Zoll verweigert Herausgabe von Pflegeprodukt

Guten Tag,

Folgender Sachverhalt:

Jemand ersteigert, wie des öfteren, ein Pflegeprodukt bei ebay, welches aus China kommt. Nur dieses Mal hält der Zoll dieses Produkt zurück und verweigert die Herausgabe. Das Produkt muss und wird „angeblich“ zur Prüfung zum Gesundheitsamt geschickt. Einige Tage später kommt eine Mitteilung vom Zoll (3-Zeiler), dass das Gesundheitsamt dieses Produkt als Medikament einstuft und aus diesem Grund vernichtet wird. Jedoch liegt dieser schriftlichen Behauptung keinerlei Nachweis bei, lediglich die Behauptung des Sachbearbeiters des Zolls. Nach mehrfachem Erkundigungen hier in Deutschland (spezielle Anbieter des selben Produkts!), wird jedesmal die Aussage getätigt, es handele sich um KEIN Arzeneimittel sondern um ein ganz normales Pflegeprodukt auf 7-Kräuterbasis. Wie kann man nun die Vernichtung verhindern, die bis spätestens 04.01.2010 eingeleitet werden soll?

Bin nicht Experte für Deutschland, aber es sollte auf
jeden Fall eine Frist gewährt werden. Es sollte auf
jeden Fall ein Beleg dabei sein (bei uns schriftliche
Verfügung o. Ä… Erkundigen Sie sich bei der
Zollstelle, resp. nehmen Sie Kontakt mit derjenigen
Person auf, die für Sie die Produkte verzollt hat. Dass
Sie nur einen 3-Zeiler erhalten haben, deutet für mich
darauf hin, dass nur der Spediteur sich mit ihnen in
Verdbindung gesetzt hat. Sprich, die Post, die DHL, die
UPS etc. welche das Paket befördert hat. Fragen Sie den
Absender notfalls, wie es versendet wurde. N.B. Was als
Arzneitmittel klassiert wird, liegt in der Schweiz
alleine in der Ermächtigung des staatlichen
Gesundheitsamtes. Wenn Sie sich also verlässlich
erkundigen wollen über die Klassifizierung Ihres
Produktes, dann dort und nicht bei den Personen, die
Ihnen das Produkt wenn möglich verkaufen/anbieten
wollen für die ist es immer OK… nur um des
Geschäfteswillen. Logisch, nicht?

Guten Tag,

Folgender Sachverhalt:

Jemand ersteigert, wie des öfteren, ein Pflegeprodukt

bei

ebay, welches aus China kommt. Nur dieses Mal hält der

Zoll

dieses Produkt zurück und verweigert die Herausgabe.

Das

Produkt muss und wird „angeblich“ zur Prüfung zum
Gesundheitsamt geschickt. Einige Tage später kommt

eine

Mitteilung vom Zoll (3-Zeiler), dass das

Gesundheitsamt dieses

Produkt als Medikament einstuft und aus diesem Grund
vernichtet wird. Jedoch liegt dieser schriftlichen

Behauptung

keinerlei Nachweis bei, lediglich die Behauptung des
Sachbearbeiters des Zolls. Nach mehrfachem

Erkundigungen hier

in Deutschland (spezielle Anbieter des selben

Produkts!), wird

jedesmal die Aussage getätigt, es handele sich um KEIN
Arzeneimittel sondern um ein ganz normales

Pflegeprodukt auf

7-Kräuterbasis. Wie kann man nun die Vernichtung

verhindern,

die bis spätestens 04.01.2010 eingeleitet werden soll?

Hallo,

leider kenne ich mich in der Thematik „Pflegeprodukt wird als Medikament eigestuft“ nicht wirklich gut aus, könnte mir allerdings folgende Handlungsschritte vorstellen:

  1. Zunächst einmal könnte schriftlich formloser Widerspruch gegen die angekündigte Vernichtung eingelegt werden. Die schriftliche und ausführliche Begründung dazu kann dann innerhalb von 1 Monat nachgereicht werden.

  2. Ebenfalls schriftlich könnte um weitere Informationen wie z.B. eine Kopie der Untersuchungsergebnisses des Gesundheitsamtes oder zumindest das Aktenzeichen/das zuständige Gesundheitsamt nachgesucht werden.

  3. Das zuständige Gesundheitsamt könnte angerufen/angeschrieben und um Erläuterung der getroffenen Entscheidung gebeten werden.

  4. Sind die erwähnten Anbieter des Produktes bereit, Auskunft über ihre Importverzollung zu geben?
    Wenn ja, könnte man diese Informationen ggf. zur Untermauerung der Begründung verwenden.

Ich möchte allerdings zu bedenken geben, dass die hiesigen Anbieter durchaus auch mit ihrer Einschätzung daneben liegen können, d.h. die für sie zuständigen Zollbehörden könnten ihren Angaben bisher OHNE Kontrolle gefolgt sein.
Letzte Sicherheit über die Beschaffenheit einer Ware und damit über die für ihre Einfuhr zu verwendende Warentarifnummer erlangt man auf Antrag mit einer sogenannten „Verbindlichen Zolltarifauskunft“. Dies könnte jedoch im schlechtesten Falle bedeuten, dass dieses Pflegeprodukt vom Zoll (Zolltechnische Prüf- und Lehranstalt) tatsächlich als Medikament eingestuft wird und damit seine Einfuhr für die derzeitigen Anbieter genehmigungspflichtig wird.

Alles Gute,
pebbles f.

Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Widerspruch werde ich einlegen und desweiteren die Kopie vom Gesundheitsamt anfordern.

Nochmals vielen Dank und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

thosy4er

Dankeschön für ihre Antwort, werde mich auf jeden Fall mit dem Zoll in Verbindung setzen.

Einen guten Rutsch ins neue Jahr!

thosy4er

Bitte schön!
Guten Rutsch und viel Erfolg auch!

Hallo,

durch Urlaub konnte ich nicht früher Antworten.
Da die Frist bereits abgelaufen ist habe ich mich zu diesem Sachverhalt nicht weiter kundig gemacht. Hierzu hätte ich auch nähere Angaben zum Produkt gebraucht.

Gruß

Detlef