Hallo Nic,
in der Tat gilt für die Warenverkehre mit der Schweiz in vielen Fällen eine Extra-Regelung, speziell mit der Schweiz.
Insofern kann man nicht sagen, für die Schweiz gelten die Drittlandbedingungen, wie z. B. für die USA und alle anderen Länder.
Diese „Extrawurst“ für die Schweiz ist abhängig von der Warengruppe, also der Handelsstatistik-Codenummer (HS-Codenummer) der Ware, die über die Grenze soll.
Die Annahme mit der EU-ST. aus Ihrem Text ist richtig.
Grundsätzlich ist bei J E D E R Einfuhr von Waren, von außerhalb der EU, auf den Warenwert, den Wert der Ware selbst + Transportkostenanteil vom Versender bis zur EU-Grenze die Einfuhrumsatzsteuer zu bezahlen. die Einfuhrumsatzsteuer ist genauso hoch wie die Mehrwertsteuer, also für DE 19%.
Zusätzlich werden für div. Warengruppen noch Einfuhrzollabgaben fällig. Andere Warengruppen sind nicht davon betroffen.
Beispiel: ICs = das sind integrierte Schaltkreise
Da in Deutschland keine ICs mehr hergestellt werden braucht auch die deutsche Wirtschaft nicht vor Einfuhren geschützt zu werden, d. f. 0,0%.
Ganz grob gesagt ist die Höhe der Zollabgaben ein Maß dafür, inwieweit die im Wettbewerb stehenden deutschen Hersteller von einem Import betroffen wären.
Innerhalb der EU kann eine Ware zwischen Herstellern und Händlern beliebig oft hin- und her verkauft werden. Das nennt man steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung.
Voraussetzung dafür ist, dass der Absender und der Empfänger eine Umsatzsteuer-Identnummer haben. Diese EU-internen Warenbewegungen fließen nur in die EU-Statistik ein. Es fließt also in diesen Fällen kein Steuergeld.
Erst wenn der letze Händler die Ware an einen Endkunden verkauft, dann muss dieser Endkunde die MW-Steuer mit dem Prozentsatz bezahlen, der in dem Land eben gilt, z. B. in Österreich 20%, in Luxemburg 15%.
Deshalb kann man ja auch als Endkunde ganz legal jeden Gegenstand in jedem anderen EU-Land kaufen und ggf. einen niedrigeren MW-Steuersatz bezahlen. Man wird es natürlich nur dann machen, wenn man dabei auch Geld spart.
Aber auch innerhalb der EU gibt es noch Fussnageln, z. B. wenn noch andere Steuern erhoben werden, z. B. Kaffeesteuer.
Ich hoffe ich konnte mit diesen Ausführungen den Nebel ein wenig lichten.
Falls noch Fragen da sind, einfach nochmals schreiben, dann aber am besten genau benennen, um welche Ware es sich handelt.
Freundliche Grüße
Werner