Zoll verschiedener Nicht-EU Länder: USA vs Schweiz

Hallo,

ich habe mich nun schon durch etliche Themen gelesen und einiges in Erfahrung bringen können. Was ich allerdings noch nicht ganz verstanden habe: Spielt das Nicht-EU Land von dem ein Paket versendet wird eine Rolle?

zB Schweiz und USA sind beides nicht EU-Länder. Würde ich bei dem kauf gleicher Ware zu gleichem Preis auch den gleichen Zollbetrag zahlen (egal ob USA oder Schweiz)?

EUst ist klar. Egal woher. Für Dtl 19%.

Wäre Dankbar für eine Antwort.

Nic

Hallo Nic,

grundsätzlich ist ein Drittlandszollsatz abhängig von der Ware die eingeführt werden soll. Also sind alle Zollsätze gleich, egal aus welchem Land die Ware eingeführt wird. Aber wie immer gibt es Ausnahmen.
Die Europäische Union hat mit einigen Ländern (z.B. Schweiz) Präferenzabkommen geschlossen. Hier kann man dann, wenn der Ware ein entsprechender Präferenznachweis beiliegt, einen verminderten Zollsatz erreichen, der bis zollfrei gehen kann. Das ist auch wieder abhängig von der Ware. Bei den Präferenzabkommen müssen aber bestimmte Kriterien, im Regelfall Warenursprung, erfüllt sein. Das Thema Warenursprung führt hier allerdings zu weit und müsste im Einzelfall geprüft werden.

Gruß

Detlef

Hallo Nic,

grundsätzlich ist es egal aus welchem Nicht-EU-Land das Paket kommt, da es sich so oder so um ein sogenanntes Drittland handelt und der Zolltarif (das System mit dem man den Zollsatz ermittelt, übrigens öffentlich zugänglich unter: http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/c0_… ) sieht dafür einen Drittlandszollsatz vor! Der ist für jedes Land gleich!

Für einige Länder und Waren sieht der Zolltarif zusätzlich zum Drittlandszollsatz jedoch einen Antidumpingzollsatz vor (jedoch nicht bei USA und CH).

Für die Schweiz gibt es noch eine Besonderheit: Wenn der schweizer Versender in seiner Rechnung eine Ursprungserklärung (siehe: http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/e0_praeferenz… ) abgibt, dann kommt der Drittlandszollsatz nicht zur Anwendung sondern der Präferenzzollsatz für die Schweiz (zollfrei)!

Viele Grüße,
kiribati

Grundsätzlich geht es beim Zoll immer um die Frage des Ursprungs. Ursprung meint, wo die Ware hergestellt wurde. Ein Japanisches Produkt versendet aus den USA oder der Schweiz wird insofern nicht nach dem behandelt, von wo das Paket gesendet wurde sondern, wo die ware ihren Ursprung hat. Allerdings verliert, hätte jetzt Japan mit der EU ein Zollabkommen, die Ware den Ursprung Japan durch die nationalisierung/verzollung in den USA durch den dortigen Zwischenhändler. Ursprung setzt meisten Direktbeförderung voraus.
Die Zollbeträge, die aufgrund allgemeiner Ursprungsregelung oder spezifischer Zollabkommen basieren, können entsprechend von Ursprungsland zu Ursprungsland wechseln, wenn es sich denn um Ursprungsware handelt, das heisst im Ursprungsland wurde ein entsprechendes Zeugnis von der zuständigen Stelle ausgestellt.
Insofern, die EU ein Zollabkommen mit der Schweiz unterhält und es sich bei der im Paket befindlichen Ware um belegte schweizer Ursprungsware handelt führt dies allenfalls zur Zollbefreiung beim Import in die EU. Wiederum unterhält die EU kein Abkommen mit der USA = auf keinen Fall Zollbefreiung aufgrund des Urspungs USA.
Dies betrifft natürlich nur Handelswaren und es betrifft nur die Zollabgaben und bezieht sich nicht auf die MWST. Die von Dir erwähnte 19% sind nicht zufälligerweise MWST? :wink: Die Mehrwertsteuer wird immer erhoben. Egal ob aus der CH oder der USA ein Import erfolgt. Sie wurde beim Export im Herkunftsland entsteuert oder gilt als Steuerbefreiter Umsatz ergo muss beim Import die Steuer zum jeweiligen Satz wieder erhoben werden.
Privatwaren? Ursprungsregeln spielen selten eine Rolle, der Zoll wird in der Regel nie oder nur für wenige Waren erhoben. Die MWST wird auch hier auf jeden Fall erhoben.
Alles klar?

Hallo Detlef,

vielen Dank für deine schnelle und interessante Antwort. Ich habe daraufhin etwas gegoogelt.

Ein Präferenzabkommen besteht ja mit der Schweiz, wie du auch sagtest, doch muss die Ware ja dann auch ihren Ursprung in der Schweiz haben (soweit ich das verstanden habe).

In meinem konkreten Fall handelt es sich um ein Produkt von einer amerikanischen Firma. Ob die in den USA oder in China oä produzieren weiß ich nicht. Demnach würde das Präferenzabkommen (meines verständnisses nach) ja nicht wirksam sein.

ergo: egal ob ich in den USA oder der Schweiz bestelle, die Zollabgaben sollten gleich sein, …richtig?

Nochmals vielen Dank.
Nic

Grundsätzlich Ja.
Unterschied macht es nur bei bestimmten Waren aus präferenzierten Ländern. Das ist relativ selten.
Für genauere Aussagen bräuchte man genauere Angaben.

Hallo, die Schweiz ist ein sogenanntes EFTA-Land, welches ein beidseitiges Präferenzabkommen mit der Europäischen Gemeinschaft hat. Wenn nachgewiesen wird (durch einen Zusatz auf der Handelsrechnung), welche Ursprungseigenschaft die Ware hat, können Präferenzen gewährt werden und es fällt kein Zoll an.

Bei nichtkommerziellen Sendungen v. privat an privat reicht eine mündliche Erklärung der Ursprungseigenschaft, wenn der Wert nicht über EUR 500,-- liegt.
Bei USA richtet sich die Höhe des Zolls nach Wert bzw. Art der Ware. Die Rechnung ist mit sogen. HS-Code-Nrn. für jeden Artikel versehen, woraus genau ersichtlich ist, um was für einen Artikel es sich handelt. Die EUSt wird auf Warenwert inkl. Transportkosten in die EU + Zoll + Verbrauchssteuer berechnet.

Hallo Nic,

Die Zollsätze können durchaus unterschiedlich sein! Was möchtest Du Dir denn kommen lassen? Kennst Du die genaue Bezeichnung der Ware, bzw. besser noch: kennst Du die Warentarifnummer? Hier kannst Du prüfen, welcher Zollsatz bei Deiner Ware angesetzt wird: http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/taric/tari…
Ist im Prinzip relativ leicht zu handhaben, wenn Du erst mal weißt an welcher Stelle in der Nomenklatur Deine Ware zu finden ist!
Wenn Du nicht klar kommst, meld Dich einfach nochmal!
Viel Erfolg!
Gruß
Melanie

Hallo ihr lieben,

vielen Dank für eure ganzen Antworten. Diese haben mir sehr geholfen.

Das Ursprungsland hat leider kein Präferenzabkommen mit der EU (die Ware wird meines wissens entweder in USA oder china äo hergestellt). Daher wird der Zollsatz wohl bei identischem Produkt auch identisch sein, egal welches nicht-EU land.

Wieder etwas dazugelernt. Gut zu wissen und hilft meiner entscheidungsfindung. Vielen Dank!

Hallo, der Zollsatz sollte normalerweise gleich sein.
ABER - die Schweiz ist zwar nicht in der EU, aber doch schon ganz schön nah an der EU. Es kann durchaus einen Unterschied geben.
Im Zweifelsfall besser bei deinem zuständigen Zollamt nachfragen, die haben auch die aktuellsten Zollsätze da.
Maßgeblich sind das Land aus dem die Rechnung erstellt wurde und das Herstellungsland laut der Rechnung.

Hallo,
ja der Zollsatz ist im sog. (elektronischen) Zolltarif niedergeschrieben. Dieser kann für jede Ware aus jedem Land unterchiedlich sein.
MfG

Hallo Nic,

ja, Sie würden den gleichen Zollsatz zahlen, da dieser hinter der sogenannten Warentarifnummer hinterlegt ist, welche es für jede Ware nur einmal gibt.

Ausnahmen gibt es nur, wenn es zu dieser Ware mit dem jeweiligen Absenderland ein Präferenzabkommen gibt. Dies bedeutet, dass diese Ware dann einen günstigeren als den normalen Zollsatz bekommt oder sogar überhaupt keinem Zollsatz unterworfen ist.

Falls Sie mir sagen möchten, um welche Ware es sich handelt, kann ich versuchen, den Zollsatz für Sie heraus zu finden.

Herzliche Grüße,
pebbles f.

Hallo ratlos

Wenn ich deine Frage richtig verstanden habe, so willst du wissen, wie sich die Abgaben für Importe in die Schweiz zusammen setzen.

Je nach Ware die in die Schweiz eingeführt werden ergeben sich unterschiedliche Abgaben. Die Abgaben setzen sich aus den Zollansätzen, der Mehrwertsteuer und allfällige weitere Steuern zusammen. Als weitere Steuern sind zum Beispiel die Automobilsteuer für Fahrzeuge bis 3.5 Tonnen max. Gesamtgewicht zu nennen, oder die VOC-Abgabe, eine Lenkungssteuer bei Produkten mit flüchtig organischen Stoffen, oder aber auch CO2-Abgaben, Mineralölsteuer etc.

Bei der Mehrwertsteuer kennen wir zwei Sätze. 2.4% für Lebensmittel und ähnliche Produkte. Und dann noch den Normalansatz von 7.6%.

Je nach dem, ob wir (die Schweiz) ein Abkommen mit einem anderen Land haben, sind die Zollabgaben reduziert oder ganz aufgehoben. Bei Entwicklungsländer gewährt die Schweiz ebenfalls reduzierte Zollansätze, oder erhebt keine.

In deinem Beispiel USA vs Schweiz erhebt die Schweiz bei Importen den höchsten Zollansatz je Ware gemäss dem Generaltarif, welcher im GATT-Abkommen geregelt ist. Die Schweiz hat noch kein Freihandelsabkommen mit den USA. Die Zollansätze kannst du auf unserem elektronischen Zolltarif http://www.tares.ch abrufen.
Weitere Informationen, besonders über Freihandelsabkommen, kannst du bei unserer Website http://www.zoll.ch erhalten.

Die Schweiz hat bilaterale Abkommen (z.B. Agrarabkommen mit Kanada), Multilaterale Abkommen (z.B. EFTA-EU). Die Schweiz ist Mitglied der EFTA. Aber auch unilaterale Abkommen mit Entwicklungsländer wie Indien oder China. Ebenso gibts ein multilaterales Abkommen, das die Ursprungsprotokolle für den PanEuropäischen oder PanEuro-Mediterane Protokolle Ursprungsprotokolle sind.

Ich hoffe, ich konnte deine Frage beantworten.

Gruss
HaegarCH

Hallo pebbles,

vielen Dank für deine Antwort. Und natürlich auch allen anderen fleißigen Schreibern nochmals danke. Es handelt sich bei dem Produkt um Hufschuhe für Pferde. Diese bestehen aus einer Kunststoffschale (Polyurethan) für den Huf und einer durch Schrauben verbundenen Gamasche aus Neopren und Klettverschluss zum befestigen am Pferdebein.

Zollsatz wäre schon interessant, auch wenn ich ja darum nicht herumkomme egal wie hoch er ist. Ich brauch die Schuhe halt.

viele Grüße und danke.
Nic

Hallo Nic,

der Hufschuh ist also ein Erzeugnis aus Kunststoff und die meiner Ansicht nach dazu passende Warentarifnummer lautet 3926 90 97 90.
Beim Import aus den USA beträgt der Zollsatz 6,5%; beim Import aus der Schweiz liegt ein Präferenzzollsatz von 0% zugrunde.

Alles Gute,
pebbles f.

Hallo Nic,

so ist es. Allerdings kann man durch Bearbeiten von Materialien einen neuen Ursprung erlangen. Hierzu müssen bestimmte z.B. Listenkriterien erfüllz werden.

Aber bei deinem Fall hat es den Anschein, das es dann keinen Ursprung Schweiz hat und somit sind die Zollsätze dann wieder identisch.

Gruß

Detlef

Hallo Nic,
in der Tat gilt für die Warenverkehre mit der Schweiz in vielen Fällen eine Extra-Regelung, speziell mit der Schweiz.
Insofern kann man nicht sagen, für die Schweiz gelten die Drittlandbedingungen, wie z. B. für die USA und alle anderen Länder.

Diese „Extrawurst“ für die Schweiz ist abhängig von der Warengruppe, also der Handelsstatistik-Codenummer (HS-Codenummer) der Ware, die über die Grenze soll.

Die Annahme mit der EU-ST. aus Ihrem Text ist richtig.

Grundsätzlich ist bei J E D E R Einfuhr von Waren, von außerhalb der EU, auf den Warenwert, den Wert der Ware selbst + Transportkostenanteil vom Versender bis zur EU-Grenze die Einfuhrumsatzsteuer zu bezahlen. die Einfuhrumsatzsteuer ist genauso hoch wie die Mehrwertsteuer, also für DE 19%.

Zusätzlich werden für div. Warengruppen noch Einfuhrzollabgaben fällig. Andere Warengruppen sind nicht davon betroffen.
Beispiel: ICs = das sind integrierte Schaltkreise
Da in Deutschland keine ICs mehr hergestellt werden braucht auch die deutsche Wirtschaft nicht vor Einfuhren geschützt zu werden, d. f. 0,0%.

Ganz grob gesagt ist die Höhe der Zollabgaben ein Maß dafür, inwieweit die im Wettbewerb stehenden deutschen Hersteller von einem Import betroffen wären.

Innerhalb der EU kann eine Ware zwischen Herstellern und Händlern beliebig oft hin- und her verkauft werden. Das nennt man steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung.
Voraussetzung dafür ist, dass der Absender und der Empfänger eine Umsatzsteuer-Identnummer haben. Diese EU-internen Warenbewegungen fließen nur in die EU-Statistik ein. Es fließt also in diesen Fällen kein Steuergeld.
Erst wenn der letze Händler die Ware an einen Endkunden verkauft, dann muss dieser Endkunde die MW-Steuer mit dem Prozentsatz bezahlen, der in dem Land eben gilt, z. B. in Österreich 20%, in Luxemburg 15%.
Deshalb kann man ja auch als Endkunde ganz legal jeden Gegenstand in jedem anderen EU-Land kaufen und ggf. einen niedrigeren MW-Steuersatz bezahlen. Man wird es natürlich nur dann machen, wenn man dabei auch Geld spart.
Aber auch innerhalb der EU gibt es noch Fussnageln, z. B. wenn noch andere Steuern erhoben werden, z. B. Kaffeesteuer.

Ich hoffe ich konnte mit diesen Ausführungen den Nebel ein wenig lichten.

Falls noch Fragen da sind, einfach nochmals schreiben, dann aber am besten genau benennen, um welche Ware es sich handelt.

Freundliche Grüße
Werner

Hey Nic,

ja der Zollsatz ist aus jedem Drittland zunächst einmal gleich. Des weiteren sollte aber geprüft werden, ob nicht ein Präferenzabkommen mit dem Drittland besteht. Dann wäre ein ermäßigter Zollsatz möglich.

Grüßchen

Hallo Nic,

folgende Faktoren regeln ob und wieviel Zoll bezahlt wird:

Wert
Einfuhr privat oder geschäftlich
Zolltarifnummer der Ware
Ursprungsland
präferenzrechtlicher Ursprungsnachweis möglich ja/nein

USA ist kein Präferenzland. Damit fällt bis je nach Ware 0 bis zu 14 % Zoll an.

Schweiz ist Präferenzland. Wenn dein Lieferant mit einer sog. Ursprungserklärung auf der Rechnung liefert, so ist der Import zollfrei und es fällt nur die 19 % EUST an.

Für privatleute gibt es bis 700 EURO die Möglichkeit günstiger zu Pauschalsätzen zu verzollen.

Um dich genauer zu beraten müsste ich Warenbeschreibung, Wert, Lieferant, Ursprung wissen.

P.S. Bitte bei günstigen Angeboten Markenartikel aufpassen. Oft sind das Plagiate, die der Zoll beschlagnahmt.

Klaus

ja, die Zollsätze sind Ursprungsland-unabhängig.