Bin nicht Experte für Deutschland, aber es sollte auf
jeden Fall eine Frist gewährt werden. Es sollte auf
jeden Fall ein Beleg dabei sein (bei uns schriftliche
Verfügung o. Ä… Erkundigen Sie sich bei der
Zollstelle, resp. nehmen Sie Kontakt mit derjenigen
Person auf, die für Sie die Produkte verzollt hat. Dass
Sie nur einen 3-Zeiler erhalten haben, deutet für mich
darauf hin, dass nur der Spediteur sich mit ihnen in
Verdbindung gesetzt hat. Sprich, die Post, die DHL, die
UPS etc. welche das Paket befördert hat. Fragen Sie den
Absender notfalls, wie es versendet wurde. N.B. Was als
Arzneitmittel klassiert wird, liegt in der Schweiz
alleine in der Ermächtigung des staatlichen
Gesundheitsamtes. Wenn Sie sich also verlässlich
erkundigen wollen über die Klassifizierung Ihres
Produktes, dann dort und nicht bei den Personen, die
Ihnen das Produkt wenn möglich verkaufen/anbieten
wollen für die ist es immer OK… nur um des
Geschäfteswillen. Logisch, nicht?
Guten Tag,
Folgender Sachverhalt:
Jemand ersteigert, wie des öfteren, ein Pflegeprodukt
bei
ebay, welches aus China kommt. Nur dieses Mal hält der
Zoll
dieses Produkt zurück und verweigert die Herausgabe.
Das
Produkt muss und wird „angeblich“ zur Prüfung zum
Gesundheitsamt geschickt. Einige Tage später kommt
eine
Mitteilung vom Zoll (3-Zeiler), dass das
Gesundheitsamt dieses
Produkt als Medikament einstuft und aus diesem Grund
vernichtet wird. Jedoch liegt dieser schriftlichen
Behauptung
keinerlei Nachweis bei, lediglich die Behauptung des
Sachbearbeiters des Zolls. Nach mehrfachem
Erkundigungen hier
in Deutschland (spezielle Anbieter des selben
Produkts!), wird
jedesmal die Aussage getätigt, es handele sich um KEIN
Arzeneimittel sondern um ein ganz normales
Pflegeprodukt auf
7-Kräuterbasis. Wie kann man nun die Vernichtung
verhindern,
die bis spätestens 04.01.2010 eingeleitet werden soll?