen beschädigen.
Werden zum B.Frachtgüter ohne Anwesenheit des Empfängers kontrolliert,so wird dabei aber trotzdem größtmögliche Sorgfalt angewendet.Natürlich kann man bei der Kontrolle von Kleidung nicht erwarten,das danach alles
mit Linealgezogenen Bügelfalten wieder im Koffer liegt.
Denn schließlich müssen Kleidungsstücken auf Drogen zum B.untersucht werden,was zwangsweise ein auf Links drehen bedeutet.
Beschädigungen gibt es nur,wenn man die Koks-Tütchen findet…
Dann wird einem der Koffer aber auch freundlicherweise
nach Hause gebracht und die Suche da fortgesetzt…)